Betrug... Wird mich das bei meiner Berufswahl stören?

3. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug... Wird mich das bei meiner Berufswahl stören?

Hallo.
Ich stecke in einer misslichen Lage.
Ich habe aus mildernden Gründen das Ticket meiner Freundin benutzt.
Abgelaufen.
In Panik hab ichs im Bus abgegeben.
1x wurde ich schon erwischt, ein Missverständnis.
Bezahlen musste ich trotzdem.
Was kommt jetzt auf mich zu?
Bei einer Verwarnung bzw. Sozialstunden, kommt das in meine Akte?
Wird mich das bei meiner berufswahl stören?
Ich würde gerne im Finanzamt arbeiten...
Ich bin 15 und noch NIE mit der Polizei in Kontakt gekommen...
Ich trinke und feier nie etc.

1. Womit muss ich rechnen?
2. Kommt das überhaupt in meine Akte?
Ich habe gehört, dass eine Verwarnung und Sozialstunden nicht darin auftauchen.
3. Wohin wird das eingetragen?
4. Wie hoch wird die Geldstrafe ungefähr ausfallen?
5. Kann das Verfahren schon vor einem Gerichtsverfahren eingestellt werden?

Danke für die Antworten...

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich habe aus mildernden Gründen das Ticket meiner Freundin benutzt.
Abgelaufen.
In Panik hab ichs im Bus abgegeben.

Was bitte ist denn das? Das wird nicht mal sinnvoll, wenn man es ein paar mal schön spricht. Aus mildernden Gründen? Wie bitte? In Panik?
Übersetzt heißt das wohl, Du hast, um Geld zu sparen, ein abgelaufenes Ticket, das Du von deiner Freundin bekommen hast, vorgezeigt. Das ist ein versuchter Betrug. Versucht, weil Du erwischt wurdest.
Da Du anscheinend bislang nur einmal etwas gleichartiges hattest, ist folgendes denkbar:
1. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, § 45 JGG , entweder einfach so oder mit einer schriftlichen Ermahnung. Sie kann Dich auch vorladen und sozusagen mündlich ermahnen.
2. Es wird Anklage erhoben, ggf. im vereinfachten Verfahren, also ohne richtige Anklageschrift, § 76 JGG . Dann müsstest Du mal zum Gericht. Da erklärt Dir der Richter, dass das der letzte Versuch war und stellt das Verfahren ein.

Mehr ist nicht zu erwarten. Allerdings steigt die Neigung zur Einstellung, wenn ein Beschuldigter geständig ist. Logisch, wenn einer queruliert weckt er das Bedürfnis, ihm mal zu zeigen, wo der Hammer hängt.

Alle Einstellungen nach §§ 45 , 47 JGG werden in das Erziehungsregister eingetragen.

Was ich allerdings nicht weiß, sicher aber andere hier, ist, wie lange das gespeichert wird und wer alles Zugriff hat.


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"Beneficia non obtruduntur..."

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#2
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich schildere dir die Lage...
Ich hatte an dem Tag verschlafen.(Montag)
Am Samstag hatte ich meinen "Krimskrams"-Schrank entleert und das Ticket meiner Freundin gefunden ( In dem Schrank ist alles mögliche drin, sogar Sachen aus der 1.Klasse. Das bedeutet, das Ticket war schon lange abgelaufen.
Jedenfalls, am Montag hab ich verschlafen. Ich wollte dann mit dem Bus fahren, um noch halbwegs pünktlich zu sein. Mein Portmonnaie hab ich aber nicht gefunden. Dann ist mir das Ticket eingefallen und ich habs einfach gegriffen. Und als ich im Bus war, kam die Kontrolleurin. Es war einfach so unüberlegt :(

Beim 1. Mal wars unabsichtlich. Meine Freundin und ich hatten Tickets, haben aber vergessen abzustempeln, weil die Bahn kam. Bezahlt haben wir trotzdem...

Naja, im Brief steht
"Beschuldigtenvernehmung wegen Betrugs u.A am blabla".
Was hat das zu bedeuten??

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

Eintragungen im Erziehungsregister werden am 24. Geburtstag gelöscht. Einer Karriere als Finanzbeamter dürfte ein ER-Eintrag aber nicht im Wege stehen...Die Frage bezüglich der Vernehmung verstehe ich nicht. Wieso Dir Betrug vorgeworfen wird, hat der Kollege wastl Dir doch schon erklärt.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 08.12.2009 16:35

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#4
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich mit der Aussage auf "1. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, § 45 JGG , entweder einfach so oder mit einer schriftlichen Ermahnung. Sie kann Dich auch vorladen und sozusagen mündlich ermahnen. " bezogen.

Ich frage mich, ob dies eine "Einladung zur mündlichen Ermahnung" sein könnte.
Oder ob darin schon ein Signal liegt, dass es doch wohlmöglich schlimmer sein wird als gedacht...

