Betrug Urkundenfälschung

26. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.07.2018 21:12:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Urkundenfälschung

Guten Tag,

folgender Sachverhalt.

um ein Wohnraum mieten zu können, wurde der Betrag der hinterlegten Mietkaution, um 200€ nach oben verfälscht. Das gefälschte Mietkautionskonto wurde an Vermieter übergeben. Nun erfolgte eine Kündigung aufgrund Nichtzahlung der Miete.

Anmietung des Wohnraums und Tatbeendung (die Fälschung des Sparbuchs) waren im September 2009.

Wie sieht in so einem Fall die Verjährungsfrist der Tatbestände Betrug und Urkundenfälschung aus? Ist die Verjährung bereits eingetreten?

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Betrug mit Eintritt des Vermögensschadens vollendet ist. Diese Vollendung wäre hier mit Abschluss des Mietverhältnisses erfolgt, da der Vermögensschaden zu diesem Zeitpunkt in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung eingereten ist. Somit würde die Frist der Verjährung mit Abschluss des Mietvertrages beginnen zu laufen.

Hinsichtlich der Urkundenfälschung ist das Delikt mit der Fertigstellung der Urkunde vollendet und ab da beginnt die Frist zur Verjährung zu laufen.

Die Verjährungsfrist für beide Tatbestände beträgt grdsl. 5 Jahre, es sei denn, es wurde ein besonders schwerer Fall verwirklicht. In diesem Fall würde die Verjährungsfrist bei 10 Jahren liegen.


Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.273 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen