Betrug durch unrechtmäßige Schenkung??

24. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Berliner44
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)
Betrug durch unrechtmäßige Schenkung??

Guten Tag,

ein bekannter von mir hat mir eine Handy-Vertragskarte geschenkt. Mit der Bitte, dass ich nicht 50€ Gesprächskosten überschreite. Solange ich unter dieser Grenze bleibe, übernimmt er die Rechnung. Begründet hat er das damit, das für ihn Geld nicht wichtig sei und ich ihm sympathisch bin. Um auf nummer sicher zu gehen habe ich ihn eine Schenkungsurkunde unterzeichnen lassen.
Später stellte sich heraus, dass er Psychisch nicht ganz in Ordnung ist.Wie weit weis ich nicht, in wie weit er Geschäftsfähig ist auch nicht.Er verbringt halt relativ viel Zeit in einer Psychiatrischen Einrichtung, welche er aber auf Wunsch jederzeit verlassen kann.
Seit einigen Tagen machen seine Eltern Stress und wollen Anzeige erstatten.
Meine Frage ist nun was mich erwarten kann und was für ein Strafmaß mich erwartet sollte ich verurteilt werden?

Danke im Voraus.

Mfg Berliner44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gemäß der Schilderungen Ihres Sachverhaltes ist keine Strafbarkeit erkennbar. Auch ist mir nicht ersichtlich, inwiefern Sie die Möglichkeit eines Betruges sehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
Berliner44
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja, vlt ist das Wort Betrug an dieser Stelle verkehrt. Das worauf mein Beitrag anspielt ist, das er eventuell Geschäftsunfähig ist und das Gericht somit meine Schenkungsurkunge für nichtig erklären kann/wird.
Was mich dann erwartet, das war meine Frage.

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#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

....na, wenn keine Straftat vorliegt, hast Du diesbezüglich auch keine Strafe zu erwarten.
Zivilrechtlich mag die Sache gegebenenfalls anders ausgehen.
Gem. deiner Schilderung erscheint mir die Schenkung recht merkwürdig, wobei aus dem Posting nicht hervorgeht, ob es sich einmalig
um 50.-€ oder dauerhaft (Beispiel monatlich)
geht.
Vielleicht sollte man (du)darüber nachdenken, die Schenkung freiwillig zu anullieren.

mfg


-- Editiert von belle am 26.04.2006 00:06:02

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich an. Das ist keine frage des Strafrechts, sondern des Zivilrechts.

Gegebenenfalls haben die Eltern (oder sonstige betreuer) einen Schadensersatzanspruch gegen Dich, aber das ist ein anderes thema.

Strfbar hast Du dich aber nicht gemacht.

Gruß justice

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berliner44
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja ich habe bereits die Schenkung anulliert und die Karte zurückgegeben.
Das mit den 50Euro war dauerhaft gemeint(monatlich), wobei mir grad einfällt das ich das nicht in der Urkunde vermerkt habe(das mit dem monatlich).
Ich habe zudem mit einem Anwalt telefoniert, der mir sagte, dass ich mich dadurch Strafbar gemacht habe, dass ich ab dem Tag, an dem ich wusste das er psych. nicht ganz in Ordnung ist, den Vertrag nicht anulliert habe.
Sprich als ich ihn abgeschlossen habe wusste ich nichts davon, da wars Strafrechtlich irrelevant, aber als ichs erfahren habe, hätte ich ihn anullieren sollen. Sonst könnte man mich wegen Untreue und Missbrauch anklagen.
Das waren seine Worte.
Jmd dazu ne Stellungnahme?

Mfg Berliner44

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