Betrug bei Kreditantrag

25. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)
Betrug bei Kreditantrag

Hallo zusammen,

eine rein theoretische Frage treibt sich im Freundeskreis aufgrund aktueller Geschehnisse herum.
Es geht um eine falsche Angabe bei einem Kreditantrag.

Herr A arbeitet seit 01.01.16 bei einer Firma und hat eine Probezeit, laut Vertrag, bis Ende des 6. Beschäftigungsmonats.
Herr A hat bei der Bank B einen Kredit beantragt zum Ende seiner Probezeit (2. Hälfte des 6. Beschäftigungsmonats), da er schnellstmöglich (absolute Notsituation) Geld brauchte. Familie/Freunde konnten keine finanzielle Unterstützung bieten und bis zum Ende der Probezeit konnte aufgrund der Notsituation auch nicht gewartet werden.
Auf dem Antrag des Kredites gab er die Auskunft, dass die Probezeit herum ist (was bei Antragstellung unwahr war), mit dem Hintergedanken, dass die Bearbeitung/Genehmigung des Kredites bis Anfang Juli dauert und zum entgültigen Vertragsschluss / Auszahlung des Betrages bereits Juli ist und die Probezeit tatsächlich herum ist, Herr A's Aussage zum Ende der Probezeit also zu diesem Zeitpunkt wahr ist.

Nun erhält Herr A vom Polizeipräsidium eine Vorladung wegen eines Ermittlungsverfahrens wg. Betrug (§263 StGB ) gegen Ihn - die Bank B hatte diese Strafanzeige gestellt. Auf der Vorladung wird nun als Tatzeit der 01.07.16 angegeben. Also der erste Tag an dem Herr A nachweislich nicht mehr in der Probezeit war.

Zusatz: Der Kredit, den Herr A bei Bank b genommen und zugesprochen bekommen hat, wurde von der Bank B im Zuge der Strafanzeige gekündigt. Herr A sollte den gesamten Kreditbetrag innerhalb von 14 Tagen überweisen. Dies hat Herr A getan, somit sind keine finanziellen Forderungen / Schäden seitens der Bank offen.

Die Hauptfrage ist nun: Kann Herrn A Betrug nach §263 StGB vorgeworfen werden, wenn zur Tatzeit tatsächlich keine Probezeit mehr bestand, also die Angaben im Kreditvertrag zur angegebenen Tatzeit wahr waren?

Zweite Frage: Wenn Herr A falsche Angaben im Kreditantrag gemacht hat, würde die Strafanzeige dann nicht auf §265b StGB lauten müssen? Weshalb wird hier §263 StGB gewählt, wenn nur die Angabe der Probezeit unrichtig war (vielleicht ist es die Höhe des Kredits von 15.000 EUR)?
Dritte Frage: Welche Möglichkeiten hat Herr A in dieser Situation? Wie sind die Aussichten auf eine Abwendung einer Verurteilung, falls die Hauptfrage oben bejaht wird? Macht in jedem Falle das Einschalten des Anwalts Sinn?
Vierte Frage: Falls der Fankt, dass zum Tatzeitpunkt die Voraussetzung des Betruges nicht mehr gegeben war irrelevant für eine Verurteilung ist, würde der bereits erfolgte Ausgleich der Gesamtforderung der Bank (und eventuell die Erklärung der absoluten Notsituation) mindernd auf die Strafe wirken?
Letzte Frage: Wenn sich der Kredit auf 15.000 EUR belief, mit welcher Strafe müsste Herr A bei einer Verurteilung ungefähr rechnen?

Ich danke euch für eure Anregungen und Antworten!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DenX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt im Strafrecht und nicht für ein Forum!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Dazu müsste man erst mal
1. den Wortlaut der Fage und den Wortlaut der Antwort
2. Alter und Vorstrafen
kennen um das einigermaßen einschätzen zu können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu müsste man erst mal
1. den Wortlaut der Fage und den Wortlaut der Antwort


Dazugehörige Fragen im Antrag dazu lauteten ungefähr:
Beginn Beschäftigungsverhältnis? Hier wurde wahrheitsgemäß der 01.01.16 angegeben.
Befinden Sie sich in Probezeit? Hier wurde zum Zeitpunkt des Ausfüllens "Nein" angegeben, was zur polizeilich genannten Tatzeit jedoch der Wahrheit entsprach.

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu müsste man erst mal
2. Alter und Vorstrafen
kennen um das einigermaßen einschätzen zu können.


Alter ist zwischen 25 und 30 Jahren, Vorstrafen gibt es eine aus dem EU Ausland eingetragene, da Herr A im Ausland einen Unfall verursacht hat und dort wegen Körperverletzung nun Vorbestraft ist. Die Geldstrafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungsperiode bereits seit knapp 2 Jahren abgelaufen ist.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
was zur polizeilich genannten Tatzeit jedoch der Wahrheit entsprach.


Wobei es sich ja nicht um die reale Tatzeit handelt, und es insofern unbeachtlich ist. Maßgeblich ist das Datum auf dem Kreditantrag oder bestenfalls das des Posteingangsstempels der Bank

Zitat:
würde die Strafanzeige dann nicht auf §265b StGB lauten müssen?


