Hallo,
ich hätte folgendes Anliegen:
Die Staatsanwaltschaft wirft mir folgendes vor : Betrug in mehreren Fällen
um genauer zu werden: Falsches auszahlen von mehreren Sparverträgen / Bausparverträgen
Ich habe bei einer Versicherung gearbeitet, hier sind mehrere Personen (5/7) zu schaden gekommen. In dem ich mehrere Verträge falsch ausgezahlt habe und mich dadurch bereichert habe.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 30000€
zur Einschätzung der Strafe
Ich bin NICHT vorbestraft, habe dadurch meinen Beruf verloren, habe bereits einen neuen Job gefunden, habe kein kriminelles Umfeld (gesamte Familie / Freundin nie Straffällig gewesen) und habe bereits Wiedergutmachung betrieben in höhe von ca. 12000€, sprich einen teil der 30000€ bereits ersetzt
Alter: Mitte 20
Mfg
Betrug / Versicherungsbetrug in mehreren fällen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zur Einschätzung der Strafe Freiheitsstrafe natürlich. Mit Glück noch im bewährungsfähigen Bereich (also max. 2 Jahre), mit noch mehr Glück tatsächlich auf Bewährung.
Danke für die Antwort, ehrlich gesagt überrascht mich diese doch etwas. Wie kommst du darauf (aus Interesse)
Mein Anwalt sprach von einer Geldstrafe / Bewährungsstraffe (wenn es ganz schlecht läuft).
Ebenfalls fragte mein Vater einen bekannten Richter unserer Familie und dessen Einschätzung war ebenfalls maximal eine Bewährungsstrafe im Rahmen von 1-2 Jahren.
Was ich damit sagen will, ich wäre froh über weitere Einschätzungen und evtl. Erfahrungen.
Danke
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Danke für die Antwort, ehrlich gesagt überrascht mich diese doch etwas. Wie kommst du darauf (aus Interesse) Durch die Schadenshöhe und die Art der Tatbegehung.
Mein Anwalt sprach von einer Geldstrafe / Bewährungsstraffe (wenn es ganz schlecht läuft). Nun ja - hier ernsthaft von Geldstrafe zu reden spricht nicht eben für die Kompetenz des Anwaltes. Handelt es sich da übrigens um einen Pflichtverteidiger?
ZitatFalsches auszahlen von mehreren Sparverträgen / Bausparverträgen :
Das hat man wie konkret umgesetzt?
ZitatMein Anwalt sprach von einer Geldstrafe / Bewährungsstraffe :
Die Geldstrafe würde ich als sehr optimistisch einschätzen - allerdings kennt der RA auch die ganze Akte im Detail, wir nur Fragmente des Falles.
Hier hat man in einem Bereich betrogen, der besonders schützenswert ist, mit einen Betrag der Lichtjahre von einer Bagatellsumme entfernt ist - da reagieren die Gerichte in der Regel nicht so milde. Insofern würde auch ich aufgrund der bisherigen Schilderung eher zur Freiheitsstrafe tendieren, vermutlich mit Bewährung wegen günstiger Sozialprognose und der begonnenen Widergutmachung.
-- Editiert von Harry van Sell am 16.01.2022 18:05
In dem man die Unterschriften gefälscht hat (Urkundenfälschung)ZitatDas hat man wie konkret umgesetzt? :
ist die sozialprognose (welche in dem Fall ja positiv ist) so schwerwiegend in der Urteilsentscheidung ? Weil falls ja, freut mich das natürlich ..ZitatInsofern würde auch ich aufgrund der bisherigen Schilderung eher zur Freiheitsstrafe tendieren, vermutlich mit Bewährung wegen günstiger Sozialprognose und der begonnenen Widergutmachung. :
Sprich eine Bewährungsstrafe scheint realistischer als eine Haftstrafe ?
ehrlich gesagt nicht , hehe. Dann wundert mich seine Einschätzung jedoch sehr.ZitatNun ja - hier ernsthaft von Geldstrafe zu reden spricht nicht eben für die Kompetenz des Anwaltes. Handelt es sich da übrigens um einen Pflichtverteidiger? :
ist die sozialprognose (welche in dem Fall ja positiv ist) so schwerwiegend in der Urteilsentscheidung ? Die ist relevant für die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie ist nicht relevant für die Höhe der Strafe - übersteigt diese 2 Jahre, kann die Sozialprognose noch so günstig sein: Man kriegt trotzdem keine Bewährung und hat dann allenfalls noch die Chance, über Berufung beim Landgericht eine bewährungsfähige Strafe zu kriegen...
