Betrug aber unschuldig!

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug aber unschuldig!

Hallo an alle,

Ich habe folgendes Problem. Mein Mann und ich waren vor einigerzeit bei einer Firma Angestellt. Die Private Arbeitsvermittlung machte allerdings nicht über die Vermittlungsgutscheine vom Amt abrechnete sondern privat mit dem arbeitssuchenden. Wir selber haben kein gehalt bekommen und nach 5 Wochen unsere kündigung verlangt. Eine Anzeige haben wir nicht gemacht da di3 Firma eh geschlossen wurde meines Wissens nach. Jetzt zu dem eigentlichen Problem mein Mann hat die bewebungsgespräche gemacht und somit ist er der einzigste die, Bewerber von damals kennen noch nicht mal wir kennen den Geschäftsführer. Der eine Bewerber machte eine Anzeige gegen meinen meinen Mann weil er das Geld gezahlt hat hat auch einen Arbeitsvertrag von der Firma bekommen die hat sich aber dann bei der Person nie mehr gemeldet. Wir haben dann nach gefragt bei der Person die immer in Kontakt mit dem geschäftsführer und der Firma war was nun ist wann die person den anfangen kann aber keine Reaktion wir sind selbst immer vertröstet worden wenn wir nach fragten oder wenn es um unser Gehalt ging. Gehalt haben wir bis heute keins duch dieses ganze haben wir selbst sehr viel Geld verloren weil wir mussten ja auch unsere kosten begleichen miete usw. Mein Mann ist schon Vorbestraft und durch diese Anzeige hat sich seine Bewährung verlängert. Was meint ihr dazu muss ich angst haben das sie uns nicht glauben und mein Mann verurteilt wird. Mache mir wirklich große Sorgen. Bitte um schnelle Antwort.

Liebe grüße

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15 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
an wen hat denn der Geschädigte seine Vermittlungsgebühren entrichtet, bzw. mit wem wurde der Vermittlungsvertrag geschlossen? Wenn dein Mann im Auftrag seines AG gehandelt hat, ist er persönlich schwer haftbar zu machen, es sei denn er wusste, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.
Leider bestätigt die Geschichte die vielen Vorurteile über private Arbeitsvermittler, wenn eine Fa. schon keine Vermittlungsgutscheine der AfA annimmt, dann stinkt da wohl etwas.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Geschädigte hat die Vermittlungsgebühr auf das geschäftskonto überwiesen wo wir selbst natürlich keinen Zugriff drauf hatten. Der Vertrag wurde mit der Firma geschlossen bei der wir Angestellt waren. Wir haben nicht gewusst das es sich um eine betrugsmasche handelt oder handeln könnte mein mann sprach sogarnoch mit seiner Bewährungshelferin über den vermittlungsvertrag. Wir waren beide arbeitssuchend und wollten einfach nur wieder Arbeiten. Als wir gemerkt haben das da irgendwas nicht stimmt haben wir sofort gesagt das wir nicht mehr weiter machen und die Kündigung verlangt.

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#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Eine Anzeige haben wir nicht gemacht da di3 Firma eh geschlossen wurde meines Wissens nach.


Tolle Logik, die Betrugsfirma macht zu und deswegen verzichtet man auf Strafanzeige? :-o

quote:
noch nicht mal wir kennen den Geschäftsführer


Na irgendwen werdet ihr doch dort kennen, alles andere wäre schon recht unglaubwürdig.

quote:
Mein Mann ist schon Vorbestraft und durch diese Anzeige hat sich seine Bewährung verlängert.


Auch als Vorbestraftem wird man ihm nachweisen müssen, daß er von Betrügereien gewußt hat. Nur wenn dem Richter die Sache genügend "stinkt" (also z.B. dein Mann einschlägig (!) vorbestraft ist und dann "zufällig" in einer Betrugsfirma landet, bei der er Bewerbungsgespräche geführt hat, aber niemanden von der Firma kennen will), könnte das ein Problem werden.

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#4
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sicher kennen kannten wir dort auch jemanden das sagte ich auch nie ich sagte nur das wir den Geschäftsführer nie kennengelernt haben. Und das wir gegen diesen Firma keine Anzeige gemacht haben lag ganz einfach daran weil wir kein geld mehr hatten um irgendwas zu zahlen wir hättn uns keinen Anwalt leisten können. Ich habe mir dann schnellst möglich wieder irgendeinen job gesucht damit wir nicht noch Schulden produzieren weil unser gespartes war fast komplett aufgebraucht. Nur mal angenommen es kommt zu einer Verurteilung weil sie uns nicht glauben was müsste er als Strafe erwarten?

