Betrug - Haftbefehl - Was kann ich da noch tun?

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - Haftbefehl - Was kann ich da noch tun?

Hallo! Ich bin wegen betrug verurteilt worden, hatte davor schon eine Bewährungsstraffe und diese ist jetzt wiederrufen worden. Ich soll jetzt 1 Jahr absitzen, und es steht noch eine Verhantlung aus!Jetzt hab e ich erfahren das gegen mioch schon ein Haftbefehl läuft! Kann m,ann dagegen noch was unternehmen?
Auserdem habe ich schon drei mal Betreuhung beim Gericht beatragt die drei mal abgelehnt worden ist! Was kann ich da noch tuhn? Ich habe jetzt eine Terapie in aussicht, weil ich es ohne hilfe niocht mehrb schaffe! Ich verstehe nicht warum mann mir nicht helfen will! Und was ich noch machen kann?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Ich bin wegen betrug verurteilt worden, hatte davor schon eine Bewährungsstraffe und diese ist jetzt wiederrufen worden. Ich soll jetzt 1 Jahr absitzen, und es steht noch eine Verhantlung aus!Jetzt hab e ich erfahren das gegen mioch schon ein Haftbefehl läuft! Kann m,ann dagegen noch was unternehmen?
Auserdem habe ich schon drei mal Betreuhung beim Gericht beatragt die drei mal abgelehnt worden ist! Was kann ich da noch tuhn? Ich habe jetzt eine Terapie in aussicht, weil ich es ohne hilfe niocht mehrb schaffe! Ich verstehe nicht warum mann mir nicht helfen will! Und was ich noch machen kann?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wieso helfen ? Sie haben innerhalb der Bewährungszeit wieder eine Straftat begangen und daher wurde die Bewährung widerrufen. Sie wußten doch, daß Bewährung eben kein Freispruch ist, sondern Sie sich eben BEWÄHREN müssen. das haben Sie nicht, daher muß die verurteilte Strafe abgesessen werden. Ich bin sicher Sie wurden darüber belehrt, was es mit Bewährung auf sich hat.

Was heißt, es läuft ein haftbefehl? Kann es sein, daß es sich hierbei um die Aufforderung handelt, den Strafvollzug anzutreten? Oder wurde wegen der anderen Straftat ein Haftbefehl erlassen?

Gruß Justice

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#3
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Ja ich wurde darüber belehrt mit der Bewährung! Nur das dumme ist, dasn ich noch nicht mal selber den mißt versapft habe, sondern mein ex Freund, hat damals bei mir gewohnt und auf meinen Namen Sachen bei Ebay verkauft aber die ware nicht abgeschieckt! Da ich dieses aber nicht ausreichent beweisen konnte bin ich wieder verurteilt worden! Und wie gesagt eine steht noch aus! Ja ich nehme mal an das der Haftbefehl wegen dem neuien termien ist! habe das aber noch nicht schrifftlich auch noczh keinen neuen Termien! Habe das nur von meinem ehmaligen vermieter gehört, das die Polizei wohl da war und ein Haftbefehl hatten!

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet? ich habe nämlich das gefühl, den brauchen Sie ganz dringend, wenn Sie irgendwie aus der Nummer wieder raus kommen wollen. Wenn Sie einen Anwalt haben und der möglicherweise eine Verteidigungsstrategie entwickelt, könnte es vielleicht gelingen, ihre Geschichte glaubhaft zu machen. Was ist denn mit ihrem Ex? Wurde gegen den nicht ermittelt? Was hat er denn ausgesagt? Hat er Sie denn belastet?

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#5
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe einen anwalt, aber der macht nic ht viel! Ich wollte meine anwalt jetzt weseln da wurde mir gesagt das geht nicht da das verfahren läuft! Mein Ex hat alles abgestritten was ja eigentlich klar war! Das einsige was mann ihm beweisen konnte das er mir allle daten vorenthalten hat da er den rechner aus der wohnung wo wir gelebt haben mit genommen hat ohne meines wissens! ob er deswegen verurteilt worden ist weis ich nicht, ich habe den contact kommplett abgebrochen! Und was ich jetzt machen soll bin ich mir nicht sicher wegen dem Haftbefehl da wird mann warscheinlich nic ht mehr viel machen können! iCH finde das alles ganz schön naja.... das ich das ausbaden darf was andere versaft haben ( Ex)

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
hatte davor schon eine Bewährungsstraffe und diese ist jetzt wiederrufen worden.






Sie fragten nach Rechtsmitteln.

Ggf. kommt eine sofortige Beschwerde in Betracht. Hier läuft eine Wochenfrist seit Zustellung des Widerrufsbeschlusses. Wenn diese Frist schuldlos(!) verabsäumt worden ist, kann uU Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.








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#7
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wie ist das genau gemeint?

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
genau gemeint?



Lesen Sie!




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#9
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ichn verstehe das nicht mit dem vorigen stand gewährt werden!

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#10
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Ja ich habe einen anwalt



Machen Sie doch endlich Gebrauch von diesem Privileg!




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#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Ja ich habe einen anwalt



Machen Sie doch endlich Gebrauch von diesem Privileg!




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#12
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Einen Wiederruf habe ich bereits gemacht. Der ist abgeleht worden, dardurch das halt noch eine Verhantlung offen steht.

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#13
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich springe bestimmt nicht von einer Brücke! Aber danke für den Blöden spruch! Ich versuche hier raus zu bekommen was man noch machen kann, und da brauch ich solche sprüche nicht!

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#16
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Kussel2000,

meiner bescheidenen Meinung nach sollen Sie nicht von einer Brücke springen!

Aber im ersten Beitrag schreiben Sie doch:

quote:
Hallo! Ich bin wegen betrug verurteilt worden, hatte davor schon eine Bewährungsstraffe und diese ist jetzt wiederrufen worden. Ich soll jetzt 1 Jahr absitzen, und es steht noch eine Verhantlung aus!Jetzt hab e ich erfahren das gegen mioch schon ein Haftbefehl läuft!


Ich vermute mal, manche denken sich halt, irgendwann sollte es mal reichen mit 'Verwarnungen' und 'Bewährung' ...


-- Editiert von Alex2006 am 10.05.2006 13:07:58

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#17
 Von 
Kussel2000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

JA das ist gut möglich das die ,eisten so denken! Kann mann ja auch verswtehen! Nurn wie gesagt ich bin diesmal nicht mal schult, nur ich hab mich damit schuldig gemacht das ich meinem ex zu sehr vertraut habe! nun ja, ich kämpfe immer weiter aber nichts passiert, und ich weis halt wirklich nicht mehr weiter!

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