Hallo liebe Community ,
ich habe mich hier kurzfrristig angemeldet um eine seriöse Einschätzung bzw Tipps zuerhalten .
In dem folgendem Text probiere ich das Problem kurz zu erläutern und ich habe die Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann .
Zum Problem ….
Betroffener ist mein Sohn (30) lebt noch bei mir zuhause und ist zurzeit Arbeitslos .
Mein Sohn hat 2017/2018 in zirka 30 Fällen Ebay Betrug begannen .
Gesamtschaden 3000€
In 4 Fällen ist er bereits per Strafbefehl vorbestraft .
Anfang des Jahres wurde er Angeklagt in 9 Fällen Betrug begannen zuhaben .
Die Beweise sind eindeutig und hat auch mit seinem Anwalt zusammen vor alles zu gestehen .
Nun soll Ende Dezember die Verhandlung vor dem Amtsgericht (Strafrichter) sein .
Natürlich bin ich nicht besonders Stolz auf meinen Sohn aber er ist halt mein Sohn und ich stehe ihm bei .
Und habe grosse Angst .
Meine Fragen wären nun ?
Welche Strafe erwartet ihn , muss er in Haft ?
Falls er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird , welche folgen und Auflagen sind wahrscheinlich ? ( Geldstrafe , Sozialstunden etc )
Ist es ein gutes zeichen das er vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht steht ?
Was ist mit den anderen Fällen die nicht der Anklage stehen , haben die Opfer augenscheinlich meinen Sohn nicht angezeigt und werden icht geandet ( zurückgezahlt werden Sie natürlich trozdem ) ?
Mein Sohn hat panische Angst und bereut alles zutiefst .
Was erwartet ihn vor Gericht wozu muss er sich äußern? wozu sollte er sich äußern?
Wie ist der Ablauf dort ? und wielange geht ein solcher Prozess ?
Wie sollte er sich vorbereiten
Ich weiss es sind viele Fragen , aber ich habe grosse Angst um ihn .
Er hat ein gutes Herz und hat sich vorher nie und danach natürlich auch nie etwas gelappt .
Er hat nur in einem gewissen Zeitraum , absolute Sch….e gebaut
Ich hoffe mir kann weiter geholfen werden
Ich wünsche allen die das lesen eine gesegnete Vorweihnachtszeit und alles gute
Bleiben Sie gesund
Betrug ( Ebay Kleinanzeigen ) Strafe , Prognosse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatAnfang des Jahres wurde er Angeklagt in 9 Fällen Betrug begannen zuhaben . :
Anklage wegen gewerbsmäßigem Betrug? Also § 263, Abs. 3, Nr. 1, 1. Alt. StGB?
ZitatWelche Strafe erwartet ihn , muss er in Haft ? :
Dazu kann man bisher wenig sagen. Zum einen wäre die Antwort auf obige Frage notwendig und zum anderen müßte man mehr über die Chronologie der Taten wissen. Wurden die jetzt angeklagten Taten nach Erlass der Strafbefehle begangen, oder wurden die Taten quasi "in einem Rutsch" begangen und 4 davon (die Strafbefehle) wurden schon separat vorab verurteilt? Wie lauteten jeweils die Strafen in den Strafbefehlen?
ZitatFalls er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird , welche folgen und Auflagen sind wahrscheinlich ? ( Geldstrafe , Sozialstunden etc ) :
Falls es so kommt, wäre beides denkbar. Wobei es dann keine Geldstrafe, sondern eine Geldauflage wäre (entweder zugunsten der Geschädigten = Schadenswiedergutmachung, oder zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung)
ZitatIst es ein gutes zeichen das er vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht steht ? :
Ja, aber das ist völlig normal in solch einem Fall. Für erstinstanzliche Landgerichtszuständigkeit braucht es ganz andere Kaliber an Straftaten. Zu welchem Spruchkörper am Amtsgericht ist denn angeklagt? Strafrichter oder Schöffengericht?
ZitatWas ist mit den anderen Fällen die nicht der Anklage stehen , :
Verhandelt wird nur das, was angeklagt ist.