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#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Vielleicht Widerruf der Bewährung und tschüssikowski in den Knast. Oder vielleicht auch nicht. Ein Anwalt dürfte angebracht sein. Und dass man nicht zum Arbeitsgericht wegen den Gehaltszahlungen gegangen ist, ist mir auch schleierhaft.

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#6
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinst du wirklich das trotz das er unschuldig ist die bewährung widerrufen bekommt und in den knast gehen muss. Ja wie den auch ohne Geld für einen Anwalt? Klar haben wir viel Geld verloren dadurch aber ich wollte einfach nicht die Gefahr eingehen in einen schuldensumpf rein zu kommen und nicht mehr raus. Kann man das nicht verstehen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

In fast allen Bundesländern (halt die entwickelten Länder, Hamburg ist da noch Entwicklungsland) gibt es die Rechtsberatungshilfe, da kann ein Fachanwalt bei wenig Einkommen für 10 Euro kontaktiert werden.

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#8
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Es kommt schon vor, dass solche Betrüger-Firmen bevorzugt Opfer anwerben und für sich arbeiten lassen, die ansonsten keine Perspektive haben. Also z. B. Vorbestrafte. Oft stellt sich dann aber die Frage, ob man die Betrugsmasche nicht hätte erkennen können und sogar müssen. Und ob man nicht sogar bewusst die Augen verschlossen hat.

Wenn wegen eines neuen Strafverfahrens der Widerruf einer laufenden Bewährung in anderer Sache droht, wird zumeistet Anspruch auf einen staatlich vorfinanzierten Pflichtverteidiger bestehen. Den kann und sollte man sich selbst aussuchen.

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#9
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


>Betrug aber unschuldig!
Wir haben ja als wir gemerkt haben das da irgendwas komisch läuft sofort gesagt wir wollen die Kündigung, klar auch aus dem grund weil wir kein Gehalt bekommen haben. Ich hab einfach angst das er ins Gefängnis muss. Wann kann man sich den Pflichtverteidiger suchen erst wenn die Anklage durch ist oder schon mit der bei der ersten Vernehmung? Kenne mich damit überhaupt nicht aus! Und was bedeutet vorfinanzierter Strafverteidiger? Muss man den dann unter Umständen wenn alles rum ist selbst bezahlen?

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#10
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)


quote:
Muss man den dann unter Umständen wenn alles rum ist selbst bezahlen?


Wenn das vor Gericht geht und man verurteilt wird, natürlich.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wann kann man sich den Pflichtverteidiger suchen erst wenn die Anklage durch ist oder schon mit der bei der ersten Vernehmung? Anspruch auf einen PV besteht erst ab Anklageerhebung.
Mein Mann ist schon Vorbestraft und durch diese Anzeige hat sich seine Bewährung verlängert. Was soll das denn heißen? Verlängert wird eine Bewährung erst nach einem Strafurteil. Außerdem ist im Fall der Verlängerung klar, daß die Bewährung nicht widerrufen wird. Also wie nun?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 12.11.2013 17:29

-- Editiert muemmel am 12.11.2013 17:29

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#12
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er hätte seine bewährung rum gehabt aber dadurch das dann kurz vorher die Anzeige kam ist die Bewährung nicht aufgehoben worden sonder weiter gelaufen. Mit der Aussage weil gegen ihn noch eine Anzeige offen ist kann über die bewährungsaussetzt oder so noch nicht entschieden werden. So in der Art stand es drin müsste aber jetzt nach lesen. Also heißt das dann evtl auch das die Bewährung nicht widerrufen werden kann oder wie muss ich das verstehen.?

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-- Editiert go377250-51 am 12.11.2013 17:38

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Also heißt das dann evtl auch das die Bewährung nicht widerrufen werden kann oder wie muss ich das verstehen.? Nö, das heißt bloß, daß Sie was falsch verstanden haben. Die Bewährung wurde keineswegs verlängert - es wurde lediglich kein Beschluß über den Erlaß der Bewährungsstrafe gefällt, da zunächst das neue Verfahren abzuwarten ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#14
 Von 
go377250-51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt die bewährung kann immer noch wiederrufen werde? Ach ich will mir jetzt eigentlich garkein kopf machen ich weiß das er diesmal unschuldig ist ich hab halt nur Angst das ihm nicht geglaubt wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Das heißt die bewährung kann immer noch wiederrufen werde?


Ja, kann.

Es kommt immer darauf an, ob der Zeitpunkt der Tat innerhalb der Bewährungszeit lag. Und das wäre hier ja der Fall.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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