Hallo,
ich habe ein großes Problem. Habe eine ganze Weile Komplett über meine Verhältnisse gelebt. Habe mir im Internet sehr viel bestellt und nicht bezahlt. Habe nun mehrere Anzeigen bekommen und mußte zur Polizei. Habe circa 10 Anzeigen bekommen circa 3000 Euro.
Ich werde soetwas nie wieder tun, das ist mir klar. Das war das absolut schlimmste.
Ich bin bisher nicht vorbestraft . Womit muß ich jetzt rechnen?
Habe schreckliche Angst.
Gruß Sybille
Betrug!!! Womit habe ich nun zu rechnen
Hm Kreditwarenbetrug ist schon kein Kavaliersdelikt. Hast wohl bei Otto oder so gekauft? DU kannst die sachen glaub ich uach pfänden lassen
Hallo,
kenne mich zwar nicht so gut aus, aber vielleicht ist der folgende Link hilfreich?
http://123recht.net/fea/Krediwarenbetrug__f5643.html
Viel Glück,
Micha
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
zunächst empfehle ich Ihnen erst mal die Ruhe zu bewahren.
Da möglicherweise bei Ihnen auch eine Überschuldungssituation vorliegen könnte, würde ich Ihnen erst mal empfehlen eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen. Sie sollten mit Hinweis auf das Strafverfahren versuchen, möglichst schnell einen Termin dort zu bekommen. Aber egal, ob nun eine Überschuldungssituation vorliegt oder nicht, für das möglicherweise anstehende Strafverfahren empfehle ich Ihnen aber auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung. Diese kann ja schon sehr preisgünstig als Erstberatung z.B. als E-Mailberatung über das Internet (Kosten je nach Anfrage beim Rechtsanwalt) oder auch als kostenpflichtige Telefonberatung (Telefongebühren über eine 0190 bzw. 0900-Nummer liegen meistens zur Zeit so bei 1,89 bis 1,99 Euro die Minute)durchgeführt werden. Der Vorteil dieser Beratung ist, dass Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt schon mal die ersten dringenden Fragen beantworten kann. Eine Telefonberatung habe ich auch schon mal in Anspruch genommen. Das hat sehr gut geklappt und ich hatte in 15 Minuten umfassende Informationen zu meinem Problem.
Sie können aber auch eine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt durchführen. Die Kosten berechnen sich dann nach dem Rechtsanwalt- vergütungsgesetz (RVG). Ein Anwalt, den Sie aufsuchen oder am besten vorher in seiner Kanzlei anrufen kann Ihnen die entsprechenden Gebühren vorher nennen. Der Vorteil dieser persönlichen anwaltlichen Beratung und Vertretung ist, dass der Rechtsanwalt vorher Akteneinsicht in die Ermittlungsakte erhält und Ihnen noch weitergehende und kompetentere Anworten auf Ihre Fragen geben kann. Allerdings ist diese Beratung/vertretung wesentlich teurer als die E-Mail oder Telefonberatung.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:37:55
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:39:40
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:42:21
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:44:17
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:45:55
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:48:16
-- Editiert von rusend am 17.02.2007 22:56:26
Hallo.
Ich gehe mal davon aus, daß Sie bei der Polizei ein komplettes Geständnis abgelegt haben???
In diesem Fall brauchen Sie m.E. keinen Anwalt mehr einzuschalten, da der Kosten/Nutzen Faktor nicht mehr gegeben ist. Als Ersttäter mit der Schadenshöhe werden Sie mit einer Geldstrafe (wohl per Strafbefehl - also ohne Verhandlung) zu rechnen haben. Die Geldstrafe dürfte sich -mit etwas good-will des Gerichts und der StA- in einem Bereich knapp unter oder genau 90 Tagessätze bewegen um einen Führungszeugniseintrag zu vermeiden. Schlimmstenfalls(!) kann -realistisch betrachtet- eine Freiheitsstrafe von einigen Monaten auf Bewährung herauskommen (die dann allerdings nicht per Strafbefehl, sondern im Rahmen einer Hauptverhandlung, wenn Sie keinen Anwalt haben).
Sollte eine Strafe verhängt werden, mit deren Höhe Sie nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit Berufung einzulegen, und sich dann dafür einen Anwalt zu nehmen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Erstmal danke für eure Antworten.
Zum letzten beitrag. Ich habe natürlich ein komplettes Geständniss abgelegt, weil ich zum einen Weiß das lügen überhaupt nichts bringt und ich sowas garantiert nicht wieder tue.
Ich hoffe einfach nur das das Strafmaß nicht allzu hoch ausfällt. Bin noch nie in Erscheinung getreten bei der Polizei.
Danke Sybille
Dann sollten Sie schonmal beginnen, den Schaden durch, zumindest teilweise, Rückzahlung der Schadenssumme zu reduzieren.
Das wirkt sich regelmäßig strafmildernd aus.
Vielen Dank.
Habe schon eine Sache bezahlt, und die Anzeige soll auch zurückgenommen werden.
Da ich aber zur Zeit Harzt4 bekomme kann ich nicht so schnell alles zurückzahlen, inwiefern wirkt sich das Strafmildernd aus??
Vielen Dank.
Eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden.
Zurückgenommen werden kann lediglich ein Strafantrag, wenn sich in dem Fall der Betrugsschaden im Bereich der 'geringwertigen Sache' (bis etwa 50,00) bewegt. Aber auch dann hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Strafverfolgung weiter zu betreiben, indem sie das 'öffentl. Interesse' an der Strafverfolgung geltend macht.
Schadenswiedergutmachung wirkt sich in aller Regel strafmildernd aus.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
ich hab dazu auch gleich mal ne frage...
ist es egal, wer die anzeige macht?
also könnte auch ein unbeteiligter dritter, der von dem betrug bzw den betrügen weiss die anzeige machen?
lg e-maus
Eine Anzeige ist rechtlich nichts anderes als die Mitteilung eines Sachverhalts an die Ermittlunegsbehörden. und jeder kann schließlich zur polizei gehen und sagen "hallo, ich weiß da was..."
Etwas anderes gilt nur bei einem sogenannten Strafantrag. Einen solchen kan üblicherweise nur der Gechädigte stellen.
Und jetzt?
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