Betrug? Fahrkarte

18. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
sobik77
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 23x hilfreich)
Betrug? Fahrkarte

Hallo, ein Bekannter von mir hat seine Fahrkarte zuhause liegen lassen und war mit seinem Arbeitskollege mit U-Bahn unterwegs. Als die Kontrolle kamm hat mein Bekannter gesagt dass die beiden zusammen fahren ( bei uns in der Stadt kann jeder , der eine Monatskarte besitzt, ab 19 Uhr weitere Personen mitnehmen). Aber die Fahrkarte die sein Arbeitskollege vorgezeigt hat war Personenbezogen und zwar von seiner Mutter! Also sind die beiden bei der Polizei gelandet, da die auch keine Ausweise bei sich hatten. Gestern hat mein Bekannter Post von der Polizei bekommen, der soll in November zur Vernehmung, im Brief stand auch was vom Betrug! Was soll er jetzt unternehmen und womit im schlimmsten Fall Rechnen? Danke

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4 Antworten
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#1
 Von 
n/a
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 25x hilfreich)

erschleichen von leistungen ist eine form des betrugs.

mit der fahrkarte, die zuhause rumlag zur polizei und es wird whrscheinlich eine geldstrafe. wenn es das erste mal war, so um die euro 40,00, schätze ich mal. ist halb so schlimm, beim erstenmal ...

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

"Erschleichen von Leistungen" ist keine Form des Betruges (gehört lediglich grob einsortiert zum 22. Abschnitt des StGB in dem zwar auch Betrug, aber auch Untreue-Taten gegliedert sind) sondern ein eigener Tatbestand, § 265a StGB .

quote:<hr size=1 noshade>mit der fahrkarte, die zuhause rumlag zur polizei und es wird whrscheinlich eine geldstrafe <hr size=1 noshade>


Wenn die zuhause liegende Fahrkarte personalisiert ist, also dem Bekannten namentlich zuzuordnen ist, läge überhaupt keine Strafbarkeit in Richtung "Erschleichen von Leistungen" vor, wenn der Bekannte nicht -ggf.(!!)- so blöd gewesen wäre in den Betrug des Arbeitskollegen mit einzusteigen.

Der Arbeitskollege hingegen hat einen Betrug begangen, indem er eine Karte vorzeigte von der er wußte, dass der nicht berechtigt ist, damit zu fahren. Was den Bekannten angeht, kommt es auch hier darauf an, ob er wußte, dass die Karte die der AK mitführte nicht dessen eigene war. Denn auf diese hätte der Bek. ja problemlos mitfahren können. Wußte er es nicht, wäre auch hier keine Strafbarkeit seitens des Bek. gegeben, wobei man dieses "Nichtwissen" natürlich halbwegs glaubhaft machen müßte, was nicht sonderlich einfach ist (als ungeübter) und auch davon abhängt wie man sich bei der Kontrolle verhalten hat (Kontrolleure ggf. als Zeugen).

Wußte der Bek. dass die Karte des AK nicht durch die beiden benutzt werden durfte hat er sich ebenfalls eines Betruges (Mittäterschaft) strafbar gemacht.

quote:<hr size=1 noshade>so um die euro 40,00, <hr size=1 noshade>


Die 40,00 € sind die zivilrechtliche Forderung des Verkehrsunternehmens.

Die Höhe einer strafrechtlichen Geldstrafe läßt sich ohne Angabe des Einkommens nicht vorhersagen, da sie davon abhängig ist.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sobik77
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Fahrkarte, die mein Bekannter besitzt ist nicht personalisiert

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Dann ist es, wie schon gesagt:

Ging er davon aus, dass der AK seine eigene Zeitkarte dabei hatte, auf die der BEK im Rahmen der Mitnahmeregelung mitfahren konnte, wäre keine Strafbarkeit seitens des BEK gegeben, da es dann am Vorsatz fehlen würde. Wie auch schon gesagt, ist es aber nicht unbedingt einfach glaubhaft zu machen, dass er guten Gewissens davon ausging.

Wußte er, dass die Karte nicht die des AK ist (oder kommt zumindest das Gericht zu dem Schluß, dass er es wußte) wäre er als Mittäter strafbar, da er dann vorsätzlich gehandelt hätte.

Der AK ist in jedem Fall wg. Betruges strafbar, da ja zumindest der wußte, dass es nicht seine eigene Karte, sondern die seiner Mutter ist, die er dabei hatte.

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