Betrug begangen bin auf Bewährung

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Betrug begangen bin auf Bewährung

Hallo,

Ich 28 Jahre arbeite bei einen Großhandelsunternehmen in dem Bereich Leergut.
Ich habe mit einer falschen Karten größere Mengen in mehreren Monaten Gutschriften ausgestellt ohne Abgabe von Leergut.
Es ist aufgeflogen am Ende und mein AG hat erstmal nur die Vermutung und wollen sich die Videobänder anschauen. Ich weiss nicht in wie weit sie was sehen aber ich denke man wird mich schon zu Rechenschaft ziehen können.Ich habe letztes Jahr meine Bewährung bekommen 9 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Heute Nachmittag habe ich ein Termin im Geschäftsbüro ich denke sie dürfen ohne meine Einwilligung die Bänder sich nicht anschauen oder?
Der Schaden soll sich um die 8000-9000 € handeln.
Frage wars das für mich? Ich wollte heute gleich mit nen Anwalt zum Gespräch gehen aber finde keinen der so kurzfristig mit mir hin geht.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Waren die 9 Monate auch wegen Betrugs? Und gab es vorher auch schon Vorstrafen?

Wobei eigentlich auch wenn sie nicht wegen Betrug waren ich schwarz sehe, dass die Bewährung bei so einer vorsätzlichen Tat über einen längeren Zeitraum mit doch beachtlicher Schadenshöhe, nicht widerrufen werden sollte. Dazu kommt dann natürlich noch die Strafe aus der neuen Sache.


Zitat:
...ich denke sie dürfen ohne meine Einwilligung die Bänder sich nicht anschauen oder?

Ich denke schon.

-- Editiert von Dirrly am 30.03.2015 10:39

-- Editiert von Dirrly am 30.03.2015 10:41

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja waren sie.

Also müssten sie sich die schon angeschaut haben? Ich meine da habe ich doch auch einige Rechte oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist richtig sie waren nicht heimlich angebracht. Aber mir wurde gesagt von dritten die dort auch arbeiten das sie wohl nur in mein bei sein sich die Videos anschauen dürfen nur 1-2 Personen die berechtigt sind dürfen dies schon vorher tun. (hat man mir erzählt)

Ja also bislang ist auch keine Anzeige gemacht worden was heißt das das wohl noch nicht angeschaut wurde weil wenn sie was sich angeschaut hätten wäre glaube ich schon besuch zu mir gekommen oder nicht? da hast du wohl Recht wenn ich es verneine dann ist das Misstrauen wohl größer.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus es war keine heimliche Überwachung und der Zweck der Überwachung (z.B. Diebstahlschutz usw.) war klar? Ob sie sie angeschaut haben, keine Ahnung. Das werden sie dir wohl dann sagen.

Natürlich hast du da auch Rechte, aber das ist doch nur ein Nebenkriegsschauplatz. Was meinst du denn was passiert, wenn sie dich nach der Zustimmung fragen und du "nein" sagst?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat:
Aber mir wurde gesagt von dritten die dort auch arbeiten das sie wohl nur in mein bei sein sich die Videos anschauen dürfen nur 1-2 Personen die berechtigt sind dürfen dies schon vorher tun. (hat man mir erzählt)


Das ist natürlich möglich. ;-)

Die Frage ist halt nur was du dann machst. Wenn du nein sagst, wird das Misstrauen umso größer, wenn du ja sagst, könntest du dich durch die Aufnahmen belasten.

Hm, da ist guter Rat teuer. Fällt mir im Moment gerade nichts ein, was ich da machen würde.

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#6
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja das ist es ja....wenn ich verneine können sie sich nen richterlichen Beschluss holen also müssen sie Strafanzeige machen.
Also Zwickmühle :/

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Überwachungskameras sind da, um zu überwachen. Also darf man sich das auch anschauen, zumindest wenn sie sichtbar angebracht sind.

Wenn Du Dich jetzt stäubst, dann werden die Filme eben ohne Dich angeschaut, und Du hast nicht die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Und vielleicht eine Einigung herbeizuführen, ohne Strafanzeige. Bei Weigerung kann der Arbeitgeber natürlich auch so angemufft sein, dass er 1. die Verdachtskündigung (fristlos) sofort ausspricht und 2. die Bänder der Staatsanwaltschaft übergibt. Und die schauen sie sich an!

wirdwerden

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Meine Vermutung was passieren wird:
1. Fristlose Kündigung und Strafanzeige.
2. Widerruf der Bewährung.
3. Verurteilung wegen den neuen Strafsache.

