Guten Tag,
folgender Sachverhalt.
um ein Wohnraum mieten zu können, wurde der Betrag der hinterlegten Mietkaution, um 200€ nach oben verfälscht. Das gefälschte Mietkautionskonto wurde an Vermieter übergeben. Nun erfolgte eine Kündigung aufgrund Nichtzahlung der Miete.
Anmietung des Wohnraums und Tatbeendung (die Fälschung des Sparbuchs) waren im September 2009.
Wie sieht in so einem Fall die Verjährungsfrist der Tatbestände Betrug
und Urkundenfälschung aus? Ist die Verjährung bereits eingetreten?
Vielen Dank
Betrug Urkundenfälschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Betrug mit Eintritt des Vermögensschadens vollendet ist. Diese Vollendung wäre hier mit Abschluss des Mietverhältnisses erfolgt, da der Vermögensschaden zu diesem Zeitpunkt in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung eingereten ist. Somit würde die Frist der Verjährung mit Abschluss des Mietvertrages beginnen zu laufen.
Hinsichtlich der Urkundenfälschung ist das Delikt mit der Fertigstellung der Urkunde vollendet und ab da beginnt die Frist zur Verjährung zu laufen.
Die Verjährungsfrist für beide Tatbestände beträgt grdsl. 5 Jahre, es sei denn, es wurde ein besonders schwerer Fall verwirklicht. In diesem Fall würde die Verjährungsfrist bei 10 Jahren liegen.
Grüße
PP
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