Betrug beim Kauf von BTM

21. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb466457-56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug beim Kauf von BTM

Hallo Leute ich erkläre mal den Sachverhalt:
Also....
Ich wollte bei einem flüchtigen Bekannten für den eigenen Bedarf eine Große Menge an Marihuana kaufen da dies auf Große Mengen billiger ist. Ich wollte 200 Gramm für 1200€ kaufen. Wir haben über Soziale Netzwerke (Instagramm) geschrieben und uns alles ausgemacht.
Er rief mich später über eine Andere Nummer ,die von einem Kumpel an da sein Handy mit Sim Kart bei der Polizei sei.
Wir trafen und wie vereinbart an einem Bahnhof und wir führen gemeinsam zu einem Treffpunkt.
Bei der Autofahrt haben wir ganz normal gequatscht über Beruf und Familie und dies und das also ganz normal und er war auch sehr freundlich.
Als wir dann da waren zeigte er mir das " Traphouse" hier werden angeblich die Übergaben gemacht.
Er zeigt mir alles und Sagte mir wie es abläuft und ich solle hier warten.
Er würde die Ware holen gehen und komme dann wieder.
Ich wollte aber erst die Ware haben und dann bezahlen. Er erklärte mir das das nicht geht da man bei so einer Menge auf Kombie also ohne zu bezahlen zu holen. Leider dumm und Gutgläubig haben ich ihm vertraut. Ich hab ihn das Geld gegen und er meinte er ist in 10 min wieder da. Naja nach 40 min warten bin ich dann losgefahren und er meldet sich auch nicht mehr. Er hat mich abgezockt.
Jetzt zu der Fragen : Was kann ich machen ?
Kann ich mein Geld wieder bekommen ?
Ist es schlau zu Polizei zu gehen ?
Es ist zwar Betrug aber ich wollte immerhin Drogen kaufen.
Welche Strafe könnte mich erwarten?

Ich bin dankbar für jede hilfe und jeden Tipp.
Danke schonmal.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Um das mal fest zu halten. Du möchtest zur Polizei gehen und dort anzeigen das dich jemand übers Ohr gehauen hat als du illegale Substanzen erwerben wolltest? Und dann noch in einer Menge wo man dir wahrscheinlich auch noch gewerbsmäßigen Handel unterstellen wird?

Dann gebe ich dir einen guten Tipp: Höre einfach mit dem kiffen auf (editiert)

-- Editiert von Moderator am 23.04.2020 18:53

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ist es schlau zu Polizei zu gehen ?

Nein. Zum einen liefert man sich selbst ans Messer (weil man ja Drogen kaufen wollte), zum anderen bringt die Polizei das Geld auch nicht zurück. Selbst wenn die Polizei das Geld beim Betrüger in bar finden würde, würde das Geld letzendlich zugunsten der Staatskasse eingezogen und nicht an den Fragesteller zurückgegeben.
By the way: Ihren Führerschein würden Sie auch verlieren - denn Sie outen sich ja als regelmäßiger Konsument.

Zitat:
Kann ich mein Geld wieder bekommen ?

Wenn er es nicht freiwillig zurückgibt: gar nicht

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb466457-56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für eine Strafe würde mich in diesem Fall erwarten?
Ich habe keine Vorstrafen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel
unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.

§ 29 BtMG

Das ist die strafrechtliche Seite, die verkehrsrechtliche hat drkabo ja bereits angesprochen.



-- Editiert von spatenklopper am 22.04.2020 11:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von fb466457-56):
Ist es schlau zu Polizei zu gehen ?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von fb466457-56):
Was für eine Strafe würde mich in diesem Fall erwarten?
Ich habe keine Vorstrafen.


Bei 200g wird man zunächst Mal von einer nicht geringen Menge ausgehen. Und wenn es ganz dumm läuft, bastelt man aus der Sache einen vollendeten Handel. Denn dazu reichen laut BGH Rechtsprechung schon abgeschlossene Verkaufsverhandlungen aus. Man muss das Zeug noch nicht real besitzen.Da ist die Mindeststrafe 1 Jahr. Ob am Ende entsprechend verurteilt würde, bliebe abzuwarten. Aber wozu das Risiko eingehen?

Zitat (von fb466457-56):
zeigte er mir das " Traphouse"


Nomen est Omen

Von alledem abgesehen, was willst Du bei der Polizei? Die besorgen dir dein Geld auch nicht wieder. Siehe drkabo. Willst du dir mit aller Gewalt eine Vorstrafe einhandeln, den Führerschein los werden und möglicherweise die nächsten Jahre mit einer Bewährungsstrafe durch die Gegend laufen?

PS.

Zitat (von fb466457-56):
bei so einer Menge auf Kombie also ohne zu bezahlen zu holen.


Der Begriff heißt "Kommi"... Kommt von Kommission...



-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.04.2020 11:41

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Die Verhandlung wäre aber interessant. Bei der Schilderung des Tathergang könnte sich der Richter sicherlich ein Schmunzeln nicht verkneifen.
Lektion für das Leben: Drogendealer sind nicht unbedingt die ehrlichsten Gestalten.
Ich weiß, ziemlich überraschend das man von jemandem übers Ohr gehauen wird der sein Lebensunterhalt mit kriminellen Machenschaften verdient.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

solche Menschen gibt es wirklich.
Beschweren sich das das Kokain von schlechter Qualität war oder die Menge 20 % zu wenig.

Dum***it kennt keine Grenzen.

-- Editiert von 3113 am 22.04.2020 14:36

Signatur:

3113

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Da kann man nur darauf hoffen, den "Bekannten" noch mal wieder zu treffen und dann den einen oder anderen Russen dabei zu haben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Young_Delay
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert)


-- Editiert von Young_Delay am 23.04.2020 15:43

-- Editiert von Moderator am 23.04.2020 18:54

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

lass dir das ne Lehre sein und lass die Finger von diesen ****** Drogen

Zitat:
Was kann ich machen ?

aufhören Drogen zu erwerben und dann zu konsumieren, wäre der 1 Punkt was du machen könntest
dann passiert dir das kein 2. mal

Zitat:
Kann ich mein Geld wieder bekommen ?


nein
egal ob du ihn anzeigt, dir irgendwelche Leute suchst die ihn mal einen freundlichen Besuch abstatten oder dir irgendwas anderes einfällt
mach dir bewusst das dein Geld weg ist,und das er es sehr wahrscheinlich schon ausgegeben hat.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Die Verhandlung wäre aber interessant. Bei der Schilderung des Tathergang könnte sich der Richter sicherlich ein Schmunzeln nicht verkneifen.

Aber juristisch interessant ist es trotzdem.
Denn wenn der Dealer von Anfang an vor hatte zu betrügen und die 200g Gras von vornherein nie besessen hat:
a) kann der betrogene Kunde wegen vollendeten Handels verurteilt werden? Versuchter Erwerb ist klar, aber im Bezug auf Handel liegt doch ein untauglicher Versuch vor. Der Kunde hat die Untauglichkeit erst (zu) spät erkannt - aber kann ein untauglicher Versuch zur Verurteilung wegen einer vollendeten Tat führen?
b) kann der betrügerische Dealer außer wegen Betrug auch wegen eines BtM-Delikts verurteilt werden? §29(6) BtMG ermöglicht ja die Verurteilung auch bei "Stoffen, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden". Und hier wurde ja nicht vorhandenes BtM als BtM ausgegeben ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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