Um diesem zu entgehen solltest du direkt auf deinen Arbeitgeber zugehen, ihm alles gestehen und ihm eine Ratenzahlung anbieten um alles zurückzuzahlen. Das wird dann aber durch einen neuen Job erfolgen müssen, denn der alte Arbeitgeber wird dich mit ziemlicher Sicherheit nicht weiterbeschäftigen wenn er überhaupt darauf eingehen sollte. Aber es ist zumindest eine Möglichkeit die man versuchen sollte.

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#9
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Mich hat gerade eine Anwältin zurück gerufen die ich kontaktiert hatte....Sie meinte das ich zu diesen Termin nicht gehen sollte und mich krankschreiben soll da ich zur zeit freigestellt bin von der Arbeit aus. Sie meinte das ich nichts angeben brauche und nichts sagen soll. Heute sollen alle da sein was an es gibt und sie mich Vorführen wollen von Betriebsrat bis zur Geschäftsführung alle sind sie da. Ich meine was ihr schreibt ist logisch habe ja auch einiges gelesen das der AG auch ohne Anzeige sowas gerne persönlich regelt.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Du musst überhaupt nichts sagen, da hat die Anwältin völlig recht. Nur, ob das sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage. Kann hier niemand beurteilen.

Wieso vorführen? Du hast doch den Betrieb vorgeführt, indem Du da doch ziemlich massiv betrogen hast. Warum gehst Du nicht mit Deiner Anwältin zu diesem Termin? Das wär doch sinnvoll. Da könnte man dann etwas zurechtruckeln. Aber so?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Eisern1984):
habe ja auch einiges gelesen das der AG auch ohne Anzeige sowas gerne persönlich regelt.


Das könnte ich mir bei einer leichteren Verfehlung vorstellen, aber bei einem Schaden von 8000-9000 Euro dürfte das reines Wunschdenken sein, ausser Sie wären in der Lage, den gesamten Betrag auf den Tisch des Hauses zu legen.

Wenn Sie doch nun schon eine Anwältin haben, sollten Sie nicht ohne Absprache mit ihr handeln, denn sonst nehmen Sie ihr möglicherweise Handlungsmöglichkeiten, die Sie noch bitter brauchen könnten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, das Problem ist doch, dass die Anwältin zwar darauf hingewiesen hat, dass er, wenn er eine AUB vorlegt, nicht in den Betrieb muss. Das ist völlig richtig. Aber dadurch entzieht er sich natürlich auch jede Verhandlungsgrundlage. Das muss ihm einfach klar sein. Für mich wäre der richtige Weg gewesen, zu verhandeln, und zwar mit Anwältin. Etwa in der Richtung betriebsbedingte Kündigung, in der Kündigungsfrist Verrechnung des Lohnes mit den aufgelaufenen Schulden, Verzicht auf Strafanzeige, Stillschweigen über das, was passiert ist. Vorteil für ihn wär gewesen, dass keine dreimonatige Arbeitslosengeldsperre gekommen wäre, keine Strafanzeige. Aber, das hat er sich durch seine bockige Haltung wohl alles verbaselt.

wirdwerden

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#13
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

So also ich bin gestern nicht zum Termin erschienen die höheren Chefs sassen am Tisch was dabei raus kam weiss ich nicht. Die Firma hat meiner Firma wohl Angezeigt und nun versucht meine Firma mich persönlich zu sehen 2 Servicemanager wollen mich heute zum Kaffee an einen neutralen Ort treffen. Keine Ahnung was sie wollen aber ich werde in Begleitung einer Freundin wohl hin gehen und mir alles anhören oder was sagt ihr?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hoffentlich warst du mit deiner Anwältin dort.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Eisern1984
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein war mit ner guten Arbeitskollegin da und wie gesagt den 2 Chefs von mir in einer von mir ausgewählten Kneipe weil sie mich unbedingt persönlichen sehen wollten.

Joa ich habe natürlich nichts gesagt und nichts unterschrieben ich habe mir einfach nur angehört was sie wollen und das war es auch.

Ich weiss halt ein wenig mehr als vorher was sie mir vorweisen und in der Hand haben. Klar kam die Frage erzählen sie doch mal aber ich habe mich auf meiner Anwältin berufen nichts zu sagen dazu. Also Strafanzeige wird/wurde gestellt nun muss ich abwarten auf die Einladung von der Polizeit.

Lg

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, die einzige Chance, die Du hattest, die hast Du durch Dein Nichterscheinen verbaselt.

wirdwerden

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