Betrug - Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages

1. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)
Betrug - Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages

Liebe Leser,
mein Nachbar hat folgendes Problem:

Ihm wird zur Last gelegt, einen Eingehungsbetrug begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn heute angeschrieben:

...in dem Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich vorbehaltlich Ihrer Zustimmung gemäß § 153 a Abs. 1 StPO vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und werde das Verfahren endgültig einstellen, wenn Sie folgende Auflage erfüllen:

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 300,-- € zur Schadenswiedergutmachung an die anzeigende Person".

Wie ist sowas möglich???

1. Liegt kein Betrug vor oder wird jedenfalls bestritten
2. Wie kann es sein, dass der, der den Vorwurf erhebt, Empfänger eines Geldbetrages wird, obwohl an anderer Stelle darauf hingewiesen wird, dass etwaige zivilrechliche Verpflichtungen unberührt bleiben....

Der Anzeigende hatte sich geärgert, dass seine Rechnung nicht bezahlt wurde und hat einfach Anzeige wegen Betrug erstattet. Und jetzt soll er noch weitere 300,--€ erhalten??? Das kann doch nur ein Witz sein.

Wer kann mir sagen, ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Ordnung ist??

Miledy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Nach dem, was bisher geschildert wurde, ist es in Ordnung. Offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte dafür, dass auch eine Verurteilung erfolgen könne.

Wenn der Nachbar nicht zahlt, kommt es zum Strafverfahren. Entweder durch einen Strafbefehl oder durch eine Anklage und spätere Hauptverhandlung.

-Der Anzeigende hatte sich geärgert, dass seine Rechnung nicht bezahlt wurde und hat einfach Anzeige wegen Betrug erstattet--


Offensichtlich wurde ein 'Geschäft' abgeschlossen, zu einem Zeitpunkt, als der Nachbar zahlungsunfähig war. Dies ergibt sich vermutlich daraus, daß die Staatsanwaltschaft vom Vollstreckungsgericht eine Kopie des Protokolls über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach Anforderung erhalten hat.

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#2
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Aber warum soll der Betrag von 300,-- an den gezahlt werden, der die Anzeige erstattet hat?? Warum nicht an die Staatskasse?
Weiß das jemand?

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Weil man davon ausgeht, dass derjenige sonst nie an sein Geld kommen würde, da Ihr Nachbar wohl nur ein Einkommen hat, dass unterhalb der Pfändungsfreigrenzen iSv. § 850 ZPO liegt.

1. Liegt kein Betrug vor oder wird jedenfalls bestritten

Dann muß der Nachbar dieses Einstellungsangebot ja nicht annehmen, sondern kann es ablehnen. Letztendlich wird dann in einer Hauptverhandlung über sein Schuld entschieden und er freigesprochen wenn er unschuldig ist.

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