Betrug bei Ebay!!

5. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.08.2010 23:24:22
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug bei Ebay!!

Hallo,
vor etwa zwei Jahren habe ich aus dem Ausland zusammen mit meinem Freund Turnschuhe über ebay verkauft.Also besser gesagt er hat sie verkauft bei ebay,aber das Geld und ging auf mein Konto und ich habe die Schuhe auch versendet.allerdings habe ich nie etwas bei ebay eingestellt sondern das hat alles er gemacht.Irgendwann haben sich dann wohl leute beschwert und behauptet die schuhe seien eine billige Kopie und kein Original.
Die Schuhe wurden meinem freund als Original verkauft,woher sollten wir also wissen das es sich um replikate handelte.
Auf jeden Fall habe ich nun ein Ermittlungsverfahren am Hals in gewärblich besonders schwerem Betrug in mindestens 10 Fällen.Das Problem ist mein Freund ist letztes Jahr im Januar verstorben das nun alles an mir hängen bleibt und er ja nichts mehr dazu sagen kann.
Ich bin nun schon seit über einem Jahr in Deutschland und auch gemeldet.Trotzdem wurde ein Haftbefehl ausgestellt.Der wurde dann aber unter auflagen (einmal pro woche bei der Polizei melden)zurückgenommen,weil ich eine einjährige Tochter habe.
Es wurden insgesammt etwa 100 schuhe verkauft.Ich weis nicht ob ich dann nur wegen 10 ( wo eine anzeige gemacht haben) oder ob die alles anklagen werden?Ich habe solche Angst.Ich war noch nie Straffällig habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.Muss ich jetzt ins Gefängniss?
Ich wusste wirklich nicht das es keine echten waren und habe auch nichts eingestellt.
Kann mir jemand sagen wie so etwas Bestraft wird ,oder ob ich wirklich ins Gefängniss muss und was ist dann mit meiner Tochter.
Bitte um ernst gemeinte Hilfe.
Vielen Dank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Also das es zu einer Haftstrafe kommt, halte ich eher für unwahrscheinlich...
Über die Strafbarkeit des Verkaufes von Fälschungen haben sie sich ja bestimmt -auch hier- schon belesen...
ICH ganz persönlich denke, dass sie einen höheren Geldbetrag einplanen können....beginnend bei der Justiz, weiterführend durch den Rechteinhaber des Markennamens....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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