Ich habe heute von ************ Mandarinen im 750g-Netz zu einem Festpreis erworben. Tatsächlich befinden sich in dem Netz aber nur 630g Mandarinen. Da ich letzte Woche dasselbe in einer anderen Filiale in Offenbach erlebte und die Mitarbeiter sich nicht für diese Täuschung interessieren, wollte ich heute in Frankfurt bei der Polizei Anzeige
wegen Betrugs erstatten.
Der freundliche Polizist fragte bei der Betrugsabteilung im Polizeipräsidium nach und dort wurde ihm gesagt, dass die Polizei die Anzeige nicht annehmen könne, da ************ vielleicht nicht wusste, dass die Füllmenge falsch war, mithin keine strafbare Handlung vorliege. Er bestätigte mir, dass er den Sachverhalt auch als Täuschung sehe, aber nichts machen könne. Ich könnte mir höchstens einen Anwalt nehmen und die Sache zivilrechtlich verfolgen. Ich frage mich nun, warum eine solche Täuschung des Käufers im großen Stil nicht strafrechtlich verfolgt wird - damit ist dem Betrug durch den Handel ja Tür und Tor geöffnet.
-- Editiert von Moderator am 02.03.2020 23:20
Betrug (Verbrauchertäuschung) - Polizei verweigert Annahme der Anzeige
Da stimme ich der Polizei zu. Man wird wohl kaum nachweisen können, dass das Ganze vorsätzlich passiert ist. Ich kann auch nachvollziehen, dass die Motivation solch einen Fall zu verfolgen recht gering ist. Außerdem hast du persönlich nichts davon.
Gehe am besten zum Markt und reklamiere das Netz
Zitat :Da stimme ich der Polizei zu. Man wird wohl kaum nachweisen können, dass das Ganze vorsätzlich passiert ist
Darüber hat aber nicht die Polizei zu befinden, sondern die Staatsanwaltschaft. Die Polizei hätte die Anzeige annehmen müssen. Sie hätte allerdings darauf verweisen können, dass ein entsprechender Strafantrag (aufgrund des geringen Wertes handelt es sich per § 263(4), 3.Alt.iVm.§ 248a StGB um ein relatives Antragsdelikt) schriftlich zu stellen ist [§ 158(2) StPO]. Wobei auch das natürlich Erbsenzählerei wäre.
Wenn man nun unbedingt noch möchte, erstattet man halt seine Strafanzeige und stellt man seinen Strafantrag schriftlich bei der StA.
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Zitat :dass er den Sachverhalt auch als Täuschung sehe
Eine Täuschung setzt schon begrifflich eine mindestens bewußte Inkaufnahme voraus.
Wenn man den Laden bereits über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hat und er keine Maßnahmen ergreift, handelt es sich um bedingten Vorsatz und nicht mehr um Fahrlässigkeit.
Müsste dann aber nicht eine Anzeige gegen unbekannt aufgenommen werden? Da der Markt die Netze in der Regel nicht selbst herstellt und befüllt, muss die Person beim Lieferanten (in dessen Ursprungsland) ausfindig gemacht werden, die diese Charge der Netze mit zu geringem Inhalt verpackt hat.
Oder muss ein Markt seine zugekauften Produkte regelmäßig auf die Einhaltung der Inhaltsangabe überprüfen und ist deswegen grundsätzlich haftbar?
Typischer Fall von "wenn man sonst keine Probleme hat..."
Ein normaler Mensch würde das allenfalls im Markt reklamieren, was ja auch ok und deren gutes Recht ist! (99, 9999% würden nicht einmal nach wiegen).
Und dann gibt es Leute wie Dich, die mit soetwas Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht beschäftigen möchten, weil sie unfähig sind, die simpelsten Dinge selbst - zwischenmenschlich - zu klären. Du gehörst wahrscheinlich auch zu der Gruppe, die ihren Nachbarn anzeigt, weil der Mandarinenbaum 10cm auf dein Grundstück ragt, dir dann aber heimlich nachts die fehlenden 120g an Mandarinen abpflückst.
Strafanzeige gegen ein Unternehmen (=juristische Person)? Ist das möglich? Oder müsste es eine "Anzeige gegen Unbekannt" sein?
