Betrug auf anderen Namen bestellt

1. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Betrug auf anderen Namen bestellt

Guten Morgen

ein Kumpel von mir hat ein riesen problem.Er hat auf einem anderen Namen ware bestellt und diese auch angenommen.Der Betrag liegt ca bei 250-300€.
Jetzt fragt er sich was auf ihn zu kommt.Er hat sich im Internet ein bischen schlau gemacht aber kommt mit den Paragrafen nicht richtig kla.
Was wird auf ihn zukommen und mit was kann er rechnen? Es stand was von 6 monaten bis zu 5 jahren freiheitsstrafe. Was heißt Freiheisstrafe eigentlich?
Kann die Strafe auch auf Bewährung hin aus laufen?
Und was muss er jetzt machen? Kann er das Geld beim Opfer bezahlen und wird dann die strafe weniger?
Muss er sich ein Anwalt suchen?

Ich danke euch für antworten

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Erstmal sollte er tief durchatmen:

Schadenswiedergutmachung ist schon mal gut; nennt der Jurist "tätige Reue" und mildert die Strafe erheblich.
Ein Konkretes Strafmaß hast Du schon genannt, aber auch das Alter, die Schadenssumme, die Kriminelle Energie und Vorgeschichte sind wichtig.
Hat er keine Vorstrafen, so ist auch eine Gelddstrafe denkbar oder sofern er unter das JGG fällt auch ein paar Arbeitsstunden oder Freizeitarreste.

Also tief durchatmen, bei einer Vorladung zur Polizei möglichst nichts sagen, bzw. den Termin verstreichen lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok danke für deine Antwort also er ist 20 und so wie ich es weiß hat er keine Vorstrafen.
Und er sollte nicht viel sagen? Wieso das? Und wie meist du den Termin Verstreichen lassen?



-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es wird eine Einladung zur Polizei geben (können), wo er sich zur Tat äußern kann.
Oftmals ist es ratsam den Termin verstreichen zu lassen (es besteht keinerlei Pflicht dort aufzutauchen, solange der Schrieb dies nicht ausschließlich sagt, z.B. durch StA oder Gericht), und nix zu sagen.
Der Grund liegt darin, dass manche Ermittler die Eigenschaft haben gerne Dinge zu verdrehen, so dass man sich ggf. selbst schlimmer balastest, als dass es die Tat tätsächlich hergibt.

Auch wenn die Polizei oft Freund und Helfer ist, handeln die hier nicht wirklich in Deinem Interesse!

Auftauchen muss man nur, wenn man die gerichtliche Ladung erhalten hat (Hauptverhandlung)

Wenn er 20 ist, sind ggf. Sozialstunden möglich oder eine geringe Geldstrafe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn die Sache ohnehin nachweisbar ist, macht es natürlich wenig Sinn nichts auszusagen, da man sich damit ggf. noch der Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung beraubt, bzw. die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft eine solche zu erwägen, schmälert.

Durch eine Aussage = Geständnis könnte man ja gleichzeitig auch seine Reue über die Tat zum Ausdruck bringen, was ebenfalls ein Strafmilderungsgrund ist. Wichtig ist -wie Albarion schon sagte- auch die Schadenswidergutmachung. Einen entsprechenden Zahlungsbeleg darüber kann man mit zur Vernehmung nehmen oder zur Polizei/StA schicken.

quote:

Der Grund liegt darin, dass manche Ermittler die Eigenschaft haben gerne Dinge zu verdrehen, so dass man sich ggf. selbst schlimmer balastest, als dass es die Tat tätsächlich hergibt.


Das kann theo. passieren, allerdings ist es nicht die Regel, dann betrifft es meist andere Fälle, als solche 08/15 Geschichten (hier gibt es anscheinend ja auch nichts zu verdrehen, wenn die Tat gestanden werden soll) und letztens und vor allem liest man das Protokoll ja nochmals durch, bevor man es unterschreibt (sollte man zumindest). Und wenn da was drinsteht, was man so nicht gesagt hat oder was nicht richtig ist, unterschreibt man halt nicht, bevor es nicht geändert ist.

Deswegen: So grundsätzlich richtig der Rat auch ist, gegenüber der Polizei nichts zu sagen, wenn die Sache noch "offen" ist (man Sachen ausplaudern könnte, von denen die Polizei noch nichts weiß und auch nichts wissen soll), so falsch kann er in Bagatellsachen (bei denen eine Einstellung in Frage kommt) auch sein, wenn die Tat ohnehin klar nachweisbar ist oder ohnehin ein umfassendes Geständnis geplant ist. Denn mit letzterem forciert man die Bereitschaft der StA zur Einstellung oft ungemein. Ich weiß nicht wie oft es schon vorkam, dass ich Sachbearbeiter der StA am Telefon hatte, weil ich mich über Strafbefehle/Anklagen für Klienten von mir wunderte, da es eig. einstellungsreife Sachen waren und auch die SB nicht gerade als Hardliner bekannt waren. Und "schliesslich ist Herr XY doch auch reuig und geständig" so dann meist meine Worte. Als Antwort kommt dann regelmäßig: "Tja, wenn der Herr XY Reue und geständnis dann auch mal kundgetan oder zu Papier gebracht hätte, wäre ich ja durchaus geneigt gewesen einzustellen."

