Hallo zusammen,
gibt es sowas wie fahrlässiger Betrug?
Hiermit ist gemeint, das jemand Privat oder gewerbl. Goldmünzen bei Ebay verkauft ohne sich drum zu kümmern ob diese echt sind! Im Nachhinein stellt sich durch Gutachter raus falsch, natürlich öffnet Gutachter Paket, Brief etc!
Wie bekommt man die Staatsanwaltschaft
dazu das Anklageverfahren zu eröffnen?
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Betrug!
28. März 2012
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Frage vom 28. März 2012 | 11:22
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 10x hilfreich)
Betrug!
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#1
Antwort vom 28. März 2012 | 12:30
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
gibt es sowas wie fahrlässiger Betrug
Nein, Betrug ist eine Vorsatztat.
quote:
das jemand Privat oder gewerbl. Goldmünzen bei Ebay verkauft ohne sich drum zu kümmern ob diese echt sind! Im Nachhinein stellt sich durch Gutachter raus falsch
Dann liegt auch keine Straftat vor. Wurden die Münzen allerdings ausdrücklich als echt bezeichnet, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Man glaubt dem VK nicht, daß er das einfach nur ins Blaue zugesichert hat. Dann würde er wohl wegen vorsätzlichen Betruges verurteilt.
2. Man unterstellt dem VK, daß er - trotz evtl. anderer Anzeichen - billigend in Kauf genommen hat, daß die Ware vielleicht gar nicht echt ist. Das nennt sich dolus eventualis , bedingter Vorsatz, das gehört in den Vorsatztatbestand, wäre also strafbar.
3. Man glaubt dem VK, daß er die Zusicherung in gutem Glauben getätigt hat. Dann keine Strafbarkeit.
Davon unabhängig sind natürlich die zivilrechtlichen Alternativen.
Zitat:Wie bekommt man die Staatsanwaltschaft dazu das Anklageverfahren zu eröffnen?
Durch eine Strafanzeige. Wenn der StA dann aber keine Anhaltspunkte für (bedingten) Vorsatz sieht, gibt es in der Praxis kaum eine Möglichkeit. Klageerzwingungsverfahren kann man bei sowas vergessen (das ist schon bei schwereren Straftaten als Betrug nicht einfach) und Privatklageweg ist halt beschwerlich, insbesondere, weil man dann selbst der Gegenseite den Vorsatz nachweisen muß.
-- Editiert Khryztynna am 28.03.2012 12:33
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