Betrug / Unterschlagung

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
David8219
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Betrug / Unterschlagung

Hallo zusammen,

vielleicht kann man mir hier weiter helfen. Ich hatte schon hier im "Vertragsforum" gepostet und mir wurde empfohlen, hier es nochmal reinzuposten, da es jetzt mehr ums Strafrecht geht.

Ich versuche es möglichst kurz zu fassen. Ich schloss einen Vertrag mit einem Programmierer (Student, in einer Freelancerbörse gefunden) ab, dass er mir eine App programmiert. Bezahlung war in 3 Etappen gestaffelt, Anzahlung 1000, nach funktionierenden Prototyp 2000, letzten 2000 Euro bei Abschluss.
Ich zahlte 1000 an, er hat angeblich begonnen. Ich bekam dann einen Prototyp, der aber nicht dem Vertrag entsprach, ich zahlte aus Gutmütigkeit, weil er dringend Geld brauchte (wollte unsere Zusammenarbeit nicht damit belasten, indem ich auf den Vertrag pochte.

Ich war im Urlaub, schrieb meiner Bank eine Email und parallel rief ich an, damit die 2000 rausgingen. Das Geld ging dummerweise doppelt raus. Die Empfängerbank lehnte eine Rückholung ab (ich gehe davon aus, dass der Programmierer es nicht wollte).
Er gab mir aber schriftlich recht, sah die doppelte Überweisung und wollte es sofort (!) zurück überweisen. Nachdem das ganze Geld bei ihm war, wurde er extrem unzuverlässig, viele Lügen und Ausreden und nach 6 Wochen drohte ich ihn sachlich mit Anwalt. Dann brach er mit mir ganz den Kontakt ab, das Wort "Anwalt" hat ihn wohl getroffen oder ich denke er suchte einfach einen dummen Grund um da rauszukommen.

Am Ende hatte ich 5.000 bezahlt und nix erhalten ausser einen billigen Prototypen (der mir in keinster Weise so weiterhilft)

Dann habe ich einen Anwalt beauftragt, der Programmierer bekam 4-5 Schreiben, keine Reaktion. Zuletzt bot er meinen Anwalt an, die 2000 zurück zu geben und einen großen Teil zu behalten für seine angebliche "Arbeit" (die ich und mein Anwalt trotz Schreiben nie zu Gesicht bekamen). Er hat mir keine Arbeit gezeigt und laut Vertrag musste er auch regelmässig es dokumentieren. Mein Anwalt lehnte natürlich ab. Dann bot er mir 50 Euro Raten an, das lehnte ich auch ab, weil ich schon bei der Bank 120 Euro zahle und das Geld für meine App brauche.(Ich möchte auch nicht zig Jahre auf mein Geld warten, was er sich erschlichen hat)

Mein Anwalt hat dann Klage (Zivilrecht) eingereicht, es gab ein Versäumnisurteil (er meldete sich nicht beim Gericht) und es sind jetzt 6.700 Euro die er mir schuldet.
Ich habe eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet, wo er am Donnerstag einen Termin hat, dann erfahre ich wohl, was von meinem Geld noch da ist. Ich beauftragte sie auch, sofort eine eidesstaatliche Versicherung abzunehmen.

Früher hatte ich bei der Polizei Anzeige erstattet wegen Betrug. Noch lange vor der Klage. Ich bekam dann vor kurzem zu hören, dass er schon für etwas bestraft wurde und eine mögliche Strafe bei meiner Sache nicht weiter ins Gewicht fällt. (das Schreiben habe ich nicht hier, ich glaube § 155 war es).

Aus "Datenschutzgründen" durfte man mir nicht sagen, für was er bestraft wurde. Die 2.000 Euro von einer möglichen vorsätzlichen (?) Unterschlagung wären auch erneut nicht anzeigbar, da schon die Betrugsanzeige vom Staatsanwalt abgelehnt wurde, also da kann ich nix machen.
Als ich das las, war ich schon ziemlich angepisst. Die Staatsanwaltschaft handelt nicht, weil der Programmierer schon bestraft wurde, mir wurde aber nicht gesagt, warum und wann es war. Normalerweise können die mir viel erzählen, ich hätte es gerne schwarz auf weiss gesehen. So weiß ich nur, selbst wenn er bestraft wurde, er macht ja genau so weiter...Wenn er eine Bewährung hat, verstößt er doch dagegen oder nicht?