-- Editiert von muemmel am 16.01.2022 18:29
Vielen Dank für deine schnellen Antworten! Also würde ich deine Antworten in Richtung Haftstrafe auf Bewährung interpretieren?ZitatDie ist relevant für die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie ist nicht relevant für die Höhe der Strafe - übersteigt diese 2 Jahre, kann die Sozialprognose noch so günstig sein: Man kriegt trotzdem keine Bewährung und hat dann allenfalls noch die Chance, über Berufung beim Landgericht eine bewährungsfähige Strafe zu kriegen... :
Dann hoffe ich mal, mit zwei dunkelblauen Augen aus der Sache zu kommen und blicke zuversichtlich in eine bessere Zukunft.
Gemäß der Schilderung im Eingangsbeitrag handelt es sich um Betrug im besonders schweren Fall in X Fällen, § 263, Abs. 3, Nr. 1, Alt. 1 StGB. Damit wäre eine Geldstrafe schon theo. gar nicht in der Verlosung, da schon die Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe beträgt (schon bei nur 1 Fall). Da es hier mehrere Fälle gibt, ist das theo. denkbare Minimum 7 Monate. Auch per § 47 StGB kommt man hier nicht zu einer Geldstrafe, da dessen Anwendung nur bei Strafen unterhalb von 6 Monaten möglich ist. Von daher bleibt in der Tat schleierhaft, wie der RA zu seiner Geldstrafenprognose kommt. Milderungsgründe, die zu einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 StGB führen könnten und dadurch ggf. wieder in den Bereich der Geldstrafe führen könnten, sind nicht genannt oder aus der Schilderung ersichtlich. Aber selbst wenn - ... wäre eine Geldstrafe als Zielsetzung ein sehr sportliches Unterfangen.
Wir reden hier also über eine Freiheitsstrafe. Frage ist, ob mit Bewährung oder ohne.
Wie schon dargelegt wurde, ist Bewährung nur möglich, wenn die Strafe 2 Jahre nicht übersteigt. Das sollte realistisch sein (also dass sie das nicht tut).
Günstige Sozialprognose, keine Vorstrafen und Schadenswiedergutmachung spricht für Bewährung, insofern Bedingung 1 (nicht mehr als 2 Jahre) erfüllt ist. Bei mehr als 2 Jahren geht Bewährung nicht mehr - auch bei der allergünstigsten Sozialprognose nicht.
Grob geraten würde ich mal auf 15 Monate (+/- 3 Monate), ausgesetzt zur Bewährung für die Dauer von 3 Jahren, tippen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.01.2022 19:45
VIelen Dank für deine ausführliche Antwort! In den bisherigen schreiben der Staatsanwaltschaft wird Betrug gemä. STGB §263 Abs.1 vorgeworfen. Sprich noch kein Betrug im besonders schweren fall, dies wird sich bis zur Gerichtsverhandlung sicher noch ändern, so dass du mit deiner Prognose der Anklage vermutlich recht haben wirst.ZitatWir reden hier also über eine Freiheitsstrafe. Frage ist, ob mit Bewährung oder ohne. :
Wie schon dargelegt wurde, ist Bewährung nur möglich, wenn die Strafe 2 Jahre nicht übersteigt. Das sollte realistisch sein (also dass sie das nicht tut).
Sprich, auch wenn Betrug im bes. schweren Fall zur Anklage kommt, vermutest du eine Strafe von 15Monate, ausgesetzt zur Bewährung ?
Danke dir für deine bisherige Einschätzung!
Ich werde nochmal mit meinem Anwalt sprechen und nachfragen, wie genau er auf seine Vermutung kommt.
ZitatSprich, auch wenn Betrug im bes. schweren Fall zur Anklage kommt, vermutest du eine Strafe von 15Monate, ausgesetzt zur Bewährung ? :
Ja, ...
Wenn es -wie auch immer- bei nur "einfachem" Betrug bleibt, etwas weniger. Aber sicherlich keine Geldstrafe mehr, auch wenn sie dann theo. denkbar wäre.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.01.2022 21:17
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