@TE: Einfach die Gewerbeaufsicht informieren. Die sind die richtigen Ansprechpartner.
Jedes Geschäft, welches Obst verkauft hat eine Waage, selbige sind geeicht, ihre Haushaltswaage sicher nicht. Warum haben sie im Geschäft nicht nach gewogen?
Mandarinen enthalten viel Wasser. Mit der Zeit trocknen die Mandarinen etwas aus und werden dadurch leichter.
Somit könnte die Ursache neben ihrer nicht geeichten Waage, auch aus diesem Grund ein Untergewicht ergeben.
Die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft haben anderes zu tun.
Man kann gegen alles und jeden Strafanzeige erstatten. Ich frage mich allerdings, warum der Fragesteller die TEile nicht vor Ort ausgewogen hat. Abgesehen davon wäre für Offenbach Frankfurt gar nicht zuständig, sondern die Polizei in Offenbach, die Staatsanwaltschaft Darmstadt, ich meine, die haben eine Außenstelle in Offenbach, hatten sie zumindest früher.
Zuständig ist gegebenenfalls in der Tat die Gewerbeaufsicht.
wirdwerden
Zitat :muss die Person beim Lieferanten (in dessen Ursprungsland) ausfindig gemacht werden, die diese Charge der Netze mit zu geringem Inhalt verpackt hat
Wieso? Weiß denn der Lieferant, daß der Markt die Ware zum Festpreis verkauft und nicht nach Gewicht?
Gegenfrage: Warum sollte man das tun? Die Gewichtsangabe steht ja schließlich auf der Verpackung.Zitat :Warum haben sie im Geschäft nicht nach gewogen?
Spielt keine Rolle, die Angabe muss der Wahrheit entsprechen.Zitat :Somit könnte die Ursache neben ihrer nicht geeichten Waage, auch aus diesem Grund ein Untergewicht ergeben.
Zitat :Strafanzeige gegen ein Unternehmen (=juristische Person)? Ist das möglich? Oder müsste es eine "Anzeige gegen Unbekannt" sein?
Ja. Anzeige gegen XY vertreten duch den Geschäftsführer oder Vorstand XYZ.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 04.03.2020 11:37
Zitat :Gegenfrage: Warum sollte man das tun? Die Gewichtsangabe steht ja schließlich auf der Verpackung.Zitat :Warum haben sie im Geschäft nicht nach gewogen?
Spielt keine Rolle, die Angabe muss der Wahrheit entsprechen.Zitat :Somit könnte die Ursache neben ihrer nicht geeichten Waage, auch aus diesem Grund ein Untergewicht ergeben.
Wenn ich vorhabe Obst nachzuwiegen, dann kann das einfacher im Geschäft erfolgen.
Die Angaben von Geschäft können stimmen und die nicht geeichte Waage der Dame die Fehlerquelle sein.
Daran wollen sie offenbar nicht denken.
Zitat :Wenn ich vorhabe Obst nachzuwiegen, dann kann das einfacher im Geschäft erfolgen.
Sofern überhaupt eine Kundenwaage vorhanden ist, mittlerweile sind viel dieser separaten Waagen verschwunden und die Ware wird in der im Kassenscanner integrierten Waage gewogen.
Zitat :Weiß denn der Lieferant, daß der Markt die Ware zum Festpreis verkauft und nicht nach Gewicht?
Ja das wissen die ganz genau wenn "Netze" geliefert werden, denn die Kennzeichnung mit entsprechenden Banderolen macht der Hersteller.
Abgepacktes Obst fällt unter die Vertigverpackungsverordnung.
Zitat :Zuständig ist gegebenenfalls in der Tat die Gewerbeaufsicht.
Nein.
Zuständig sind hier die Eichämter.
Welches das Zuständige ist erfährt man unter agme.de
Bei einem 750g-Netz wäre eine maximale Abweichung von 15 Gramm zulässig.
Erstens: Es handelt sich um ein Naturprodukt hier liegen Schwankungen in der Natur der Sache!
Zweitens: Eine Waage in einem Verkaufsladen muss immer geeicht sein also amtlich bestätigt richtig wiegen. Eine Haushaltswaage ist das nicht und wenn Sie so eine Billigwaage aus dem Euroladen haben sind die anzeigen teils schon abenteuerlich.
