Betrug Wiederholungstat Strafmaß

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip618360-99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Wiederholungstat Strafmaß

Guten Abend, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe vor 1 3/4 Jahren Betrug in 3 Fällen (2000€ wo ich bereits zurückgezahlt hatte) begangen und hab dafür 90 Tagessätze bekommen. Mitte letzten Jahres habe ich jetzt leider erneut Betrug begangen (2 Fälle mit einmal 270€ und einmal 180€), und bekam jetzt eine Anklageschrift und wollte fragen welches Strafmaß mich dort bei einer Hauptverhandlung erwarten könnte?

-- Editiert von User am 15. März 2023 19:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Lautet die Anklageschrift auf "normalen" Betrug oder auf gewerbsmäßigen Betrug? Selbst wenn es nur normaler Betrug ist, ist dieses Mal eine Geldstrafe über 100 bis 180 Tagessätze denkbar. Spätestens bei der dritten Anklage müssen Sie dann mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Von nun an stehen beide Verurteilungen im Führungszeugnis.

Sind Sie berufstätig? Seit wann? Haben Sie das Geld aus den neuen Betrugstaten bereits (zurück)gezahlt?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Von nun an stehen beide Verurteilungen im Führungszeugnis. Und zwar für jeweils 3 Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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