Hallo
Folgende Situation
Hatte bis jetzt ein weißen blatt bei der polizei..
Ich habe über einen "freund" erfahren wie man leicht an teure sachen rankommt ohne geld..
Jedenfalls habe ich es wirklich einmal ausprobiert und wurde gleich in eine falle gelockt..
Habe etwas über einen Online Handel bestellt.. mit falschen daten und diese haben dann ein Paket versendet.. als der Paketbote ankam.. habe ich es unterschrieben.. und 10 sekunden dannach kam die Kirpo hinterher und erläuterte mir den verdacht des betruges..
Und sagten folgendes "wir gehen davon aus das sie falsche daten verwendet haben umd an ware zu kommen (bertug) und mit der unterschrift bei der annahme haben sie den vertrag abgeschlossen und den Betrug
vollendet"
Meine frage darauf war "Also habe ich grade einen vertrag abgeschlossen mit meiner unterschrift?"
Sie sagten "ja haben sie"
Darauf sagte ich folgendes "Dieser vertrag ist nicht gültig da ich eine Gesetzliche betreuerin habe mit einwilligungsvorbehalt die nicht ihr einverständnis zum vertrag gegeben hat und somit geht das paket zurück"
Ich weiss nun nicht ob es mir es richtig sehe das es laut "gesetz" stimmt was ich da so geäußert habe.. Sie meinten nur zu mir sehr verwundert "Oh.. okay das müssen wir überprüfen ob das so stimmt wir brauchen einmal namen der Berteuung.."
Ist das nun ein vollendeter betrug oder ein versuchter?
Oder läuft beides vorgericht auf gleiche hinaus?
Betrug?! Versuchter Betrug?
Ist das nun ein vollendeter betrug oder ein versuchter?
Er ist vollendet.
Oder läuft beides vorgericht auf gleiche hinaus?
Nun, im StGB steht: Der Versuch kann
milder bestraft werden als die vollendete Tat.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Darauf sagte ich folgendes "Dieser vertrag ist nicht gültig da ich eine Gesetzliche betreuerin habe mit einwilligungsvorbehalt die nicht ihr einverständnis zum vertrag gegeben hat und somit geht das paket zurück"
Erstens ist das für die strafrechtliche Bewertung irrelevant, ob der abgeschlossene Vertrag zivilrechtlich nichtig ist, der Betrug ist in jedem Fall vollendet.
Zweitens hast du damit einen zweiten Beweis für die kriminelle Energie gegeben, weil du offenbar von Anfang an vorhattest, dich bei Aufdeckung der falschen Daten auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen. Glückwunsch, so reitet man sich dann noch weiter herein.
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Im deutschen Strafrecht ist die Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (auch: Konnivenz) nach § 357 StGB
als Vergehen strafbar. Der Straftatbestand wird durch einen Dienstvorgesetzten oder Aufsichtsbeamten erfüllt, der versucht, einen Untergebenen zu einer Straftat zu verleiten, oder der die Tat des Untergebenen geschehen lässt.
Das trifft nun nicht zufällig auf die kripo zu?
quote:<hr size=1 noshade>Das trifft nun nicht zufällig auf die kripo zu?
<hr size=1 noshade>
Willst Du uns damit sagen, Du bist bei der Kripo angestellt und Dein Vorgesetzter hat Dich zu der Tat angestiftet???
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ne habe eher so verstanden wir sind untergebe des staates un die polizei vertritt den staat..
Habs dann falsch verstanden
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Nein, das hattest Du tatsächlich falsch verstanden.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich hab nun schon mit meinem anwalt gesprochen.. und das beste was ich sagen kann besprochen
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quote:
Ne habe eher so verstanden wir sind untergebe des staates
Wo hat der Staat dich denn verleitet, unter falschen Namen etwas zu bestellen?
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quote:
Ne habe eher so verstanden wir sind untergebe des staates un die polizei vertritt den staat..
Klasse
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"justice"
Ist doch mal eine nette Alternative zu "Ich zahle der Polizei ihr Gehalt, also sollen die auch tun, was ich sage".
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