Betrug eBay Kleinanzeigen Anzeige Anwalt

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Almaminna
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug eBay Kleinanzeigen Anzeige Anwalt

Ich habe einen Kinderwagen im Wert von 220€ bei eBay Kleinanzeigen gekauft und bezahlt. Nachdem das Geld überwiesen war, hat sich der ehemals nette Verkäufer nicht mehr gemeldet und irgendwann verkündet die Post habe das Paket verloren. Ich habe den Verkäufer wiederholt gebeten das Geld zurück zu überweisen, da er aber nicht mehr reagiert hat, habe ich ihn letztendlich angezeigt. Monate später habe ich von der Polizei ein Schreiben bekommen mit den Kontaktdaten des Verkäufers und der Bitte mit ihm Kontakt aufzunehmen, da der Verkäufer für den Schaden aufkommen möchte. Bei telefonischer Rückfrage bei der Kommissarin wurde dies bestätigt, aber darauf hingewiesen, dass sie nicht zuständig ist, falls der Verkäufer nicht reagiert. Natürlich habe ich den Verkäufer angeschrieben und gebeten den Betrag zB in Raten an mich zurück zu zahlen. Natürlich kam bisher keine Antwort.
Die Frage ist nun, bekomme ich den Schaden jemals ersetzt? Und wenn ja, wie? Klar, es ist kein riesen Betrag, aber für uns eine Menge Geld. Die Polizei hat ja wenigstens schon festgestellt, dass ich an einen Betrüger geraten bin. Die Kommissarin hat mich auch darauf hingewiesen, dass der Verkäufer ein Pfändungskonto hat. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin auch sonst nicht gerade gut betucht...

-- Editier von Almaminna am 31.01.2017 22:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Almaminna):
Die Polizei hat ja schon festgestellt, dass wir an einen Betrüger geraten sind.

Nö, hat sie nicht. Kann und darf sie auch gar nicht, weil das ausschlieslich Gerichten vorbehalten ist.
Wenn es also kein Gerichtsverfahren gab in dem er verurteilt wurde, ist er schlicht kein Betrüger .



Zitat (von Almaminna):
erklärt die Post habe das Paket verloren.

Wenn das tatsächlich so wäre, dann hat man höchstwahrscheinlich Pech gehabt. Denn die Gefahr des Verlustes trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.



Zitat (von Almaminna):
Die Kommissarin hat uns darauf hingewiesen, dass der Verkäufer ein Pfändungskonto hat.

Dann wird es erst mal kein Geld geben, denn da wird erst mal alles weggepfändet.
Man muss also mit allen Kosten in Vorlage gehen müssen. Dann hat man zwar einen Titel, der gilt auch mindesten 30 Jahre.
Aber 2 Probleme:
1) wer weis ob der jemals wieder zu Geld kommt
2) wenn er eine Insolvenz macht, wird der Titel wertlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also wen ich das richtig verstanden habe, hat euer VK zugegeben nicht versendet zu haben? Wen dem so ist, dann könnt ihr das Geld bei ihm einfordern.

Zitat:
Die Frage ist nun, wie kommen wir wieder an unser Geld?
Eventuell gar nicht.

Wen Euer VK nicht zahlt oder zahlen kann, dann müsst ihr in verklagen. Das würde bedeuten, ihr müsstet erstmal einiges Geld investieren um dan einen Titel zu bekommen. Aus dem Titel könnt ihr dann zwar versuchen pfänden zu lassen, aber ob dabei jehmals was rauskommt ist fraglich.

Ihr müsst Euch jetzt einfach überlegen, schreibt ihr das Geld als Lebenserfahrung ab, oder wollt ihr evtl dem jetzt schon gezahlten Geld evtl noch ein paar Hundert Euro nachwerfen?

Ihr müsst für Euch selber entscheiden, ist es das Risiko wert oder nicht. Aber wenn Jemand schon ein solches Konto hat, dan wird bei ihm wohl auch kaum etwas zu holen sein, würde ich mal sagen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Natürlich kam bisher keine Antwort.


Wie lange ist das jetzt her, also die letzte Aufforderung nach dem Telefonat mit der KKin?

Zitat:
Die Frage ist nun, wie kommen wir wieder an unser Geld? Klar, es ist kein riesen Betrag, aber für uns eine Menge Geld. Die Polizei hat ja schon festgestellt, dass wir an einen Betrüger geraten sind. Die Kommissarin hat uns darauf hingewiesen, dass der Verkäufer ein Pfändungskonto hat. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und sind auch so nicht gerade reich...


Die Polizei kann gar nichts in dieser Richtung "feststellen" - jedenfalls nicht rechtlich gesehen. Das ist Aufgabe von Staatsanwaltschaft und (Straf-)gericht.

Durch strafrechtliche Verfolgung bekommt man jedoch sein Geld nicht wieder* - dafür ist der Zivilrechtsweg da. Da bei dem Menschen aber offenbar (Wink mit dem Zaunpfahl durch die Polizistin) zivilrechtlich nichts zu holen ist, würde man nur gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, wenn man noch Geld für zivilrechtliche Verfolgung oder gar einen Anwalt ausgibt.

*eine Sache die hier bei uns in solchen Fällen oft gut funktioniert, ist dass man unter Umständen und ausnahmsweise doch im Rahmen eines Strafverfahrens an sein Geld kommt. Dafür muss aber die Staatsanwaltschaft mitspielen und der Beschuldigte muss ein klein wenig Verstand haben.