Zitathaben die Opfer augenscheinlich meinen Sohn nicht angezeigt :
Was theo. aber noch kommen könnte, aber wohl nach dieser Zeit nicht mehr wahrscheinlich ist.
ZitatWas erwartet ihn vor Gericht wozu muss er sich äußern? :
Müssen muss er sich gar nicht äußern. Sinnvoll wäre es natürl. die Taten zu gestehen und Reue zu zeigen. Hatte er im Vorfeld ggü. der Polizei Aussagen gemacht? Wenn ja, was?
ZitatWie ist der Ablauf dort ? :
Vom groben Ablauf her so, wie man es aus den Gerichtssendungen aus dem Fernsehen kennt (nur ohne schreiende Anwälte, pöbelnde Zeugen usw.)
Zitatund wielange geht ein solcher Prozess ? :
Kommt drauf an. 1 Stunde bis mehrere Tage, je nachdem.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.12.2020 18:23
Zunächst vielen Dank für ihre Einschätzung
Mein Sohn hat die restlich Taten nach dem strafbefel begannen .
In dem Strafbefehl wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt .
Der Prozess soll vor einem Strafrichter stattfinden .
In der Anklage steht nur Betrug , nicht von gewerbsmäßig oder der gleichen .
Hoffe das hilft ihnen weiter .
Bei einer Bewährungsstrafe , mit wieviel Jahren rechnen Sie ?
Welche Auflagen sind für Sie sehr Wahrscheinlich ?
Vielen Dank !
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Zitat:In der Anklage steht nur Betrug , nicht von gewerbsmäßig oder der gleichen .
Also auch nichts von "besonders schwerer Fall" oder in der Paragrafenkette ein § 263, Abs. 3 oder § 263; Abs. 1, 3 ?
In dem Fall wäre auch noch eine nochmalige Geldstrafe denkbar, plus Einziehung der Taterträge oder des Wertersatzes [§§ 73, Abs. 1, 73c StGB] Denn wenn der Gesamtschaden bei 30 Fällen 3.000 EUR beträgt, wird er ja bei den 9 Fällen vermutlich deutlich geringer sein.
ZitatBei einer Bewährungsstrafe , mit wieviel Jahren rechnen Sie ? :
Das ist eher in Monaten zu beziffern, als in Jahren (zumal Bewährung ohnehin bis max. 2 Jahre ginge). Wenn es tatsächlich zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt, dürften 6-8 Monate dabei herauskommen. Bewährungszeit 2 oder 3 Jahre.
ZitatWelche Auflagen sind für Sie sehr Wahrscheinlich ? :
Wie gesagt: Ohne Anklage wegen Gewerbsmäßigkeit halte ich eher eine Geldstrafe plus der o.g. Einziehung statt einer Freiheitsstrafe zur Bewährung für wahrscheinlich. Auflagen bestimmt das Gericht (wenn dann) nach den Umständen des Einzelfalls. Das kann man im Voraus nicht sagen.
Also haben nochmal alles angeschaut .
Es steht dort folgendes
„ Vergehen des gewerbsmäßigen Betruges in 7 Fällen nach $ 263 ABS. 1 , Abs . 3 Nr1 ,
53 StGB
Also doch gewerbsmäßig .
Der Schaden liegt bei 1500€
Was sagen Sie nun , sieht’s nun düsterer aus ?
Dann sind wir bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens 7 Monaten. Realistisch tippe ich mal auf 12 Monate, vielleicht auch 1 weniger, oder 2 oder 3 mehr, aufgrund der einschlägigen Vorstrafen. In jedem Fall im noch bewährungsfähigen Bereich.
Auch die Anklage zum Strafeinzelrichter (statt Schöffengericht) deutet darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nicht mehr als max. 2 Jahre fordern wird.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.12.2020 01:45
Oh Mann da werden meine Sorgen wieder größer und größer
Es wäre das schlimmste für mich wenn mein Junge hinter Gitter müsste .
Weiß nicht ob ich das durch stehe .
