Betrug - bewährungsstrafe dauerarrest

9. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - bewährungsstrafe dauerarrest

Hallo. Ein kumpel von mir ist angeklgt des betruges in 8 fällen im wert von knapp 9000euro. Meine frage was kommt auf ihn für eine strafe zu? Er wurde leztes jahr august zu 4 wochen dauerarrest verurteilt. Muss er mit eine bewährungsstrafe rechnen? oder sogar mit einer Haftstrafe? Er ist 21 jahre alt und wird bestimmt noch nach jungdstrafrecht veruteilet. danke für schnelle infos

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

also so genau kann man jetzt keine Diagnose treffen.

Was hat er für Vorstrafen?

Wie/was wurde Betrogen?

War er vor oder nach der Tat 21 Jahre?

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#2
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

er war nach der tat 21jahre. betrogen wurde über ein forum und es ging um autotteile. Vorstrafen hat er keine da er noch nie eine bewährungsstrafe hatte sondern nur 4 wöchigen dauerarrest.

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#3
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

kann keiner helfen?

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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
kann keiner helfen?


Finden Sie es nicht etwas dreist um 20:13 Uhr eine Frage zu stellen, und um 09:04 zu fragen ob keiner helfen kann?

Schließlich haben die meissten hier eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn Sie einen schnellen Rat brauchen können Sie ab 60,-€ einen Rechtsanwalt fragen.

Zu Ihrer Frage:

9000€ sind sicher nicht ohne, und der Dauerarest spricht sicher auch nicht für Ihn, offenbar hat er ja daraus nichts gelernt. Daher sind hier schon schädliche Neigungen zu vermuten. Diese müssen dann aber auch noch zum Zeitpunkt des Urteils vorliegen. Ob das so ist, wird wohl der Richter entscheiden.

Somit sind von weiteren Zuchtmitteln wie Dauerarrest, bis zu Jugenstrafen mit / ohne Bewährung ziemlich alles möglich. Vermutlich wird es auf eine Jugenstrafe mit Bewährung hinauslaufen. Vermutlich so um 1 Jahr rum.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#5
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry bin halt bissl aufgeregt :grins: . Kann mann vielleicht vorab etwas unternehmen damit das urteil wesentlich milder ausfällt? Wenn ja was. Also brauch er weniger mit einer freiheitsstrafe sondern mehr mit einer bewährungsstrafe rechnen?

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#6
 Von 
Bölödmann
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ein umfassendes Geständnis bei seiner ersten Einlassung wäre vll hilfreich ;-)

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#7
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

Den Schaden zurück zahlen und sich bei den Geschädigten entschuldigen.

Dann kommt er bisschen besser davon

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#8
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde ihn eine selbstanzeige helfen? Was muss er da machen?

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#9
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann keiner nen rat geben?

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#10
 Von 
steve_66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es wirklich um 9000EUR würde ich nur eins raten: Einen Anwalt aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, das Alter ist hart an der Grenze... Da kommt auch schon Erwachsenenstrafrecht in Betracht. Da müßte man dann schon etwas über die Lebensumstände (eigene Wohnung, fertige Ausbildung, Kinder, Verheiratet) wissen. Bei Jugendstrafrecht dürfte es in der Tat so bei einem Jahr liegen und dann sicherlich auch mit Bewährung. Bei Erwachsenenstrafrecht wäre voraussichtlich auch ne Bewährung drin, aber wohl eher mit ner Freiheitsstrafe von 1,5 - 2 Jahren.
Neben einem Geständnis ist Schadenswiedergutmachung die beste Möglichkeit, um das Strafmaß zu drücken.
Sie stellten außerdem die Frage nach einer Selbstanzeige. Gibt es noch gar kein Ermittlungsverfahren?

-----------------
""

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#12
 Von 
Martins25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Er ist noch in der Ausbildung und ist ledig und hat noch keine kinder etc. Eine strafanzeige liegt schon vor aber wie gesagt es ist erst eine. Würde sich bei den restlichen eine selbstanzeige lohnen?

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

eine Selbstanzeige wirkt immer strafmindernd und ist außerdem ein gutes Argument für eine Strafaussetzung zur Bewährung.

Gruß vom mümmel

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