Drittens: Selbst wenn Ihr Messergebnis stimmen sollte wäre es nicht nachweißbar das vorsätzlich gehandelt wurde. Gerade solche Produkte verlieren mit der Zeit an Gewicht durch Wasserverlust.
Viertens: Warum geben Sie das Netz nicht einfach zurück und bekommen Ihren Kaufpreis und gut is?
Fünftens: Glauben Sie wirklich das Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nichts besseres mit ihrer Zeit anzufangen wissen als einem offensichtlichen Querulanten seinen 120 Gramm Obst im Wert von 10 Cent nachzujagen?
Sechstens:
Zitat :… warum eine solche Täuschung des Käufers im großen Stil nicht strafrechtlich verfolgt wird - damit ist dem Betrug durch den Handel ja Tür und Tor geöffnet.
Da ich u.a. zu dem von Ihnen angegriffenen Betriebszweig (Handel) gehöre weise ich diese von Ihnen erhobenen unbewiesenen und pauschalen Vorurteile und Anschuldigungen auf das aller schärfste zurück!!
Es ist reine Hetze alle Händler und Ladenbetreiber pauschal als Betrüger und Diebe zu verunglimpfen. Das hat mit Käuferschutz nicht das geringste zu tun!
Falls die Reklamation der Mindermenge in Ihrem Fall zutreffen sollte steht Ihnen selbstverständlich das recht zu den Artikel gegen einen Mängelfreien Artikel umzutauschen. Und das hätte auch jeder Ladenbetreiber gerne und anstandslos getan. Ganz ohne Polizeieinsatz!!!!!
Unsinn! Wenn 750 g verkauft werden, dann müssen beim Käufer auch 750 g ankommen.Zitat :Erstens: Es handelt sich um ein Naturprodukt hier liegen Schwankungen in der Natur der Sache!
Und Ihre Glaskugel weiß, welche Art von Waage der TE genutzt hat?Zitat :Zweitens: Eine Waage in einem Verkaufsladen muss immer geeicht sein also amtlich bestätigt richtig wiegen. Eine Haushaltswaage ist das nicht und wenn Sie so eine Billigwaage aus dem Euroladen haben sind die anzeigen teils schon abenteuerlich.
Vollkommen irrelevant.Zitat :Drittens: Selbst wenn Ihr Messergebnis stimmen sollte wäre es nicht nachweißbar das vorsätzlich gehandelt wurde. Gerade solche Produkte verlieren mit der Zeit an Gewicht durch Wasserverlust.
"Rauchen schadet nicht der Gesundheit." - gez. Dr. Marlboro.Zitat :Da ich u.a. zu dem von Ihnen angegriffenen Betriebszweig (Handel) gehöre weise ich diese von Ihnen erhobenen unbewiesenen und pauschalen Vorurteile und Anschuldigungen auf das aller schärfste zurück!!
Es ist reine Hetze alle Händler und Ladenbetreiber pauschal als Betrüger und Diebe zu verunglimpfen
Zitat :Und Ihre Glaskugel weiß, welche Art von Waage der TE genutzt hat?
.
Zitat :Ich habe heute von ************ Mandarinen im 750g-Netz zu einem Festpreis erworben.
Die geeichte Waage im Geschäft eher nicht. Sie hatte sie lt. ihrem Post ja bereits erworben und ob jemand eine geeichte Waage daheim, ist eher unwahrscheinlich.
Warum sollte der Wasserverlust nicht relevant sein. Dann müssten alle Händler jeden Tag nach wiegen, könnte zu einer enormen Verteuerung führen.
Zitat :Unsinn! Wenn 750 g verkauft werden, dann müssen beim Käufer auch 750 g ankommen.
(Editiert) Es gibt gesetzlich zulässige Unterfüllungen also Toleranzgrenzen die absolut nicht zu beanstanden sind. Bei der vorliegenden Nennmenge sind es 15 g Toleranz.
Zitat :Und Ihre Glaskugel weiß, welche Art von Waage der TE genutzt hat?
Nein nicht meine Glaskugel aber der gesunde Menschenverstand.
Zitat :Vollkommen irrelevant.
