Betrug durch vortäuschen von Warenverlust

5. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
hmok1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug durch vortäuschen von Warenverlust

Hallo zusammen,

in 2019 habe ich einen dummen Fehler gemacht und durch einen "Refund" Service vorgetäuscht das ein iPad im Wert von ca 800€ angeblich nicht angekommen sei und habe dadurch das Geld zurückerhalten und das iPad behalten. Erst durch eine große Hausdurchsuchung mit Festnahme einer großen Gruppe von "Refundern" ist es scheinbar durch den Chatverlauf über Discord mit dem Typen den ich damals dafür bezahlt habe das er das ganze durchführt habe aufgefallen und habe daher heute Post des LKAs Hamburg bekommen indem mir Betrug und Mittäterschaft in dem Zusammenhang vorgeworfen wird.

Nun weiß ich natürlich das ich echt nen dummen Fehler gemacht habe, weiß aber nicht was ich nun machen soll, ich muss bis 11.07 Stellung nehmen und weiß nicht ob ich es einfach direkt zugeben soll? Was kommt da auf mich zu?

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Was wird Dir vorgeworfen? §263 Abs 3? Dann zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hmok1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
§263 Abs 3


Es wird nur §263 genannt, kein Abs. Mit was für einer Summe rechnet man so bei einem Anwalt? Rechtsschutz übernimmt ja nichts bei Vorsatz

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48850 Beiträge, 17206x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
Mit was für einer Summe rechnet man so bei einem Anwalt?


ca. 1.000€

Zitat (von hmok1):
Rechtsschutz übernimmt ja nichts bei Vorsatz


Richtig

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127012 Beiträge, 40743x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
Es wird nur §263 genannt, kein Abs.

Dann steht eventuell noch gar nicht fest, ob der § 263 Abs. 3 StGB zur Anwendung kommt.



Zitat (von hmok1):
Mit was für einer Summe rechnet man so bei einem Anwalt?

600-1200 EUR oder mehr wenn es komplexer wird.



Zitat (von hmok1):
und weiß nicht ob ich es einfach direkt zugeben soll?

Nun, da die Beweise klar auf dem Tisch liegen, was soll leugnen noch bringen?
Es geht jetzt nur darum, dass der § 263 Abs. 3 StGB bei Dir nicht zur Anwendung kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hmok1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal an jeden der mir hier hilft!

Wenn ich das so lese dann ist es wohl das beste gleich auf nen Anwalt zu verzichten und es einfach zuzugeben?

Das Schreiben mit "Ich mache keine Angaben" zurückzuschicken ist wahrscheinlich nicht smart, oder?

Edit: Und mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Bin nicht vorbestraft und gerade 28 Jahre alt.

-- Editiert von User am 6. Juli 2023 01:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
Das Schreiben mit "Ich mache keine Angaben" zurückzuschicken ist wahrscheinlich nicht smart, oder?
Nein, dann schickt man lieber nichts zurück.


Zitat (von hmok1):
Wenn ich das so lese dann ist es wohl das beste gleich auf nen Anwalt zu verzichten und es einfach zuzugeben?
Dann wurden die bisherigen Antworten offenbar missverstanden. Was genau möchte man denn zugeben? Dass man aus einem betrügerischen "Refunder"-Netzwerk heraus, das per Discord organisiert war, agiert hat? Dann gratuliere ich zum 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB und zu bis zu 10 Jahren FS (auch für Ersttäter), die ab 2 Jahren nicht mehr bewährungsfähig sind. Das ist doch genau das, was @Harry van Sell schrieb. Über den 263 hinaus muss natürlich auch nichts in der Einladung stehen, in den Rest reitet man sich im Zweifel ja selbst rein.