Danke für eure Antworten.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

tja, wenn die Vorladung von der Polizei kommt, ist das kein "Ermahnungstermin". Kommt sie von der Jugendstaatsanwaltschaft, könnte das auf eine Ermahnung hinauslaufen.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

mümmel:
Das bedeutet, es kommt eine "vereinfachte" Gerichtsverhandlung auf mich zu?

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-- Editiert am 08.12.2009 17:06

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Von wem kommt denn nun die Ladung?

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#8
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Polizeipräsidium Dortmund.
Von einem "Knoop".
Glaube aber nicht, dass das ein Anwalt ist...

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein, das ist eine normale Ladung der Polizei zur Gewährung rechtlichen Gehörs. Da können Sie hingehen, müssen es aber nicht. Allerdings steigen die Chancen für eine Einstellung immer, wenn der Beschuldigte geständig ist.

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#10
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann er die Einstellung des Verfahrens sofort nach dem Verhör aushändigen oder muss ich zittern??

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-- Editiert am 08.12.2009 17:31

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Polizei stellt kein Verfahren ein. Die Polizei macht nur die Vernehmung. Über eine Einstellung entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Also zittern Sie ruhig noch etwas, das prägt sich ein, falls Sie mal wieder auf so eine Idee kommen sollten ;)

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#12
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, was wäre die "Zusammenfassung" und dein Rat?


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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich würde hingehen und es einräumen. Es ist übrigens eine Vernehmung und kein Verhör. Das klingt dann doch etwas drakonisch.
Das lässt sich aber auch schriftlich erledigen. Man kann seinen von Reue getragenen Brief auch an die Polizei schicken. Dann würde ich aber vorher den Termin telefonisch absagen.

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

............Beim 1. Mal wars unabsichtlich. Meine Freundin und ich hatten Tickets, haben aber vergessen abzustempeln, weil ..

also mindestens zweimal 'Schwarz' gefahren?

Verschärfte Festungshaft bei Wasser und Brot wird es nicht geben. Möglich ist ein vereinfachtes Jugendverfahren, durchgeführt im Zimmer des Richters, der den Finger mahnend erhebt und sagt. DU, DU , ich will Dich hier nie mehr sehen.

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Aber meri, das käme doch erst nach dem Auspeitschen... ;)

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#16
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also eigentlich war das 1. Mal keine "Erschleichung von Leistungen".
Nur hatten wir keine Lust auf Stress und haben einfach bezahlt.

meri:
Kommt dieses "Verhör" in meine Akte?
Inwiefern wird es mich behindern?

Leute, hier möchte ich noch meinen Dank an euch aussprechen.
Es ist so UNGLABLICH erleichternt, von euch antworten zu erhalten.
In meinem Fall kann man sogar auch positive sagen.
Jedenfalls...DANKE

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-- Editiert am 08.12.2009 17:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wir glauben ja alle nicht, dass eine Verurteilung folgen wird. Wenn ja, dann folgendes aus dem Bundeszentralregistergesetz:

2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Abs. 4) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt.

Ob und was das Finanzamt oder die Oberfinanzdirektion bei einer Bewerbung anfordern.....weiss ich nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine, ich bin erst 15.
Noch nie was mit der Polizei zu tun.
Ganze Familie nicht.
Meine Familienverhältnisse sind gut.
2 Schwestern mit Abitur, 1 macht grad Lehramt und die Andere ist Finanzanwärterin.
Ich gehe auf ein Gymnasium und meine Noten sind gut.
Ich bin noch nie auffällig geworden, nie Tadel oder sonst was.
Meine Weste war rein :(
Und ich muss auch eigentlich nie mit der Bahn fahren, meine schule ist 15+20 min entfernt.
Ich hätte es auch sonst nicht benutzt.
Ich meine, ich wusste ja, dass es abgelaufen ist...
Es war einfach total unüberlegt und ich war in Panik, wollte nicht zu spät kommen :(


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-- Editiert am 08.12.2009 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ja ja, nun ist es ja gut, hör auf!
Nachdem du, selbstverständlich mit der 8 dran (so werden die Handschellen auch genannt), vorgeführt worden sein wirst, also nach der Verhaftung in der Schule vor der versammelten Klasse, werden dich ein paar Leute von der Kripo in die Mangel....

Und gut jetzt. Das Verfahren wird mit einigermaßen 100%-iger Sicherheit eingestellt werden. Also bleib mal ruhig, ok ;)

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"Beneficia non obtruduntur..."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Blooming
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur, es ist so...
beschämend.
Je mehr ich drüber nachdenke, desto stärker steigt die Scham in mir auf...
Ich meine, ich will nicht, dass meine Zukunft wegen so einer Blödheit kaputt gemacht wird.
Ich habe Angst, was auf mich zukommt...
Wenn der Anwalt doch rassistisch ist xD
Naja, ich frage mich eins...

Da steht " Betrug *u.A* am blabla".
Wieso u.A?
War nur 1x, wirklich...
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-- Editiert am 08.12.2009 22:25

-- Editiert am 08.12.2009 22:26

0x Hilfreiche Antwort

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