Betrug / Diebstahl in der Familie

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
normanundgeraldine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Betrug / Diebstahl in der Familie

Guten Tag liebe Forummitglieder,

meine Freundin, 18 Jahre, wohnhaft bei ihren Eltern, Fernschülerin mit Nebenjob,
hat folgendes Problem:
Anfang diesen Jahres hat sie zu Hause, als sie nach Unterlagen gesucht hat, die bisher ungebrauchten Online-Banking-Daten mit TAN-Nummern von einem Konto ihrer Mutter gefunden. Aus reiner Neugier hat sie sich damit eingeloggt und gesehen, dass 8000€ darauf waren, allerdings keinerlei Kontoaktivitäten (kein Einkommen und keine Überweisungen) ausser 2 monatliche Beträge von insgesamt 350€, die monatlich abgezogen werden (wahrscheinlich abzuzahlender Kredit). Da sie damals selbst verschuldet war bzw noch ist, vor allem aber aus Gier, hat sie sich zuerst 250€ auf das eigene Konto online überwiesen. Im Rausch ging es dann immer weiter und es wurde immer mehr, das ganze zog sich fast ein halbes Jahr lang hin. Bis das Konto irgendwann im Minus stand, da auch die Kredite davon monatlich abgehen.
Die 18-jährige hat und hatte psychische Probleme, relativ schwierige Familien- und Sozialverhältnisse. Sie selbst meinte, dass sie 350€ monatlich von sich auf das Konto überweisen wollte, um die laufenden Abzüge zu decken und damit es nicht auffällt (dass dies riskant, auffällig und kein guter einfall war, muss man denke ich nicht dazu schreiben. Nun haben ihre Eltern davon Wind erfahren und drohen zur Polizei zu gehen.
Die Mutter ist seit 3 Jahren erwerbsunfähig aufgrund psychischer Probleme, hat vorher aber gut verdient.
Der Vater verdient noch relativ gut, aber hat selbst viele Schulden abzubezahlen, sodass die "Räumung" des einen Kontos ein schweres Problem darstellt.
Die Tochter versucht nun, die Eltern von einer Anzeige abzuhalten,indem sie die Raten monatlich abzahlt(allerdings wird jedoch eine Anzeige vorgenommen werden)

Nun meine Fragen:
1. Handelt es sich bei diesem Vergehen um einen Betrug oder einen Diebstahl?
2. Hat die Täterin eine Haftstrafe zu erwarten?
Wird vielleicht noch nach Jugendstrafrecht verurteilt bzw. wird die (wahrscheinlich) psychische Gesundheit berücksichtigt?
3. Spielt es eine Rolle, dass ihre Eltern die Opfer sind und keine Fremden?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1. Computerbetrug, § 263a, Abs. 1, 3. Alt. StGB in X Fällen (pro Überweisung 1 Fall)


2. Wenn Sie nicht vorbelastet ist, ist eine Jugendfreiheitsstrafe nicht unbedingt zu erwarten, möglicherweise aber Jugendarrest.
Es wird zieml. sicher nach Jugendstrafrecht verurteilt. Möglich ist das bis einschliesslich 20 Jahre (zwingend bis einschliesslich 17 Jahre) - Lebensalter, jeweils zum Tatzeitpunkt gesehen.

3. Weniger.

Einzige Besonderheit ist hier, dass es sich dadurch, dass Familienangehörige die Geschädigten sind, um ein sog. absolutes Antragsdelikt handelt, d.h. eine Strafverfolgung kann nur stattfinden, wenn die Eltern (als geschädigte Fam.-Angehörige) ausdrücklich Strafantrag stellen.

Bei anderen Geschädigten würde es ausreichen, wenn die Strafverfolgungsbehörden "irgendwie Wind von der Sache bekommen", bspw. wenn irgendein Mitwisser oder sonst jemand der von der Sache weiß, Anzeige erstatten würde.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn sie nicht vorbestraft ist, wird es nicht gleich ins Gefängnis gehen. Aber, über so lange Zeit ein Konto leer räumen, das ist schon heftig. Wie wärs mit Aufstocken der Arbeit und zügigem Abzahlen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normanundgeraldine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Sie hat große Angst, dafür in den Bau zu gehen. Sie war vor 3 Jahren schon einmal für ein halbes Jahr in der geschlossenen Psychiatrie und weiss wie schlimm es ist wenn man seine Freiheit nicht mehr hat.

Sie war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt und ist es bis Ende des Jahres noch.


Vorbetraft ist sie nicht, sie hat ihren Eltern allerdings schon häufig Geld gestohlen (Bargeld von Zuhause) und Bestellungen auf die Namen ihrer Eltern getätigt, was zu Schulden geführt hat.
Allerdings hat sie vor 4 Jahren mal eine DVD geklaut und dafür 20 Sozialstunden bekommen.

