Ein Verkäufer bei e-bay hat nach der Bezahlung (einschl. Versandkosten) den Artikel zwei Mal mit falscher Schreibung meines Nachnamens in der Adresse gesandt. Beim ersten Mal ist die Sendung deshalb ohne weiteres zurückgegangen, offenbar mit dem Vermerk "unbekannt". Als ich den Verkäufer informierte, dass ich den Artikel noch nicht bekommen hatte, behauptete er, ich hätte
die „Annahme verweigert“. Ich habe die Sendung jedoch nie gesehen, bin auch nicht benachrichtigt worden, also konnte ich auch nicht verweigern.
Dazu hätte ich auch keinen Grund gehabt, da ich den Artikel schließlich schon bezahlt hatte.
Der Verkäufer schickte die Sendung erneut, allerdings als unfreies Paket, also ohne vorab bezahlte Gebühren.
Diesmal fragte der Zusteller bei mir nach, weil die falsche Schreibweise meines Namens der richtigen ähnlich war
(ich konnte das auf dem Paket lesen), verlangte allerdings sehr hohe Porto- und Nachlösegebühren von mir, was ich ablehnte,
da sie etwa noch einmal den Kaufpreis einschl. der bereits entrichteten Versandkosten ausmachten.
Darauf händigte der Zusteller mir das Paket nicht aus.
Der Verkäufer lehnte eine erneute - bezahlte - Zusendung ab, erklärte allerdings, er werde nach Rückerhalt der Sendung mein Geld zurückzahlen.
Als ich ihn nach einer Weile danach fragte, erklärte er, er habe das Geld gerade überwiesen, ich müsse es in Kürze erhalten.
Dies hat sich als unwahr herausgestellt. Auch drei Monate nach dem Kauf habe ich weder den Artikel noch die angekündigte Rückzahlung erhalten.
Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass keine Rückzahlung erfolgt ist und dass ich sein Verhalten als
Betrug ansehe.
Ist eine Strafanzeige bei der Polizei ratsam und - wenn ja - auf welchen Straftatbestand sollte sie lauten?
Betrug / Strafanzeige?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Anzeige ist auf jeden Fall ratsam, über den Straftatbestand brauchst Du Dir aber nun wirklich keine Gedanken zu machen. Den sucht die Polizei aufgrund des Sachverhalts dann schon selbst für Dich aus.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Zunächst herzlichen Dank für die blitzartige Beantwortung!
Ich habe noch diese Zusatzfrage:
Kann eine Strafanzeige zum Bumerang werden, etwa, wenn der "Gegner" sich auf Vergessen oder ähnliche Nachlässigkeit herausredet und dann den Vorwurf der falschen Anschuldigung erhebt.
Von einem Anwalt hörte ich - nicht im Zusammenhang mit diesem Fall - einen Vorsatz nachzuweisen, sei häufig schwierig und auch die Staatsanwälte ließen
den Vorwurf einer vorsätzlichen Schädigungshandlung gerne unter den Tisch fallen, um rasch einstellen zu können.
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Also: Es gibt einen Straftatbestand der "falschen Verdächtigung" - da geht es dem Gesetzgeber aber nur darum, daß niemand einfach so einer (strafbaren) Handlung bezichtigt werden soll, die er nicht begangen hat, obwohl der Anzeigeerstatter es besser wissen muß - gewissermaßen eine spezielle Art der üblen Nachrede. Also keine Angst, daß das irgendwie ein Bumerang werden könnte.
Konkret brauchst Du nur zur Polizei gehen und die Geschichte so schildern, wie Du sie hier aufgeschrieben hast. Zu beurteilen, ob darin strafbares Verhalten irgendeiner Art begründet ist, ist Sache der Polizei und ggf. Staatsanwaltschaft. Alles nicht Dein Problem.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Erneut danke ich für die Beantwortung.
In etwa habe ich mir das auch schon so vorgestellt, allerdings hielt ich auch eine ungünstigere Antwort auf die Fragestellung für möglich.
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