Jetzt ist meine Frage, was kann ich tun? Nacher sagt er einfach zur Gerichtsvollzieherin er hat kein Geld mehr, obwohl er schriftlich zu sagte, mindestens die doppelten 2.000 Euro gehören ihn nicht. Ich habe nix davon, wenn er mir monatlich 20 Euro Raten gibt, weil er ein armer Student ist. Eine eidesstaatliche Versicherung bringt mir auch nix oder?

Ich möchte das er für so ein Verhalten bestraft wird. Ich finds ungeheuerlich, dass mir als neuer Geschädigter noch nichtmal Auskunft erteilt wird. Jetzt musste ich einen neuen Anwalt beauftragen der Akteneinsicht beantragt hat. das kostete mich wieder 170 Euro...dann weiß ich aber endlich wofür er bestraft wurde.

Die mögliche Unterschlagung von 2.000 Euro steht ja eigentlich erst dann fest, wenn er die eidesstaatliche Versicherung am Donnerstag abgibt. Kann ich ihn nicht dafür anzeigen?
Ich würde dann zu einer anderen Polizei in meinem alten Wohnort gehen und hoffen, dass die handeln. Von der Staatsanwaltschaft in meinem aktuellen Wohnort bin ich so maßlos enttäuscht, dass ich gar nicht so viel essen kann, wie ich kotzen muss.
Erst wollten sie gar nicht handeln, weil sie die aktuelle Adresse von ihm nicht fanden (er zog mit meinem Geld in eine eigene Wohnung, meldete sich wohl mit Absicht nicht um).

Dann musste ich die Adresse über meinen Anwalt erfragen und der Staatsanwaltschaft geben, damit es überhaupt erst weiterging. Ich frage mich wie lächerlich sowas ist, dass die keine anderen Mittel haben ,eine Adresse zu erfragen.... oder da Arbeiten nur faule Fachidio*en. Jetzt wollen Sie nicht handeln, weil er angeblich vor zig Jahren für etwas bestraft wurde.

Mir wurde bei der Polizei damals gesagt, dass er schon wegen Warenbetrug angezeigt wurde, ich glaube das war aber 2 Jahre her und die konnten nicht einsehen, was es genau war. (Warenbetrug kann vieles sein sagten die mir). Es muss also schon etwas größeres gewesen sein, wenn 5.000 Euro und eine Unterschlagung da keine große Rolle spielt?

Was kann ich jetzt tun?
Welchen Sachverhalt betrifft denn diese ausgegebenen 2.000 Euro? Geld was einem nicht gehört und man es auch weiß wird einfach ausgegeben (aus Rache vielleicht) aus, um möglichst wenig zurück zu geben. Das ist ja mit Vorsatz meiner Meinung nach. Er versuchte auch in keinerlei Hinsicht, den Schaden in irgendeiner Form wieder gut zu machen. Er meldete sich nicht ein einziges Mal um sich für sein Verhalten zu entschuldigen. Ganz im Gegenteil, er meldet sich gar nicht erst.

Sorry für die Rechtschreibung!

LG





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ich glaube § 155 war es


§ 154, Abs. 1, Nr. 1 StPO

Zitat:
mir wurde aber nicht gesagt, warum und wann es war. Normalerweise können die mir viel erzählen, ich hätte es gerne schwarz auf weiss gesehen.


Sie denken ernsthaft, dass die Staatsanwaltschaft Sie vorsätzlich belügt?

Was würde es Ihnen -sachlich- bringen, wenn Sie wüßten, wann und zu was genau der Mensch verurteilt wurde?

Zitat:
So weiß ich nur, selbst wenn er bestraft wurde, er macht ja genau so weiter...Wenn er eine Bewährung hat, verstößt er doch dagegen oder nicht?


Ja, wenn(!) er Bewährung hat und(!) die Tat innerhalb der Bewährungszeit lag, wäre das theo. ein Widerrufsgrund. Dieser Umstand ist aber auch den Juristen bei der Staatsanwaltschaft bekannt. Und es wäre/ist deren Aufgabe zu entscheiden, ob ein Widerrufsantrag bei Gericht gestellt wird (oder nicht)

Zitat:
Eine eidesstaatliche Versicherung bringt mir auch nix oder?