Es wurde bereits von einer großangelegten (und damit teuren) Razzia berichtet, womit doch das politische und justizielle Interesse an der konsequenten Strafverfolgung deutlich geworden sein dürfte. Wir wollen uns hier nicht in den Bereich der Rechtsberatung begeben, daher nur noch ein Hinweis auf eine mögliche Situation in der HV: auf der Fensterbank sitzt ein versierter StA, vielleicht sogar ein Taskforce-Mitglied für organisierte Kriminalität und gewerbsm. Betrugsfälle, der sich im Rahmen des ausgehobenen Betrugskomplexes profilieren möchte. Auf der anderen Seite sitzt der TE, der "einfach alles zugibt".. was glaubt man denn, wie so etwas endet?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hmok1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich glaube mein erster Post war sehr missverständlich geschrieben, dafür möchte ich mich entschudligen.

Ich war nie Teil dieser Gruppierung, habe lediglich einmal den "Service" genutzt bei dem man jemanden dieser Bande bezahlt damit derjenige dann dafür Sorgt das man quasi die Ware durch vortäuschen eines Warenverlustes erstattet bekommt. Versuche das mal etwas vereinfacht zu erklären:

Person A kauft Ware X und meldet sich dann sobald die Ware angekommen ist bei Person B und zahlt ihm einen Prozentsatz in Höhe des Warenwertes. Person B wird sich dann mit dem Warenhaus in Verbindung setzen und vortäuschen das die Ware nicht zugestellt oder erhalten wurde, daraufhin wird der Kaufpreis erstattet und die Ware behalten. Person A zahlt Summe X an Person B und hat die Ware umsonst erhalten.
Und ein Mitglied den ich damals dafür bezahlt habe wurde anfang des Jahres nun erwischt und sämtliche Dinge durchsucht und daher vermute ich, vor allem da damals alles "glatt" gelaufen ist mit dem Warenverlust, dass die Polizei quasi über die Discord Chatverläufe auf unter anderem mich gekommen ist.

Ich hoffe ich konnte es nochmal genauer beschreiben, tut mr leid!

-- Editiert von User am 6. Juli 2023 09:29

-- Editiert von User am 6. Juli 2023 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
Ich war nie Teil dieser Gruppierung, habe lediglich einmal den "Service" genutzt bei dem man jemanden dieser Bande bezahlt
Finde den Widerspruch! Natürlich warst Du damit auch Teil dieser "Bande".

Zitat (von hmok1):
Wenn ich das so lese dann ist es wohl das beste gleich auf nen Anwalt zu verzichten und es einfach zuzugeben?
Nein! Geh zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17703 Beiträge, 9690x hilfreich)

Das macht es nicht besser:
Das ist Mittäterschaft an gewerbsmäßigem (Banden)betrug.

Die Frage ist halt, wie "hoch" Ihre Beteiligung von der Justiz "gehängt" wird. Das hängt maßgeblich davon ab, wie viel Elan die Staatsanwaltschaft darin entwickelt, auch die kleinen Mittäter zu verfolgen.
D.h. es ist kaum vorhersehbar, was nachher dabei herauskommt.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen darauf angewiesen sind, weiterhin nicht vorbestraft zu sein, dürfte die Beauftragung einen Anwalts wohl dringend zu empfehlen sein.

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen wollen, geben Sie nichts zu und schreiben Sie auch sonst nichts, außer dass Sie zeitnah einen Anwalt beauftragen, der die weitere Kommunikation übernehmen wird.

