Betrug - EC-Karte mit Pin entwendet

4. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
tweety
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - EC-Karte mit Pin entwendet

Hallo,
wer kann mir helfen??????????
Ich habe mit einem Freund von unserem Schulkollegen die EC-Karte mit Pin entwendet und dann 200,00€ von seinem Konto abgeholt! (war nicht in Ordnung)!
Jetzt hat er uns wegen Betrug angezeigt!
Wer kann mir sagen was mir jetzt so ungefähr für eine Strafe droht?? Ich habe mich auch under Zeugen bei Ihm entschuldigt und werde ihm das Geld noch vor der Verhandlung geben!!
Ich bin nicht Vorbestraft und 19 Jahre alt!!

Für alle Antworten danke ich euch schon im vorraus!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Zunächst handelt es sich bei diesem Vorgehen nicht um einen Betrug iSd § 263 StGB , sondern um einen Computerbetrug gem. § 263a StGB (was aber hinsichtlich des Strafrahmens keinen Unterschied macht). Der Strafrahmen liegt bei beiden Vergehen bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Allerdings wird bei Ihnen mit ziemlicher Sicherheit noch Jugendstrafrecht Anwendung finden. Wenn Sie - wie von Ihnen angegeben - bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, so kämen mE insofern Sozialstunden in Betracht.

Allerdings frage ich mich, wie Sie Ihrem Mitschüler dessen Karte und insb. die PIN "entwendet" haben. Sollte auf den Mitschüler Druck ausgeübt worden sein, damit dieser die PIN herausgibt, so kommt mE uU auch noch eine Strafbarkeit wg Erpressung oder Nötigung in Betracht.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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