Guten Tag!
Vorab ist zu sagen, dass ich seit acht Monaten 18 Jahre alt bin und strafrechtlich nie zuvor in Erscheinung getreten bin.
Ich habe folgendes Problem:
Gestern Abend war ich in einer örtlichen Disco. Ich wollte ein Getränk bestellen und dieses bezahlen (Verzehrwert wird auf der Karte "getackert"). Allerdings bezahlte ich mit einer falschen Verzehrkarte (sprich: andere Farbe). Dies fiel der Barkeeperin sofort auf und sie alarmierte die Türsteher der Diskothek. In dem Büro der Türsteher wurde ich durchsucht und sie fanden eine weitere Verzehrkarte. Beide Verzehrkarten, die in meinem Besitz waren, gab es abends Wochen zuvor. Ich bin also rausgegangen, ohne die Verzehrkarte an der Kasse abzugeben, um zu bezahlen. Die Türsteher riefen dann die Polizei und zeigten mich an wegen Betrugs. Zudem soll ich nun noch 90€ an die Diskothek zahlen.
Was erwartet mich nun außerdem noch?
Vielen Dank!
Gunnar
Betrug: Disco-Verzehrkarten
28. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2007 | 15:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug: Disco-Verzehrkarten
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2007 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Hi,
eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit. Und Hausverbot in der Disko.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 29. Dezember 2007 | 00:06
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 4x hilfreich)
Das Hausverbot ist aber nicht zwingend, es ist aber davon auszugehen, dass dieses ausgesprochen wird. Jedoch, kann ein Hausverbot nur der Besitzer oder ein beauftragter Angestellter aussprechen.
Sollte kein Hausverbot ausgesprochen werden, würde mich dies aber wundern.
Und jetzt?
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