Nein denn es ist nicht zumutbar und nicht umsetzbar zu jeder Zeit jedes einzelne Produkt konkret zu kontrollieren oder nachzuwiegen!
Zitat :"Rauchen schadet nicht der Gesundheit." - gez. Dr. Marlboro.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 06.03.2020 16:32
Zitat :Eine Waage in einem Verkaufsladen muss immer geeicht sein also amtlich bestätigt richtig wiegen.
Das muss sie übrigens nur sein, wenn sie zur Abrechnung dient, reine Kontrollwaagen wie sie vielfach in den Läden stehen müssen keineswegs geeicht sein.
Zitat :Warum sollte der Wasserverlust nicht relevant sein.
Weil der Gesetzgeber das in der Fertigverpackungsverordnung vorschreibt und die Unternehmen das bei der Abfüllung berücksichtigen müssen.
Und einen Feuchtigkeitsverlust von rund 16% ist auch bei Ost nicht normal, es sei denn man kauft schrumpelige Ware, die dann in der Regel aber auch nicht mehr die normale Farbe aufweist.
Sie kennen den Unterschied zwischen 15 g und 120 g?Zitat :Völliger Blödsinn! Es gibt gesetzlich zulässige Unterfüllungen also Toleranzgrenzen die absolut nicht zu beanstanden sind. Bei der vorliegenden Nennmenge sind es 15 g Toleranz.
Das belegen Sie mal bitte mit einer gesetzlichen Grundlage.Zitat :Nein denn es ist nicht zumutbar und nicht umsetzbar zu jeder Zeit jedes einzelne Produkt konkret zu kontrollieren oder nachzuwiegen!
Zitat :Sie kennen den Unterschied zwischen 15 g und 120 g?
105 Gramm
Zitat :Das belegen Sie mal bitte mit einer gesetzlichen Grundlage.
Dafür brauche ich keine gesetzliche Grundlage sondern nur gesunden Menschenverstand. Zudem heißt es in vielen vorschriften "in zumutbarem Rahmen". Das fällt hier aus!
Vielen Dank für die interessanten Antworten. Ich habe den Fall dem Eichamt gemeldet. Zur Info: Die Kundenwaage in dem Geschäft in Frankfurt ist seit längerem defekt. Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt: Die Woche vorher hatte ich mehrere Netze des gleichen Produkts mit falscher Füllmenge in einer anderen Filiale in Offenbach bemerkt (dort funktionierte die Waage). In beiden Fällen hatte ich die Mitarbeiter angesprochen, die sich dafür aber nicht sonderlich interessiert haben. An den Aspekt des Wasserverlusts hatte ich ehrlich gesagt nicht gedacht.
- @dontdrinkanddrive: Ich halte das keineswegs für eine Kleinigkeit. Es ging nicht um ein einziges Netz, sondern die meisten Netze waren mit der falschen Menge befüllt, und nicht in einer Filiale, sondern in zwei. Das Ganze hat also offenbar System, und der Markt macht damit Gewinn, dass es den Kunden (und offensichtlich auch der Polizei) egal ist. Was gibt es denn zwischenmenschlich zu klären, wenn den Markt die Sache gar nicht interessiert?
@Rexdeutschland: Die Polizei hat eine geeichte Waage, und diese hat die Mindermenge bestätigt. Pauschale Vorwürfe gegen den Handel habe ich nicht erhoben, aber meines Erachtens geht es nicht an, dass ein Geschäft eine große Menge Produkte (es war nicht nur 1 Netz, siehe oben) mit falscher Menge zum Verkauf anbietet - das ist eine Täuschung des Verbrauchers. Ob nun vorsätzlich oder nicht, würde ich es für richtig halten, dass das Geschäft dafür haftet. Dies ist übrigens auch die geltende Rechtslage. Ob das Eichamt Kapazitäten hat, sich darum zu kümmern, ist eine andere Frage. Übrigens: In einem früheren Fall, wo ein Käsegeschäft immer das Käsepapier mitgewogen hat (auch dies ist verboten und war schon öfter Thema in Verbraucherschutzsendungen), hat mir das Eichamt selbst mitgeteilt, ich könne auch Anzeige erstatten. Dies ist also keineswegs weit hergeholt.