Wenn er kein signifikantes Vermögen oder pfändbares Einkommen hat, derzeit nicht. Sie können aber aus Ihrem Versäumnisurteil 30 Jahre lang vollstrecken und es ist wohl anzunehmen, dass er innerhalb dieser Zeit mal irgendwann pfändbares Einkommen generiert.

Zitat:
Ich möchte das er für so ein Verhalten bestraft wird.


Diese Entscheidung liegt aber leider nicht bei Ihnen.

Zitat:
Ich finds ungeheuerlich, dass mir als neuer Geschädigter noch nichtmal Auskunft erteilt wird.


Sie wurden insoweit informiert, dass es bereits eine andere Verurteilung gibt, ggü. der eine neue Verurteilung nicht weiter ins Gewicht fallen würde. Mglw. wäre sogar eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, bei der er dann z.B. einen Monat "Aufschlag" auf seine mglw. bestehende Bewährungsstrafe bekäme.

Zitat:

Jetzt musste ich einen neuen Anwalt beauftragen der Akteneinsicht beantragt hat. das kostete mich wieder 170 Euro...dann weiß ich aber endlich wofür er bestraft wurde.


Falls der überhaupt noch mal Akteneinsicht bekommt. Der Geschädigte muß für Akteneinsicht ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein förml. Rechtsmittel gibt es gegen die § 154 Einstellung nicht und auch mit dem Zivilverfahren kann man nicht (mehr) gut argumentieren, da es dort bereits ein rechtskräftiges Urteil gibt.

Und wie gesagt: Rein praktisch bringt es Ihnen nichts, dass/wenn Sie wissen, wofür er verurteilt wurde.

Zitat:
Die mögliche Unterschlagung von 2.000 Euro steht ja eigentlich erst dann fest, wenn er die eidesstaatliche Versicherung am Donnerstag abgibt.


Das ist

a) nicht richtig und

b) ist das Verfügen über einen Betrag, der ohne eigenes Zutun auf das eigene Konto eingeht strafrechtlich auch ohnehin keine Unterschlagung, da Kontoguthaben keine "fremde bewegliche Sache" i.S.d.G. ist, wie es für § 246 StGB erforderlich wäre.

Zitat:
Was kann ich jetzt tun?


Abwarten bis er fertig studiert hat und Geld verdient. Dann aus dem Urteil vollstrecken (Gerichtsvollzieher)








0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Welchen Sachverhalt betrifft denn diese ausgegebenen 2.000 Euro? Geld was einem nicht gehört und man es auch weiß wird einfach ausgegeben (aus Rache vielleicht) aus, um möglichst wenig zurück zu geben. Das ist ja mit Vorsatz meiner Meinung nach.


Es gibt ja nun mal keine Doppelstrafbewährung für Früchte der Tat. Wenn die Erlangung der 2000 EUR einen Betrug (oder eine Unterschlagung) verwirklicht, dann kann das Ausgeben keinen weiteren Tatbestand erfüllen.

Ob ausnahmsweise etwa ein §283 StGB oder ein §15a InsO vorliegt, könnte man prüfen, hilft einem aber auch nicht bei der Rückzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
David8219
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke an euch zwei für eure Antworten. Von dir streetworker, war es sehr ausführlich.
Ich habe dazu noch ein paar Fragen bzw. ein paar Sachen will ich dazu noch sagen.

Ich glaube nicht das die Staatsanwaltschaft mich vorsätzlich belügt, ich habe nur kein großes Vertrauen in den Rechtsstaat.Als ich hörte, dass sie bei meiner Betrugsanzeige erst gar nicht weiter ermitteln wollten, weil sie die aktuelle Adresse nicht hatten, da hat es nicht gerade meine Zweifel weniger werden lassen.(Es muss ja wohl andere Wege geben, eine Adresse zu ermitteln)

Ich hoffe natürlich, dass der Anwalt Akteneinsicht bekommt. Aus meiner Sicht müsste es vollkommen reichen, wenn ich ein neuer Geschädigter bin und die Staatsanwaltschaft nicht weiter handelt. Dann ist es aus meiner Sicht das mindeste, was ich wohl erfahren kann. (Ja da ist meine Sicht)

Ok wenn es keine Unterschlagung ist, ist es dann eine ungerechte Bereicherung?
Ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen. Er bot eine Leistung an, wurde bezahlt, hat nicht geliefert und danach das Geld verprasst. Welcher Sachbestand ist das denn dann? Abgesehen von der Vorverurteilung. Er hat sich Sachen erschlichen mit falschen Tatsachen.