Sollte Sie sich an einen Anwalt wenden oder würde sie sogar einen gestellt bekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sie hat große Angst, dafür in den Bau zu gehen. Anscheinend ja nicht - ansonsten gäbe es nämlich die Variante, einfach keine Straftaten zu begehen. Ein todsicherer Schutz vor dem "Bau"!
Sollte Sie sich an einen Anwalt wenden oder würde sie sogar einen gestellt bekommen? Weder noch.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Also hat sie schon eine Vorbelastung wegen eines Eigentumsdeliktes. Dann tendiere ich in Richtung Arrest (wobei es da auch wieder sehr regionale Unterschiede gibt. In Gegenden z.B. Berlin-Neukölln könnte auch der Arrest eher noch mal an ihr vorbeigehen, als in z.B. irgendwelchen ländlichen Gebieten in Baden-Württemberg oder Bayern). Es wird sicherlich auch nicht das Maximum von 4 Wochen Dauerarrest werden, aber auf 2 Wochenendarreste würde ich hier durchaus tippen.

Zitat:
Sollte Sie sich an einen Anwalt wenden oder würde sie sogar einen gestellt bekommen?


Dafür einen gestellt zu bekommen, ist die Straftat nicht schwer genug, bzw. die zu erwartende Strafe nicht hoch genug. Allenfalls falls die Anklage zum Jugendschöffengericht statt zum Jugend(einzel)richter erhoben würde (was aber nicht zu erwarten ist), bekäme sie einen Anwalt gestellt. Ob Sie einen Wahlverteidiger mandatieren will, muß sie selbst wissen und entscheiden. Der kostet ein paar hundert Euro. Und wenn man den "so einfach" nicht bezahlt, hat man gleich ggf. das nächste Verfahren an der Backe, wegen Eingehungsbetrug.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normanundgeraldine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann sie in Untersuchungshaft kommen, da Fluchtgefahr besteht oder gibt es das bei dieser Straftat noch nicht?

Diejenige lebt in Thüringen, wohnt noch bei den Eltern. Betonung liegt auf NOCH, da sie schon einen Umzug plant.

Was heißt Jugendarrest eigentlich genau? Und ist es nicht eher wahrscheinlicher, dass sie schon eine Bewährungsstrafe dafür bekommt?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Kann sie in Untersuchungshaft kommen, da Fluchtgefahr besteht oder gibt es das bei dieser Straftat noch nicht? Nö.
Was heißt Jugendarrest eigentlich genau? Kurzzeitiges Einsitzen in der Jugendarrestanstalt.
Und ist es nicht eher wahrscheinlicher, dass sie schon eine Bewährungsstrafe dafür bekommt? Nein.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normanundgeraldine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann sie in Untersuchungshaft kommen, da Fluchtgefahr besteht oder gibt es das bei dieser Straftat noch nicht? Nö.
Was heißt Jugendarrest eigentlich genau? Kurzzeitiges Einsitzen in der Jugendarrestanstalt.
Und ist es nicht eher wahrscheinlicher, dass sie schon eine Bewährungsstrafe dafür bekommt? Nein.


Danke für die Infos, aber kann man sich wirklich sicher sein, dass nach Jugendstrafrecht geurteilt werden würde? Das Alter zum Tatzeitpunkt ist ja immerhin 18 Jahre.

Also kann man den Jugendarrest mit dem "Jugendknast" Vergleichen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das Alter zum Tatzeitpunkt ist ja immerhin 18 Jahre. Und da werden die meisten nach Jugendstrafrecht verknackt, schon gar, wenn sie noch bei den Eltern wohnen.
Also kann man den Jugendarrest mit dem "Jugendknast" Vergleichen? Nö. Es gibt Jugendarrestanstalten und Jugendstrafanstalten. In der JAA wird der sehr kurze Jugendarrest vollzogen, in der JSA Jugendstrafen von 6 Monaten bis zu 15 Jahren.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normanundgeraldine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für eure Hilfe!

Ich hoffe, dass das für sie eine Lehre sein wird.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Untersuchungshaft wird hier nicht angeordnet. Worin sollte denn auch die Fluchtgefahr bestehen? In dem geplanten Umzug? Der begründet keine Fluchtgefahr. Flucht(gefahr) ist es, wenn man "untertaucht", zu dem Zweck, sich dem kommenden Strafverfahren zu entziehen.

Zitat:
... kann man sich wirklich sicher sein, dass nach Jugendstrafrecht geurteilt werden würde? Das Alter zum Tatzeitpunkt ist ja immerhin 18 Jahre


Wirklich sicher sein kann man, wenn es soweit ist. Im Strafrecht sehen die Altersgrenzen aber eben etwas anders aus, als im normalen Leben. Im Strafrecht ist man erst ab 21 = Erwachsener. Zwischen 18 und 20 ist man "Heranwachsender". Bei denen kann sowohl Jugend- als auch Erwachsenenrecht anwendet werden (wahlweise). Kommt v.a. auf die "geistige Reife" an. Bei einer 18jährigen Schülerin, ist die Anwendung von Jugendrecht hochwahrscheinlich.

2x Hilfreiche Antwort

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