Nein, da der Kredit für die Privatperson A gedacht war und nicht für "einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen"

Zitat:
Wie sind die Aussichten auf eine Abwendung einer Verurteilung, falls die Hauptfrage oben bejaht wird?


Schlecht. Eine Einstellung gegen Auflage sehe ich hier nicht mehr.

Zitat:
Macht in jedem Falle das Einschalten des Anwalts Sinn?


In jedem Fall nicht. Jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt. Es sei denn, man will es trotz schlechter Chancen doch noch mit einer Einstellung gg. Auflage probieren.

Zitat:
würde der bereits erfolgte Ausgleich der Gesamtforderung der Bank (und eventuell die Erklärung der absoluten Notsituation) mindernd auf die Strafe wirken?


Ja

Zitat:
Wenn sich der Kredit auf 15.000 EUR belief, mit welcher Strafe müsste Herr A bei einer Verurteilung ungefähr rechnen?


Die Kreditsumme ist da nicht so relevant, bzw. nur in größeren Abständen. Ob 10.000, 15.000 oder 20.000 ist mehr oder weniger egal. Wenn es dann über die 50.000 € ginge, würde es interessant.

Hier wird es m.E. entweder eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung geben, aber auch eine Geldstrafe ist noch im Bereich des möglichen (statt der Bewährungsstrafe), die würde dann aber sicherlich deutlich über 90 Tagessätze liegen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Warum muss hier Betrug vorliegen?
Wegen den (vermutlich) niedrigeren Zinsen?
Nur weil der Kredit gegeben wurde ist das doch noch kein Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Weil über die Probzeit getäuscht wurde und dadurch bei der Bank ein Irrtum über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit erregt wurde, worauf hin die Bank eine Vermögensverfügung vorgenommen hat, die sie mutmaßlich nicht vorgenommen hätte, wenn der Umstand der Probezeit bekannt gewesen wäre. Theo. hätte ja auch der AN selbst seine Stelle noch in der Probezeit kündigen können und die Bank hätte ggf. in die Röhre geguckt. In genau solchen Fällen wird eine sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung" angenommen, die für die Strafbarkeit idR. ausreicht [str.]

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Nur weil der Kredit gegeben wurde ist das doch noch kein Betrug.

Da ist der Betrug sogar komplett vollendet.


Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (= Kredit bekommen), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt(= falsche Risikoeinstufung), daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (= Probezeit beendet), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich sehe aber keinen Vermögensschaden, wenn der Kredit zurückgezahlt wird/werden kann...

Aber das

Zitat:
"schadensgleiche Vermögensgefährdung"
überzeugt mich dann doch, danke.

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#9
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie ich sehe ist die Diskussion hier genauso angeheizt wie bei uns im Freundeskreis.
Da hier aber noch niemand richtig darauf eingegangen ist noch einmal die Frage: Wenn bei der Vorladung der Polizei als Tatzeit der 01.07., der Tag wo keine Probezeit mehr vorlag angegeben ist, liegt für mich zu diesem Zeitpunkt der Betrug nicht vor. Da ich der Ansicht bin, dass es unter diesen Umständen (01.07. keine Probezeit mehr) kein Betrug mehr ist.
Es kann Herrn A doch nicht vorgeworfen werden sich am 01.07. durch die Angabe Probezeit=nein des Betruges schuldig gemacht und somit Bankleistungen erschlichen zu haben, da die Angabe zu diesem Zeitpunkt ja der Wahrheit entspricht.
Darüber gibt es eben bei uns in der Gruppe ein Disput.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Das ist aber kein Grund. Die Angabe der Tetzeit kann korrigiert werden und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)

Ach die Änderung der Tatzeit ist einfach so möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Alwi89):
Wenn bei der Vorladung der Polizei als Tatzeit der 01.07., der Tag wo keine Probezeit mehr vorlag angegeben ist,

Dann ist das erstmal nur eine unverbindliche Schätzung am Anfang der Ermittlungen, welche im Laufe der Ermittlungen diverse Änderungen erfahren kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)

Gut, dann sieht es schon anders aus in diesem Falle.
Gesetzt dem Falle, dass die Bearbeitung/Bewilligung/Auszahlung des Kredites alles nach dem 01.07. liegt, würde das dann irgendeinen Unterschied machen?
Sagen wir die Bearbeitung wurde ca. am 05.07. abgeschlossen (da Bestätigungsschrieben der Bank B auf diesen Tag datiert) und die teilweise Auszahlung am 10.07. durchgeführt. Teilweise deswegen, da der Kredit teilweise zur Umschuldung genutzt wurde und nur der umzuschuldende Betrag von der Bank je ausgezahlt wurde (der Rest wurde nie ausbezahlt).
Ändert dies irgendetwas am Gesamtgefüge?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Im für den Täter denkbar günstigsten Fall würde man evtl. zu dem Ergebnis kommen, dass nur versuchter Betrug vorliegt. Damit wird sich ggf. das Tatgericht auseinanderzusetzen haben.

0x Hilfreiche Antwort

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