Wenn Sie auf einen Anwalt verzichten, dann müssen Sie folgendes berücksichtigen:
- Bestreiten ist sinnlos, wenn es Beweise gibt
- Sie wissen nicht, welche Beweise es bereits gibt
- Ein ehrliches Geständnis kann(!) vorteilhaft sein
- Schadenswiedergutmachung ist ziemlich sicher vorteilhaft
- Der Fall bewegt sich ja irgendwo im Feld zwischen einfachem Betrug, gewerbsmäßigem Betrug und Bandenbetrug. Es wäre gut für Sie, wenn es bei einfachem Betrug bleibt.
- Jede Äußerung kann auch gegen Sie verwendet werden, d.h. es besteht das Risiko, dass eine unbedachte Äußerung dazu führt, dass es kein einfacher Betrug bleibt.
- Sie wissen gar nicht, wie Ihr Fall aktuell (d.h. vor einer eventuellen Äußerung von Ihnen) von der Staatsanwaltschaft eingeschätzt wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hmok1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie auf einen Anwalt verzichten, dann müssen Sie folgendes berücksichtigen:
- Bestreiten ist sinnlos, wenn es Beweise gibt
- Sie wissen nicht, welche Beweise es bereits gibt
- Ein ehrliches Geständnis kann(!) vorteilhaft sein
- Schadenswiedergutmachung ist ziemlich sicher vorteilhaft
- Der Fall bewegt sich ja irgendwo im Feld zwischen einfachem Betrug, gewerbsmäßigem Betrug und Bandenbetrug. Es wäre gut für Sie, wenn es bei einfachem Betrug bleibt.
- Jede Äußerung kann auch gegen Sie verwendet werden, d.h. es besteht das Risiko, dass eine unbedachte Äußerung dazu führt, dass es kein einfacher Betrug bleibt.
- Sie wissen gar nicht, wie Ihr Fall aktuell (d.h. vor einer eventuellen Äußerung von Ihnen) von der Staatsanwaltschaft eingeschätzt wird.


Okay vielen dank für die ausführliche Antwort. Nun stellt sich mir weiterhin die Frage, ob es sich Lohnt viel Geld auf den Tisch zu legen für einen Rechtsanwalt (da Rechtsschutz ja nichts übernimmt in dem Fall) oder ob ich es einfach zugebe um so gut wie möglich da raus zu kommen?

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48850 Beiträge, 17206x hilfreich)

Das Ganze wird jetzt sowieso richtig teuer und es geht in erster Linie darum, dass eine Strafe vermieden wird, wonach man vorbestraft ist, d.h. die Strafe sollte max. 90TS (= 3 Nettomonatsgehälter) betragen. Hinzu kommen die zivilrechtlichen Forderungen des Geschädigten.

Wenn der § 263 Abs. 3 StGB greifen sollte, dann beträgt die Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsentzug, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Man sollte auch ganz vorsichtig damit sein, das eigene Verhalten gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft als dummen Fehler zu verharmlosen oder sonstwie den Eindruck erwecken, man würde sein eigenes Verhalten als Kavaliersdelikt einordnen. Das Verhalten zeigt schon ein deutliches Maß an krimineller Energie.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
Nun stellt sich mir weiterhin die Frage, ob es sich Lohnt viel Geld auf den Tisch zu legen für einen Rechtsanwalt (da Rechtsschutz ja nichts übernimmt in dem Fall) oder ob ich es einfach zugebe um so gut wie möglich da raus zu kommen?
Wie wäre es damit, die Antworten zu lesen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8436 Beiträge, 1775x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
oder ob ich es einfach zugebe um so gut wie möglich da raus zu kommen?


so gut wie möglich rauskommen .... dafür genau sind Anwälte da

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48850 Beiträge, 17206x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
ob ich es einfach zugebe um so gut wie möglich da raus zu kommen?


Um eine Verurteilung wahrscheinlich per Strafbefehl wegen einfachem Betrug wird man nach meiner Einschätzung sowieso nicht herumkommen. Da hier ein ganz schmaler Grat zwischen einfachem Betrug und gewerbsmäßigem Betrug bzw. bandenmäßigem Betrug besteht halte ich es für gefährlich, sich überhaupt ohne anwaltliche Beratung zu äußern. Wenn die Äußerung unglücklich formuliert ist, dann ist man schnell bei letzterem und ob die Äußerung unglücklich formuliert ist, kann man als Laie häufig gar nicht selbst beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hmok1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen dank und verzeiht mir wenn ich nicht gleihc alles so verstehe, ist alles ziemlich neu und bin gerade ziemlich überfordert damit, da ich mir einen Anwalt auch eben nicht ienfach so leisten kann.