Aber so ist es , er hat ****** gebaut und muss er sich grade machen
Ich kann nur beten
Vielen Dank an Sie
Ich spreche hier ausschließlich von Freiheitsstrafe zur Bewährung Eine ohne Bewährung ist sehr unwahrscheinlich. Es sei denn, er begeht erneut Straftaten.
Wird er eigentlich von einem Anwalt vertreten?
Ja er musste Anfang des jahres einen pflichtverteidiger benennen .
Der Anwalt macht auf mich allerdings keinen besonders engagierten Eindruck .
Es gab bislang im Januar eintreffen und seit dem nie wieder etwas .
Ich glaube der wird es nicht rausreißen.
ZitatJa er musste Anfang des jahres einen pflichtverteidiger benennen . :
O.K., dann ist grds. mit 12 Monaten (oder etwas mehr) zu rechnen.
ZitatEs gab bislang im Januar eintreffen und seit dem nie wieder etwas . :
Das hat nichts zu sagen. Wenn der Fall an sich klar ist, also die Taten nicht bestritten werden, es also nur noch um's Strafmaß geht, ist das absolut üblich so. Man wird sich 1-2 Tage vor dem Termin noch mal Treffen oder ggf. auch erst am Verhandlungstag z.B. 2 Stunden vor Verhandlungsbeginn.
Da herrschen (meist durch die diversen Anwaltsserien im T.V.) oft zieml. eklatante Fehlvorstellungen, was Anwälte in Strafsachen -bei klaren Sachlagen- so machen oder nicht machen.
Letztendlich wird es auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen. Ob es nun 12 Monate oder 15 Monate werden, macht ja nicht den großen Unterschied, wenn man in Zukunft straffrei bleibt.
Und im allerschlechtesten Fall gibt es ja auch immer noch die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Vielen vielen Dank für ihre zahlreichen Beiträge.
Eine letztefrage hätte ich noch da Sie sich ja augenscheinlich sehr gut auskennen .
Ein solcher Prozess , sorgt er für viel Aufsehen .
Werden dort vermutlich viele Zuschauer oder sogar Presse sein und auch sonst ?
Richtet , Staatsanwalt, Anwalt und mein Sohn , wer wohl sonst noch ?!!
Nur mal aus ihrer Sicht gesprochen.
Derlei ist langweiliger Alltag am Gericht. Ob trotzdem Zuschauer kommen, kann keiner vorhersagen, aber eher nicht. Neben den genannten Personen ist mindestens noch der Protollführer anwesend.
ZitatEin solcher Prozess , sorgt er für viel Aufsehen . :
Nein, das ist absolutes Alltagsgeschäft.
ZitatWerden dort vermutlich viele Zuschauer oder sogar Presse sein und auch sonst ? :
Weder noch. Solch ein Fall liegt weit unter dem, wofür sich die Presse interessiert. 2-3 Rentner, die sich aus Langeweile Verhandlungen ansehen, könnten vielleicht da sein.
ZitatRichtet , Staatsanwalt, Anwalt und mein Sohn , wer wohl sonst noch ?!! :
Protokollführer und möglicherweise Zeugen, wenn welche geladen sind. Wenn dann ggf. die, die auch als Zeugen in der Anklageschrift aufgeführt sind.
Hallo nochmal und frohes neues , morgen ist die Verhandlung .
Hätte noch mal ein zwei fragen und wäre dankbar wenn jemand helfen könnte .
Mein Sohn hat unfassbare Angst und kann seit Tagen nicht mehr schlafen und vernünftig essen , mache mir große Sorgen .
Natürlich ist er alles selbst schuld dennoch habe ich Angst um ihn als Vater .
Hat jemand Tipps oder einen guten Rat ihn zu beruhigen bzw wie ich ihm die Angst nehmen kann .??
Das es evtl nicht ganz so schlimm ist ???
Zum anderen ich möchte gerne dabei sein , kann aber nicht allzu lange durchhalten aus gesundheitlichen Gründen.
Was schätzen Sie / Ihr wie lange eine solche Verhandlung im Schnitt geht ???
Dazu sei gesagt das mein Sohn durch seinen Anwalt bereits im Vorfeld alles zugegeben hat . Und keine Zeugen dadurch geladen werden mussten .
