Guten Abend, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe vor 1 3/4 Jahren Betrug in 3 Fällen (2000€ wo ich bereits zurückgezahlt hatte) begangen und hab dafür 90 Tagessätze bekommen. Mitte letzten Jahres habe ich jetzt leider erneut Betrug begangen (2 Fälle mit einmal 270€ und einmal 180€), und bekam jetzt eine Anklageschrift und wollte fragen welches Strafmaß mich dort bei einer Hauptverhandlung erwarten könnte?
-- Editiert von User am 15. März 2023 19:42
Betrug Wiederholungstat Strafmaß
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 19:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Wiederholungstat Strafmaß
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#1
Antwort vom 16. März 2023 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1741 Beiträge, 1107x hilfreich)
Lautet die Anklageschrift auf "normalen" Betrug oder auf gewerbsmäßigen Betrug? Selbst wenn es nur normaler Betrug ist, ist dieses Mal eine Geldstrafe über 100 bis 180 Tagessätze denkbar. Spätestens bei der dritten Anklage müssen Sie dann mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Von nun an stehen beide Verurteilungen im Führungszeugnis.
Sind Sie berufstätig? Seit wann? Haben Sie das Geld aus den neuen Betrugstaten bereits (zurück)gezahlt?
#2
Antwort vom 16. März 2023 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (31412 Beiträge, 16766x hilfreich)
Von nun an stehen beide Verurteilungen im Führungszeugnis. Und zwar für jeweils 3 Jahre.
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