Betrug Paragraph 263

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)
Betrug Paragraph 263

Guten Tag,

ich hatte mal im Juli einen Spoiler über ebaykleinanzeigen verkauft. Danach war ich im Urlaub. Der Käufer hätte die Ware nicht erhalten, laut DPD wäre das Paket auch nie abgegeben wurden, warum auch immer obwohl ich es abgegeben hatte.


Jetzt nach einemhalben Jahr ohne das ich zwischenzeitlich in Kentniss gesetzt wurde, das die Ware nicht angekommen ist. Habe ich eine Vorladung wegen Betrug bekommen. Daraufhin habe ich den Käufer angerufen und gefragt, was das soll warum ich nich vorher informiert wurde und das Paket wirkich nicht angekommen ist. Sagte er mir es ist wirklich nicht angekommen und er habe versucht mich telefonisch zu erreichen. Das war genau die Zeit wo ich in Urlaub war 4 Wochen. Um weiteren Ärger zu sparen, haben ich Ihm einfach das Geld zurück überwiesen. Und er will die Anzeige zurück ziehen. Nun habe ich aber gelesen das man die Anzeige garnicht zurück ziehen kann?

Was soll ich jetzt machen? Nächste Woche Freitag ist die Vorladung bei der Polizei.

Viele Grüße
Stylo




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Und er will die Anzeige zurück ziehen. Nun habe ich aber gelesen das man die Anzeige garnicht zurück ziehen kann? Keine Ahnung, was ein Spoiler kostet - bei Beträgen bis zu 50 Euro wäre eine Rücknahme des Strafantrages schon drin.
Nächste Woche Freitag ist die Vorladung bei der Polizei. Hingehen, die Sache wie hier schildern und vor allem den Beleg für die Rücküberweisung mitbringen. Wenn Sie nicht vorbelastet sind, wird es wohl mindestens wegen Mangel an öff. Interesse eingestellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Vorstrafen habe ich nicht.

Der Spoiler kostet 290€.

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#3
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 68x hilfreich)

Aber dann hast Du doch einen Nachweis über die Versendung von DPD. Zudem - warum überweist Du jemandem 300 Kröten zurück, obwohl Du es ihm geschickt hast?

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#4
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Dantius0099):
Aber dann hast Du doch einen Nachweis über die Versendung von DPD. Zudem - warum überweist Du jemandem 300 Kröten zurück, obwohl Du es ihm geschickt hast?


Weil ich nach 6 Monaten keinen Nachweis mehr darüber habe und ich nicht unnötig eine Anzeige haben will wegen Betrug. Das beste ist ja noch ich sollte es an eine Firma in Deutschland versenden, von wo er dann die Ware abholen wollte, weil er aus Österreich ist. Ich vermute die Person hat das Paket angenommen aber zum Käufer gesagt, das es nie angekommen ist und jetzt bin ich dee beschädigte weil ich kein Nachweis mehr habe.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Bei 290,00 € liegt kein Antragsdelikt mehr vor, sondern ein Offizialdelikt.

Zur Polizei gehen, die Geschichte dort erzählen, Kontoauszug mit der Überweisung im Original mitnehmen (dort Kopie davon für die Akte machen lassen, Original wieder mitnehmen) und ins Protokoll aufnehmen lassen, dass man um eine Einstellung nach § 153, Abs. 1 StPO bittet, falls sich die StA nicht ohnehin zu einer Einstellung nach § 170, Abs. 2 StPO entschliesst

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Bei 290,00 € liegt kein Antragsdelikt mehr vor, sondern ein Offizialdelikt.

Zur Polizei gehen, die Geschichte dort erzählen, Kontoauszug mit der Überweisung im Original mitnehmen (dort Kopie davon für die Akte machen lassen, Original wieder mitnehmen) und ins Protokoll aufnehmen lassen, dass man um eine Einstellung nach § 153, Abs. 1 StPO
bittet, falls sich die StA nicht ohnehin zu einer Einstellung nach § 170, Abs. 2 StPO
entschliesst


Vielen Dank so werde ich es dann machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 68x hilfreich)

Ich bleibe dabei... wenn Du ein Paket aufgegeben hast (mit SEndungsnummer DPD?)... dann kann man das auch ohne deinen Nachweis nachvollziehen... über DPD selbst usw.

Also sorry...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Das geht

a) auch bei DPD selbst nur eine gewisse Zeit lang und

b) müßte er dafür den Beleg oder zumindest die Sendungsnummer haben, was ja wohl beides nicht der Fall ist.

Und in solch einem Fall ist es dann tatächlich am nervenschonensten und auch rechtlich gesehen am klügsten, so zu handeln, wie er es getan hat. Ganz abgesehen vom strafrechtlichen Bereich: Wenn der K zivilrechtlich gegen ihn vorgehen würde, müßte er (der TE) nachweisen, dass er verschickt hat. Das kann er offensichtlich nicht. Insofern hätte er bei einem Rechtsstreit schlechte Karten und dann ggf. noch die Verfahrenskosten am Hals, bzw. selbst wenn es zu keinem Verfahren kommt, die außergerichtlichen Kosten des Gegners (Anwalt)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.01.2016 11:25

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