Betrug bei Handykauf

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Betrug bei Handykauf

Person A kauft bei Person B ein Handy und beide einigen sich darauf, dass Person A nur eine Anzahlung leistet, da Person A nicht das Risiko eingehen will sein ganzes Geld zu verlieren. 175 Euro werden an Person B überwiesen.

Dann möchte Person A das Handy doch nicht mehr. Person B stimmt zu und verspricht, das Geld zurückzugeben. Danach meldet sich Person B nie mehr und die Nummer ist auch nicht erreichbar.

Hat Person A noch eine Chance, sein Geld zurück zu erhalten?

Liege ich falsch mit diesen zwei Wegen oder besteht noch Hoffnung für Person A:

1: Wenn der Name, den Person B bei den Bankdaten angegeben hat, falsch ist, ist die Überweisung ungültig oder kann rückgängig gemacht werden.

2: Ist der Name richtig, kann Person A zur Polizei gehen, die Person B findet.


Von Person B hat Person A nur den Namen und die Bankdaten plus Telefonnummer.
Außerdem auch den Chatverlauf bei dem Internetportal sowie einer Instant Messaging App als Beweis.

Gibt es Hoffnung für Person A?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ist der Name richtig, kann Person A zur Polizei gehen, die Person B findet. Ja. Das heißt aber noch lange nicht, daß A sein Geld zurückerhält.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
1: Wenn der Name, den Person B bei den Bankdaten angegeben hat, falsch ist, ist die Überweisung ungültig oder kann rückgängig gemacht werden.

Nein. Seit SEPA kommt es nur auf die Kontonummer an (IBAN/BIC). Die Überweisung wird unwiderruflich durchgeführt, wenn die Empfängerkontonummer existiert - auch dann wenn der Empfängername nicht stimmt.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article7549898/Ein-Tippfehler-und-das-Geld-ist-weg.html


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Dann möchte Person A das Handy doch nicht mehr. Person B stimmt zu und verspricht, das Geld zurückzugeben.

Kann Person A beweisen, dass Person B versprochen hat das Geld wieder zurückzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Reichen die Chatnachrichten und -verläufe und SMS nicht als Beweis?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn man anhand dieser den Verkäufer eindeutig identifizieren kann, dann schon. Bei einem Chat ist das nicht unbedingt der Fall. Bei einem Prepaid Handy auch nicht unbedingt. Oft aber doch schon. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

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