Ich werde also das Schreiben mit "Ich äußere mich über meinen Rechtsanwalt" zurücksnden und einen kontaktieren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127012 Beiträge, 40743x hilfreich)

Zitat (von hmok1):
Ich war nie Teil dieser Gruppierung, habe lediglich einmal den "Service" genutzt

Nun, auch als "Kunde" kann man durchaus als Teil der Bande gelten.
Insofern sollte man Wert auf eine entsprechende Abgrenzung legen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17703 Beiträge, 9690x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da hier ein ganz schmaler Grat zwischen einfachem Betrug und gewerbsmäßigem Betrug bzw. bandenmäßigem Betrug besteht halte ich es für gefährlich, sich überhaupt ohne anwaltliche Beratung zu äußern.

Ja - das ist es eben, was diesen Fall so blöd macht.
Es heißt ja immer "alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden". Meist ist das aber nur in der Theorie so.

Hier ist aber einer der nicht so häufigen Fälle, wo man sich durch eine ungeschickte Äußerung möglicherweise(!) selbst reinreißen kann, weil möglicherweise(!) erst die ungeschickte Äußerung dazu führt, dass der Fall vom einfachen Betrug zum gewerbsmäßigen Betrug und/oder zum Bandenbetrug "hochgestuft" wird.

Die Frage, ob ein Anwalt - rein finanziell - sinnvoll ist, d.h. ob der Anwalt so viel Strafmilderung einbringt, dass sich das Anwaltshonorar amortisiert, dafür müsste man in einem Hellseherforum fragen. Ich tendiere eher zu einem "nein".
Andererseits gibt es ja auch immaterielle Faktoren:
- Vielleicht schafft der Anwalt es, dass die Strafe so ausfällt, dass das Führungszeugnis sauber bleibt und man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Je nach beruflicher Situation kann das Millionen wert sein.
- Wenn man selbst unsicher ist, lässt einen das sicher ruhiger schlafen, wenn man weiß, dass sich ein Anwalt um alles kümmert - das kann man in Geld gar nicht ausdrücken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11445 Beiträge, 4337x hilfreich)

Um die Antwort von drkabo knapp zusammenzufassen.

Es geht jetzt einzig um Schadensbegrenzung und damit ist hauptsächlich nicht der unmittelbare finanzielle Schaden gemeint, sondern eine durchaus im Raum stehende Verurteilung wegen gewerbsmäßigem oder als Mitglied einer Bande begangenen Betrugs (§263 Abs.3) unter allen Umständen zu verhindern.

Eine solche Verurteilung kann einem in den nächsten Jahr(en)(-zehnten) nicht nur die berufliche Zukunft verbauen, sondern auch diverse Reiseziele (Urlaub-/Beruflich) permanent ausschließen.

Und das geht nur mit einem versierten Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Lieber TE,

Zitat (von hmok1):
Nun stellt sich mir weiterhin die Frage, ob es sich Lohnt viel Geld auf den Tisch zu legen für einen Rechtsanwalt (da Rechtsschutz ja nichts übernimmt in dem Fall) oder ob ich es einfach zugebe um so gut wie möglich da raus zu kommen?


...dies ist meine letzte Antwort in diesem Fall. Wenn mein Beitrag #6 bislang überlesen oder nicht verstanden wurde, so möge man sich extern um Hilfe bemühen.

-- Editiert von User am 10. Juli 2023 04:58

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40152 Beiträge, 14292x hilfreich)

Es geht wohl nur noch um die Frage, ob sich das Einschalten eines Anwalts lohnt. Das weiß man immer nach Abschluss des Verfahrens, eher in der Regel nicht, manchmal auch zu diesem späten Zeitpunkt nicht. Entscheidend ist doch, welche Ziele der Fragesteller anpeilt. Wenn es für ihn existentiell wichtig ist, dass er unter einem bestimmten Strafmaß bleibt, dann sollte er einen Anwalt mandatieren. Wenn das alles einerlei ist, dann bedarf es keines Anwalts. Deshalb ist es müßig, über diese Frage zu diskutieren. Das muss der Fragesteller schon mit sich selbst ausmachen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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