Abschließend mein Sohn bekommt momentan Hartz 4 fängt allerdings in rund 2 Monaten einen neuen Job an. .
Wie sieht’s aus wenn er Sozialstunden bekommt ?
Bzw ist es überhaupt wahrscheinlich das er welche bekommt ?
Vielen Dank im Voraus
Bei Geständigkeit und ohne Zeugen wird die Verhandlung kaum länger als eine Stunde dauern.
Wenn er bereits einen Arbeitsvertrag für die neue Stelle hat, soll er den mitnehmen. Dann wird es keine Sozialstunden geben, sondern ggf. eine Geldauflage. Auflagen lassen sich zur Not nachträglich auch ändern, wenn sich die Umstände ändern. Wenn das mit der neuen Arbeit doch noch nicht so ganz sicher ist und es Sozialstunden gibt, die durch eine spätere Arbeitsaufnahme nicht mehr geleistet werden können, stellt man den Antrag sie in eine Geldauflage umzuwandeln.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, einen Arbeitsvertrag gibt es nicht lediglich eine mündliche Zusage der Vertrag soll Ende des Monats unterzeichnet werden
Für wie wahrscheinlich halten Sie bei solchen Verhandlungen sozialstunden
Irgendeine Auflage wird es sicher geben. Man kann den Verteidiger ja vortragen lassen, dass eine Arbeitsauflage aufgrund der in Kürze aufzunehmenden Arbeit eher unangebracht wäre. Ob das Gericht damit abgeht, wird man abwarten müssen.
Aber nochmals: Selbst wenn es zur Auflage von Arbeitsstunden kommt, beantragt man halt eine entsprechende Umwandlung, sobald der Arbeitsvertrag vorliegt. Gut möglich, dass auch das Gericht auf diese Möglichkeit verweist.
Ich weiß nicht ob ich es schon erwähnt hatte, aber auch eine Unterstellung unter die Bewährungshilfe ist recht wahrscheinlich.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.01.2021 07:56
Zitat:Abschließend mein Sohn bekommt momentan Hartz 4 fängt allerdings in rund 2 Monaten einen neuen Job an. .
Wie sieht’s aus wenn er Sozialstunden bekommt ?
es gibt auch die Möglichkeit das Sozialstunden auch an Wochenende oder nach der Arbeit abgeleistet werden
das kommt auch drauf an, bei welcher Stelle die Arbeitsstunden abgeleistet werden
oder es gibt nach Rechtskraft des Urteiles dann die Möglichkeit bis zum Beginn des neuen Jobs die Arbeitsstunden abzuleisten
das alles wäre im Bereich des möglichen.
allerdings würde ich in der derzeitigen Situation ( Lockdown mit Ungewissheit wann dieser endet ) davon ausgehen, das Er entweder keine Arbeitsstunden als Auflage bekommt oder die Zeit extrem gestreckt wird
den derzeit sind auch viele Soziale Einrichtungen wo man die Stunden ableisten könnte geschlossen
Danke für die guten Antworten .
@streetworker
Ich weiß nicht ob ich es schon erwähnt hatte, aber auch eine Unterstellung unter die Bewährungshilfe ist recht wahrscheinlich.
Was ist darunter zu verstehen bzw was passiert dort?
Oder machten die Personen ?
Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Gericht mit. Quelle: § 56d(3) StGB.
Vielen Dank für die Antwort, bekommt den jeder zu einer Bewährungsstrafe verurteilte einen solchen Helfer auferlegt
Bzw wovon wird das abhängig gemacht .
bekommt den jeder zu einer Bewährungsstrafe verurteilte einen solchen Helfer auferlegt Nein.
Bzw wovon wird das abhängig gemacht . Das Gericht unterstellt die verurteilte Person für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um sie von Straftaten abzuhalten. Quelle: § 56d(1) StGB.
Wenn mehr als 9 Monate verhängt werden und der Verurteilte noch nicht 27, ist Bewährungshilfe die Regel.
Ansonsten halt, wenn das Gericht den Eindruck hat, dass es dem Verurteilten nicht schaden kann, etwas Unterstützung in der straffreien Lebensführung zu erhalten.