Mandarinen, Orangen, etc werden I. Zukunft viel teurer, denn:
Man zahlt ja pro Netz. In diesem Netz sollten idealerweise 750 g Mandarinen sein. Da Mandarinen allerdings nicht als genormte Frucht (also mit immer gleichem Gewicht und Größe, am besten noch viereckig und damit stapelbar) vom Baume fallen, werden die Sortiermaschinen auf ein bestimmtes Gewicht +- sowieso viel eingestellt. Ergo ist ein Netz mal 600g, das nächste 810 und das dritte 720g. Daß jemals ein Netz genau die 750g trifft, dürfte recht selten vorkommen.
Wenn man immer 750g im Netz haben will, dann müßten Unmengen von Arbeitern ihre Zeit damit verbringen, aus Kisten voller Mandarinen genau diejenigen herauszusichen, die in der Kombination der Früchte dann die 750g auf die Waage bringen. Wie lange würde wohl ein solcher Vorgang dauern, bis - sagen wir mal - 5 Tonnen Mandarinen sortiert sind?
Also ich würde deswegen kein Fass aufmachen.
ffmrico, ich hatte gestern ebenfalls ein Netz mit Mandarinen gekauft. Wog es extra, es war gering mehr als angegeben.
Ein Vorschlag, bevor sie weiterhin, Behörden, Polizei usw. beschäftigen, wiegen sie die Ware im Geschäft aus.
Sie werden dann sicher ein Netz finden, wo die Gewichtsangabe genau stimmt, vielleicht sogar auch welche mit mehr Inhalt.
Dann sind sie beruhigt.
Zitat :Ich frage mich nun, warum eine solche Täuschung des Käufers im großen Stil nicht strafrechtlich verfolgt wird
In die Vorschriften wurden im Gesetzgebungsverfahren so hohe Hürden eingebaut, dass sie im Ergebnis wirkungslos geblieben sind, z.B. § 10 UWG:
"Wer vorsätzlich eine ... unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann ... auf Herausgabe dieses Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden."
Unzulässige geschäftliche Handlungen sind z.B. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht oder irreführende / unrichtige (Gewichts-)Angaben. Die Vorschrift zu Gewinnabschöpfung ist jedoch so gut wie nie zur Anwendung gekommen, da fast niemals der Nachweis geführt werden konnte, dass ein Unternehmer VORSÄTZLICH ( bewußt, geplant und gewollt ) wettbewerbswidrig gehandelt hatte. Selbst gröbste Fahrlässigkeit erfüllt die Tatbestandsvoraussetzungen nicht.
Ähnliches gilt für die Vorschriften zur strafbaren Lügenwerbung:
"Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
RK
Zitat :Wenn man immer 750g im Netz haben will, dann müßten Unmengen von Arbeitern ihre Zeit damit verbringen, aus Kisten voller Mandarinen genau diejenigen herauszusichen, die in der Kombination der Früchte dann die 750g auf die Waage bringen.
Nö, dafür gibt es schon Maschinen (Flex-Dosier-Sortierer), da stellt man Mindestgewicht, Zielgewicht, Gewichtstoleranzen ein und dann passt das auch mit den 750g und den gesetzlich zulässigen Toleranzen.
Ja da schau her! Ich muß gestehen, das war mir so nicht bekannt - danke für die interessante Information!Zitat :Zitat :Wenn man immer 750g im Netz haben will, dann müßten Unmengen von Arbeitern ihre Zeit damit verbringen, aus Kisten voller Mandarinen genau diejenigen herauszusichen, die in der Kombination der Früchte dann die 750g auf die Waage bringen.
Nö, dafür gibt es schon Maschinen (Flex-Dosier-Sortierer), da stellt man Mindestgewicht, Zielgewicht, Gewichtstoleranzen ein und dann passt das auch mit den 750g und den gesetzlich zulässigen Toleranzen.
der Grund ist ein anderer: Die Mandarinen hatten beim Verpacken sicher 750g. Wenn man aber bedenkt, dass sie einige Tage im markt liegen und vertrocknen, dann haben sie halt nach paar Tagen nur 630g.
das ist das selbe, wie wenn man dem Markt unterstellen wolle, dass er eine schimmlige Tomate in die Packung getan hat.
Und jetzt?
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