Abwarten kann ich dann wahrscheinlich bis ich schwarz werde. Ich glaube nicht, dass es gerade für seinen beruflichen Werdegang positiv ist, wenn da Pfändungen und Vorstrafen wegen Betrug vorliegen. Wer stellt dann so einen ein? Und wenn ja, dann sicher keine gut bezahlte Stelle, so dass es unter die Pfändungsgrenze fällt.
(das war mal eine wage Zukunftsprognose)

Also das er jetzt von meinem Geld lebt oder lebte und dafür keinerlei Strafe erhält, was auch immer in der Vergangenheit passierte, ist für mich definitiv nicht so hinnehmbar. Das solche Menschen noch geschützt werden mit Datenschutz und ohne Strafe so weitermachen können, gibts echt nur in Deutschland. Ich werde dann abwarten, was die Akteneinsicht ergibt und dann mir Gedanken machen. Ich habe selber nicht so gute Finanzen, dass 5000 oder 6700 für mich Peanuts sind und das wusste er auch. Er nimmt aber alles in Kauf. Dementsprechend muss er auch mit den Konsequenzen leben. Ich warte dann Donnerstag ab und die Akteneinsicht!

Vielen Dank für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ls ich hörte, dass sie bei meiner Betrugsanzeige erst gar nicht weiter ermitteln wollten, weil sie die aktuelle Adresse nicht hatten, da hat es nicht gerade meine Zweifel weniger werden lassen.(Es muss ja wohl andere Wege geben, eine Adresse zu ermitteln)


Klar - das erst ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage, wobei ich normalerweise davon ausgehe, dass die auch gemacht wurde. Wahrscheinlich hatte er sich zu der Zeit noch nicht ordnungsgemäß umgemeldet, so dass man dort nur die alte Anschrift bekam.

In der Praxis wird dann -bei solch vergleichsweise harmlosen Delikten- zunächst(!) vorläufig(!) eingestellt und der Beschuldigte zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Kommt er in eine Kontrolle sieht die Polizei das und gibt die neue Anschrift an die StA weiter, die das Verfahren dann wieder aufnimmt. Die StA'en sind chronisch überlastet, Haftsachen sind vorrangig zu bearbeiten. Es gab ja schon Fälle, wo Beschuldigte schwerer Taten aus der U-Haft entlassen werden mußten, weil man es bei der StA zeitlich nicht schaffte, eine begründete Haftfortdauer beim OLG zu beantragen. Sollten sich solche Fälle häufen, weil die Sachbarbeiter Anschriften von Betrügern, Ladendieben usw. recherchieren müssen, wäre das Geschrei in der Bevölkerung groß. Daher verfährt man in diesen Fällen so, wie beschrieben.

Ferner gibt es ja die Möglichkeit, die auch Sie benutzt haben, näml. die Anschrift selbst zu liefern.

Zitat:
Ok wenn es keine Unterschlagung ist, ist es dann eine ungerechte Bereicherung?


Ja, aber "ungerechtfertige Bereicherung" ist als solches keine Straftat, sondern ein Begriff aus dem BGB.

Zitat:
und dafür keinerlei Strafe erhält, was auch immer in der Vergangenheit passierte, ist für mich definitiv nicht so hinnehmbar.


Ich verstehe Ihre Sicht, aber Sie werden es nicht ändern (können), wenn die StA nicht will.

Es ist jetzt ein der Anschauung halber übertriebenes Beispiel, aber wenn die Justiz jemanden wegen 3 Banküberfällen zu 9 Jahren Gefängnis (Gesamtfreiheitsstrafe) verurteilt und sich im Nachgang noch jemand meldet, dem der Bankräuber auf der Flucht das Fahrrad geklaut hat, interessiert das die Justiz nicht, da er -auch wenn der Fahrraddiebstahl mit angeklagt gewesen wäre oder im Nachhinein noch würde- dennoch nicht mehr als die 9 Jahre bekommen hätte. Das ist das Prinzip des § 154 StPO . Für den Fahrradbesitzer mag das ärgerlich sein.





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