Guten Abend, liebe Community.
Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Ich versuche mich kurz zu halten, und trotzdem so genau wie möglich alles zu schildern. Und ich weiss, es war nicht richtig, und bereue die Tat jetzt auch.
Kurz zu mir: 22 Jahre alt, Keine Vorstrafen, aus der Schweiz.
Zur Tat: Ich habe seit dem 17.03.2012 bis zum 11.2.2016 insgesamt 51 Betrüge übers Internet begangen. Ich habe Ware über E-Bay verkauft, und jedoch nie geliefert. Das Geld aber kassiert. Grund: Kein Job - Geldnot.
Am 18.02.2013 erfolgte die erste Verhaftung. Nach Befragung konnte ich jedoch wieder gehen. Auch am 18.02.2013 erfolgte eine Hausdurchsuchung. Es wurden 2 verbotene Waffen gefunden. Ebenso wurde Handy & Laptop beschlagnahmt.
Daher sind nun gegen mich die Verfahren: Betrug, Verstoss gegen W-Gesetz hängig.
Trotz all dem habe ich jedoch dummerweise nicht aufgehört damit.
Ich wurde dann am Januar 2016 das erste Mal von der Staatsanwaltschaft befragt.
Diese hat mir auch noch eine letzte Chance gegeben. Auch trotz dieser Chance zog es mich wieder auf die schiefe Bahn - Ich habe weitergemacht. Wieder gab es Anzeigen gegen mich.
Vor 1. Woche dann: Hausdurchsuchung und erneute Festnahme. Dann kam ich auch in U-Haft. Nach 3 Tagen wurde ich aber von dem Richter, welcher bestimmt ob man in U-Haft bleibt (3 Monate U-Haft wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt) der Richter hat dies jedoch abgelehnt. Somit durfte ich nach 3 Tagen U-Haft wieder gehen.
Handy wurde jedoch beschlagnahmt.
Nun meine Frage: Was passiert, wenn jetzt auf dem beschlagnahmten Handy noch weitere Taten zum Vorschein kommen?
Muss dazu sagen: Ich weiss, ich hatte extrem viele Chancen, und nie eine genutzt. Jedoch haben mir diese 3 Tage U-Haft die Augen sehr geöffnet, und ich weiss jetzt, dass ich so was nie wieder tun werde. Aber ich möchte die Tat natürlich auch nicht schönreden.
Ich habe am Feb. 2016 eine neue Arbeitsstelle angefangen, und bin jetzt auch auf dem Richtigen Weg.
Meine Frage ist nun: Was passiert, wenn auf dem beschlagnahmten Handy noch Sachen gefunden werden?
Ich habe mich z.B mit meiner Ex-Freundin extrem gestritten und es wurde auch Beleidigt. Kann mir da auch noch Beleidigung oder so etwas angehängt werden?
Und kann auf Grund von dem auch neu U-Haft erneut beantragt werden?
Grund der U-Haft war Wiederholungsgefahr. Da ich eben nie aufgehört habe. Kann aber jetzt wegen anderen Delikten auch wieder U-Haft beantragt werden, oder ist dies wenn ich weiter betrüge (Was ich nicht machen werde)?
Wie gesagt, die Tat ist nicht schön zu reden, und mit 51 geschädigten Personen auch hoch. Ich bekam in der Zwischenzeit auch einen Pflichtverteidiger. Die Schadensumme beläuft sich auf ca. 33.000 Franken (30.000 Euro ca.)
Ich wäre einfach um eine hilfreiche Antwort dankbar.
Liebe Grüsse