Danke dann hoffe ich mal das er nur eine milde Bewährung bekommt ohne Auflagen außer Geld zurück zuzahlen und Geld Strafe das er sein junges Leben problemlos vorführen kann .
Hallo zusammen ,
wollte mich hier nochmal melden , vlt interessiert es ja jemanden .
Der Termin wurde aufgrund von Corona verschoben .
Neuer Termin ist ende März .
Wollte nochmal nachfragen ob sich bei jemanden die Einschätzung geändert hat .
- alle Fälle zugegeben
- Schaden noch nicht reguliert
Ich meine das er eine Bewährungsstrafe bekommt ist 100 Prozent klar im schlechtestens Fall sogar Haft.
Aber was ist realistisch oder wurde in vergleichbaren Fällen geurteilt
Bewährung und Geldstrafe
Bewährung und Sozialstunden
Bewährung und Geldstrafe und Sozialstunden
Sollten es 12 Monate oder mehr werden bekommt er einen Bewährungshelfer ???
Ich meine was soll der machen er ist Straffrei und kommt ja sonst klar ( keine Drogen oder Familien Probleme , vorher nie auffällig gewesen )
vlt hat jemand noch mal eine Einschätzung oder Tipp dazu
Würde mir viele Sorgen und Ängste nehmen
ZitatWollte nochmal nachfragen ob sich bei jemanden die Einschätzung geändert hat . :
Bei mir nicht.
Die Fragen wurden im Verlauf des Threads bereits alle beantwortet, soweit man sie beantworten konnte.
Bei denen, bei denen das mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht der Fall war, ist das auch heute noch so.
Hallo zusammen , für alle die es vlt interessiert .
Der Prozess hat nach langem hin und her am freitag statt gefunden .
Alles Problemlos verlaufen .
Urteil 12 Monate auf Bewährung , Bewährungszeit 3 Jahre ohne weitere Auflagen zumindest wurde dazu nichts in der Verhandlung gesagt .
Meine Frage dazu : wie lange dauert es bis das urteil zugestellt wird ???
Können noch auflagen in dem schrifftlichen urteil stehen ??
und wie sieht das mit den Kosten aus , wer zahlt den Pflichtverteidiger und was sind circa die Prozesskosten ?
Vielen dank für alles
ZitatRealistisch tippe ich mal auf 12 Monate :
ZitatUrteil 12 Monate auf Bewährung :
ZitatMeine Frage dazu : wie lange dauert es bis das urteil zugestellt wird ??? :
Das kann ein paar Wochen dauern. Rechtskräftig wird das Urteil aber bereits 1 Woche nach mündlicher Verkündung, wenn niemand Rechtsmittel einlegt. Wenn sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft am Freitag bereits Rechtsmittelverzicht erklärt haben, ist es bereits seit Freitag rechtskräftig.
ZitatKönnen noch auflagen in dem schrifftlichen urteil stehen ?? :
Nein, wenn in der Hauptverhandlung keine Auflagen verkündet wurden (das wäre in dem Moment geschehen, wo auch die Dauer der Bewährungszeit verkündet wurde, also die 3 Jahre), dann nicht. Im Urteil stünden sie aber sowieso nicht, sondern wenn dann in einem extra "Beschluss".
Zitatwer zahlt den Pflichtverteidiger :
Ihr Sohn
(über die Verfahrenskosten - der Anwalt bekommt sein Geld erst mal vom Staat und der nimmt Ihren Sohn in Regress) Die Kosten für den Anwalt liegen bei ~ 720,00 EUR + ggf. Fahrtkosten (wobei ich jetzt davon ausgehe, dass er erst beigeordnet wurde, als schon Anklage erhoben war, nicht schon im Ermittlungsverfahren)
Zitatund was sind circa die Prozesskosten ? :
Die reinen Gerichtskosten sind 310,00 EUR plus ein paar Euro Zustellgebühren.
Falls Zeugen anwesend waren, kämen noch deren Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall dazu.
Verfahrenskosten insgesamt also etwas mehr als 1.000 EUR + ggf. die Zeugenauslagen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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