Sind aber natürlich "just my 2 cents" bzgl. meiner Erfahrungen hier vor Ort.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Oki danke für eure antworten das wird íhn bestimmt beruhigen
Jetzt ist nur noch die frage wie lange es ca. dauert bis er Post bekommt.
Kann er auch eine Freiheitzstrafe bekommen? Die dann zur Bewährung ausgesetzt wird oder wie ist das?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Was ich vergessen habe zu fragen kann das Opfer auch die Strafanzeige zurück ziehen

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn er nicht vorbestraft ist, ist eine Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) so gut wie ausgeschlossen, zumal ja Jugendrecht höchstwahrscheinlich angewendet wird.

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Also sprich das er nicht ins Gefängniss kommt sondern so zu sagen eine geringe strafe bekommt. Mit 20 Jahren noch Jugendrecht?
Oder wie meinst du das jetzt?
Ich verstehe den satz nicht ganz

ist eine Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) so gut wie ausgeschlossen


Wie meinst du das?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Am Wahrscheinlichsten sind Sozialstunden bei Anwendung des Jugendstrafrechts und bei Anwendung es Erwachsen Strafrechts, wird es auf eine Geldstrafe hinaus laufen.

Bedanke aber, das auch Zivilrechtliche Ansprüche auf einen zukommen können, sollte das Geld nicht freiwillig zurückgezahlt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für diese Nachricht. Ich werde es weiter geben und ich denk jetzt fählt im ein Stein vom Herzen weil er schon angst davor hatte was auf ihn zu kommt.
Jetzt nur noch die Frage wie lange es dauert bis er post bekommt

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Kann man nicht sagen. Kommt auch drauf an, an welcher "Stelle" sich das Verfahren sich gerade befindet.

quote:

ist eine Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) so gut wie ausgeschlossen


Zitat:
Wie meinst Du das?


So wie ich es geschrieben habe. :)

Eine Freiheitsstrafe halte ich für ausgeschlossen. Es wird keine geben. Weder mit Bewährung, und erst recht nicht ohne.

quote:
Mit 20 Jahren noch Jugendrecht?
Oder wie meinst du das jetzt?


Ja, so meine ich das. Jugendrecht geht erst dann nicht mehr, wenn man bei Tatbegehung schon 21 Jahre alt war.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 01.09.2011 22:36

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok. Also kann es auch schon 1-3 Wochen dauern?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Kann man nicht sagen. Kommt auch drauf an, an welcher "Stelle" sich das Verfahren sich gerade befindet.


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#17
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Hey ich bins noch mal
Ich habe ihm das alles gesagt und er fragte mich wie er das mit dem Anwalt machen soll? Ob er überhaupt ein braucht und wie das ist da er imoment keine Arbeit hat und sich keinen Leisten kann was soll er tun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32866 Beiträge, 17262x hilfreich)

Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, hat er keinen - irgendeine staatliche Finanzierung dafür gibt es nicht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Aber als ich damals streit mit meinem Chef hatte und wir anklage gestellt hatten konnte ich mir auch ein Anwalt nehmen und musste dafür nix zahlen.
Ja, aber beantrage statt Prozesskostenbeihilfe (die ist ausschließlich für den Prozess) einen Beratungshilfegutschein auf dem Amtsgericht Deiner Stadt.

Nimm alles dazu nötige mit zum Amtsgericht. Einmal alles zum Fall selbst und natürlich Deinen Personalausweis und AA-Leistungsbescheid, eben Nachweise für die Hilfebefürftigkeit. Evt. sicherheitshalber auch Mietnachweise und vorallem die letzten 3 Monate Kontoauszüge. Also lieber mehr als zu wenig! Die entscheiden dann den Anspruch direkt vorort. Du kannst auch vorher mal beim Amtsgericht anrufen. Die sagen Dir was du genau dafür mitbringen musst.

Damit gehst Du dann anschließend zu einem Anwalt Deiner Wahl und legst diesen Gutschein vor.
Der Anwalt nimmt dann eine pauschale Gebühr von 10,- EUR.
Er vertritt Dich dann vollständig in allen Belangen der Rechtssache, außergerichtlich bis zur Klärung oder bis zum möglichen Prozesstermin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Und was soll uns dieser aus dem Forum von computerbase.de kopierte, 3 Jahre alte, Beitrag nun sagen?

quote:
Er vertritt Dich dann vollständig in allen Belangen der Rechtssache, außergerichtlich bis zur Klärung oder bis zum möglichen Prozesstermin.


...ja, aber nicht im Strafrecht. Dort gibt es eine einmalige Erstberatung aber keine Vertretung.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 03.09.2011 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Oki danke ja die Kopie habe ich nur mal rein gestellt um zu fragen ob es auch im Strafrecht geht.
Dann muss er halt gucken wie er es macht

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
avira22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Hey ich bin es nochmal.Ich habe ihm das alles gezeigt und jetzt meinte er wird es zu 100% auf eine Geldstrafe hinauslaufen? Weil die Schadens summe ja sehr gering ist

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, das sagten wir doch auch bereits, dass es keine Freiheitsstrafe geben wird, sondern -wenn Erwachsenenrecht angewendet wird- eine Geldstrafe. Bei Jugendrecht eher Sozialstunden, da es da keine Geldstrafen gibt.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.695 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen