Betrug? Preisschild ausgetauscht...

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Herzal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug? Preisschild ausgetauscht...

Hallo, ich habe letzten Donnerstag einen ziemlich großen Fehler gemacht. Ich war in einem Kaufhaus und habe dort eine jacke die für 90€ ausgezeichnet war ein preisschild einer anderen jacke für 50€ ran gemacht. Also 40€ Differenz. Habe dann die Jacke für 50€ bezahlt und wurde nach dem Bezahlen von einem Ladendetektiv mit in sein Büro genommen. Ich habe gestanden, weil ich so Angst hatte und warum sollte ich lügen. Jetzt hab ich 100€ zahlen müssen und er meinte sie werden mich anzeigen. Ich bin 21 Jahre und werde in ein paar Tagen 22 Jahre und noch nicht vorbestraft. Was kann mir jetzt schlimmstenfalls passieren? Ich habe gelesen auf Betrug gibt es Freiheitsstrafe?! Ich hab solche Angst...

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9 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ja, auf Betrug KANN es Freiheitsstrafe geben. In Ihrem Fall ist es aber totsicher nicht der Fall. Sofern Sie noch nicht strafrechtlich aufgefallen sind, können Sie mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Auflage rechnen.
100,-€ waren übrigens 50,-€ über der höchst zulässigen Grenze. Wenn Sie mehr wissen wollen, sollten Sie dazu mal hier im Forum suchen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Herzal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also wird sicher nicht mit einer freiheitsstrafe zu rechnen sein?
Wielang wird es dauern bis ich einen brief von der polizei bekomm? oder von der staatsanwaltschaft? und wielang wird sich das ganze allgemein hinziehen bis eine entscheidung fest steht?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
also wird sicher nicht mit einer freiheitsstrafe zu rechnen sein?


Ganz sicher nicht!

quote:
Wielang wird es dauern bis ich einen brief von der polizei bekomm?


2 - 8 Wochen

quote:
oder von der staatsanwaltschaft? und wielang wird sich das ganze allgemein hinziehen bis eine entscheidung fest steht?


2 - 8 Monate


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"justice"

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#4
 Von 
Herzal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

solang wird das dauern?
Meinen Sie es kommt zu einer Verhandlung? Oder wird mir ein Strafbefehl zugehen?
Werde ich nach dem erwachsenenstrafrecht oder jugendstrafrecht bestraft?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie werden nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Eine Verhandlung wird es ganz sicher nicht geben und aller Voraussicht nach auch keinen Strafbefehl, sondern nur ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren gegen Sie eingestellt wird, wenn Sie ein paar Euros an *sonstwen* bezahlen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Herzal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe hier im forum gelesen, dass es bei einem ladendiebstahl schon im schreiben der polizei steht, das das verfahren eingestellt werden kann wenn man einen best.betrag bezahlt. Kann das bei einem betrug auch in dem brief der polizei stehen?
Oder fällt mein vorfall garnicht unter den bereich betrug?

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#7
 Von 
Herzal
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe hier im forum gelesen, dass es bei einem ladendiebstahl schon im schreiben der polizei steht, das das verfahren eingestellt werden kann wenn man einen best.betrag bezahlt. Kann das bei einem betrug auch in dem brief der polizei stehen?
Oder fällt mein vorfall garnicht unter den bereich betrug?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ist zustimmungspflichtig. Daher steht in den Schreiben der Polizei bereits die Möglichkeit drin und die Anfrage, ob mit einer solchen Vorgehensweise Einverständnis besteht.

Das heißt aber noch lange nicht, dass sich der Staatsanwalt für diese Möglichkeit entscheidet, nur weil der Beschuldigte erklärt hat, dass er damit einverstanden wäre.



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"justice"

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#9
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Oder fällt mein vorfall garnicht unter den bereich betrug?


Doch.

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