Betrug Vorsatz war es nicht

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip532842-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Vorsatz war es nicht

Eigentlich weiß ich nimmer weiter…
Kurz zu mir PTBS seit 2013 depressive Phasen… psychische Gewalt…
Durch hohe Anwaltskosten hab ich bei nem Kleinanzeige Portal um Hilfe gebeten…
Naja habe es schriftlich das er das Geld geschenkt hat nach treffen wollte er mehr ich nicht jetzt hat er mich angezeigt
In der Zeit Auseinandersetzungen mit Ex retraumatisierung etc. ich hab’s einfach vergessen aber nicht mit Absicht… ich musste mich erstmal wieder psychisch stabilisieren… durch die Anzeige kommen wieder Überforderung etc zum Vorschein… einen Anwalt hab ich schon
Ahja seither bekomme ich anonyme Anrufe mit Gestöhne etc…
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Diagnosen: posttraumatische belastungsstörung. Depressionen suizidalizät angststörung

-- Editiert von Moderator topic am 11. Januar 2023 18:41

-- Thema wurde verschoben am 11. Januar 2023 18:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von ip532842-93):
Durch hohe Anwaltskosten hab ich bei nem Kleinanzeige Portal um Hilfe gebeten…
Naja habe es schriftlich das er das Geld geschenkt hat nach treffen wollte er mehr ich nicht jetzt hat er mich angezeigt


Also ich schätze mal, dass er dir Geld gezahlt hat, geschrieben hat, dass er es dir geschenkt hat, dann wollte er doch eine Gegenleistung, die wolltest du aber nicht und jetzt hat er dich angezeigt.

Also um das irgendwie bewerten zu können, müsste man den Chatverlauf, also die genauen Aussagen kennen und dazu noch was er dann überhaupt bei der Polizei erzählt hat, denn seine Version lautet ja evt. anders, wenn er Anzeige erstattet.

Daher würde ich raten das vor allem mit deinem Anwalt zu besprechen, der hat da den vollen Überblick (Akteneinsicht + deine Angaben und Chatverläufe) oder sollte den halt haben. :-)


Zitat:
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?


Was rauskommen kann hängt erstmal davon ab, ob überhaupt eine Straftat vorliegt... und falls ja, ob du Vorstrafen hast, besonders bzgl. Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug usw.), um was für eine Geldhöhe es überhaupt geht und so weiter.

Also rauskommen könnte bestenfalls eine Einstellung des Verfahrens, schlechtestenfalls eine Verurteilung. Da solltest du dir aber über den schlimmsten Fall keine Gedanken machen, sondern einen realistischen Fall annehmen und das wäre wahrscheinlich eine (kleine bis mittlere) Geldstrafe.

Kurz gesagt: Selbst wenn, kein Weltuntergang!

Konzentrier dich erstmal vor allem um dich und deine Gesundheit, das ist viel wichtiger.


Zitat:
Ahja seither bekomme ich anonyme Anrufe mit Gestöhne etc…


Wenn es auf dem Handy ist, gibt es die Möglichkeit anonyme Anrufe zu blockieren. Das hilft vielleicht erstmal.


LG

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 19:53

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ahja seither bekomme ich anonyme Anrufe mit Gestöhne etc…
Je nach "Kleinanzeigenportal" oder selbst verfasstem Inhalt der Kleinanzeige darf man sich hierüber ganz einfach nicht wundern.

Für Anwaltskosten gibt es übrigens Beratungs-/Prozess-/Verfahrenskostenhilfe.

Zitat:
ich hab’s einfach vergessen aber nicht mit Absicht…
Was bedeutet das?

Um wie viel Geld geht es hier?

Zitat:
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Das kann Ihnen am besten Ihr Anwalt sagen. Das hängt auch davon ab, ob Sie vorbestraft sind. Aktuell ist aber gar nicht klar, ob Ihnen überhaupt etwas passieren wird. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich bisher nicht, dass Sie sich strafbar gemacht haben könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von ip532842-93):
ich hab’s einfach vergessen aber nicht mit Absicht…
Man teilt uns diesen Satz mit (der ja dann irgendwie wichtig erscheint), der im Kontext aber völlig unverständlich ist. Hier bedarf es weiteren Vortrags.

Unter bestimmten Umständen kann man Schenkungen "zurückziehen" (s. Zivil-, Sozial- oder Insolvenzrecht). Eine Schenkung aber nachträglich an Bedingungen zu knüpfen ist unlauter - völlig unabhängig davon, ob es um angestrebte Intimitäten geht. Ausnahmen stellen natürlich einschlägige, von den Vorrednern angedeutete Portale dar, in denen z.B. von einem "Taschengeld" die Rede wäre. Dabei handelt es sich dann bei (konkludentem) Vertragsschluss aber nicht mehr um eine "Schenkung". Es bedarf hier wirklich weiteren Kontextes zur strafrechtlichen Einordnung.

-- Editiert von User am 13. Januar 2023 00:45

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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