Es gibt näml. die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153a , Abs. 1, Nr. 1 oder Nr. 5 StPO einstellt, mit der Auflage, den Schaden wiedergutzumachen. Das ist sozusagen eine "Win/Win-Situation". Der Beschuldigte entgeht einer Verurteilung (meist zu einer Geldstrafe, ... und die wäre all in all, also incl. Verfahrenskosten, sicherlich signifikant höher als 220,00 € - ... und außerdem wäre die zivilrechtliche Forderung dann immer noch offen ), er bliebe ggf. vorstrafenfrei und die Forderung wäre wie gesagt beglichen. Und der Geschädigte -also Ihr- hätte sein Geld wieder.

Nur muß der Beschuldigte halt so viel Schmalz in der Birne haben, zu erkennen dass das eine super Chance für ihn ist, sich maximal günstig aus der Affaire zu ziehen. ... und die StA muß halt grds. bereit sein, diesen Weg einzuschlagen.

Wenn der Beschuldigte also auf die letzte Zahlungsaufforderung durch Euch selbst -sagen wir mal schon länger als 7 Tage- nicht reagiert hat (dabei auch bedenken, dass gerade morgen der 01. d.M. ist, es also "frischen Kies" gab, also vielleicht noch 2-3 Tage warten) sollte man sich mit dem polizeilichen Aktenzeichen (oder dem der StA wenn es bereits eines gibt und ihr es kennt ---> aufgebaut ist das in etwa so: xx JS xxxxx/16 ----> anstelle der Xe stehen bei Euch Ziffern) an die zust. Staatsanwaltschaft wenden, den Vorgang kurz schildern, insb. auch den Kontakt mit der Polizei hinsichtlich der Ankündigung der Rückzahlung, die aber nicht erfolgt ist Man kann die StA auch durchaus direkt darum bitten ( !! bitten, nicht "fordern") eine Einstellung nach der o.g. Vorschrift in Erwägung zu ziehen. Man sollte nur aufpassen, dass das ganze nicht "fordernd" herüberkommt....

Also nicht:

"Ich beantrage, das Verfahren gegen Herrn/Frau XY mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung einzustellen"

sondern eher:

Zitat:
"Ich bitte zu prüfen , ob sich diese Angelegenheit aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden für eine Einstellung nach § 153a, Abs. 1 StPO mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung eignet und -sollte dies der Fall sein- zu erwägen entsprechend zu verfahren."


Die im letzten Absatz unterstrichenen Teile sind nur von mir zum Zwecke der Hervorhebung. Im Originalschreiben diese Unterstreichungen unbedingt weglassen !!

-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.01.2017 22:49

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Almaminna
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tausend Dank Streetworker!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Almaminna
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstaunlicherweise hat sich der Mensch bei mir aus eigener Initiative gemeldet und verkündet dass er mir den Schaden ersetzen möchte und erfragt in welcher Höhe ich mit einer Ratenzahlung einverstanden wäre. Ich bin total baff! Wenn er es wirklich durchzieht und mir den Schaden in Raten ersetzt, bin ich sehr sehr positiv überrascht. Jetzt überlege ich aber ob ich diesem zum kleinkriminellen neigenden Menschen guten Gewissens meine Kontodaten anvertrauen kann für die Ratenzahlung? Oder wie macht man so etwas? Außerdem hat er geschrieben, dass er sich zuerst mit dem Anwalt beraten möchte wegen der Gerichtskosten. Ich weiß nicht was er für Gerichtskosten meint, habe aber auch nicht weiter nachgefragt. Ich habe ihn nicht vors Gericht gebracht. Aber vielleicht hat er in mehreren Fällen Schaden angerichtet, das weiß ich nicht. Ich habe nur Sorge, dass er mich irgendwie versucht zu betrügen, der Kontakt lief über Facebook messenger, dort hat er mich gestern Abend angeschrieben. Er hatte auch seine Handynummer mitgeschickt, aber ich wollte nicht mit ihm telefonieren..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Erstaunlicherweise hat sich der Mensch bei mir aus eigener Initiative gemeldet und verkündet dass er mir den Schaden ersetzen möchte


Möglicherweise ist auch der Staatsanwalt bereits ganz alleine auf die Idee gekommen die ich oben nannte und der Mensch hat bereits entsprechende Post bekommen.

Zitat:
guten Gewissens meine Kontodaten anvertrauen kann für die Ratenzahlung? Oder wie macht man so etwas?


Naja, irgendwie muß er das Geld ja senden. Außerdem hat er Ihre Kontodaten doch schon von der Bezahlung des Kinderwagens her. Ich jedenfalls kann in meinem Onlinebanking die komplette Kontonummer von "Überweisungsabsendern" sehen.

Jetzt könnte man zwar meinen, dass er nicht fragen würde, wenn er sie hätte, aber mglw. ist es auch einfach nur ein Standardtext, den er an alle Geschädigten versendet, oder ...

Wenn Sie 100% sicher gehen wollen, eröffnen Sie eine Postbank-Sparcard direct. Die hat eine IBAN, man kann also Geld darauf überweisen, aber es lassen sich keine Lastschriften usw. darauf einreichen oder Überweisungen von dem Konto weg tätigen (bzw. wenn dann nur ein Postbank-Girokonto, das als Bezugskonto eingetragen ist). An das Geld kommt man nur per Geldautomat und Karte.

0x Hilfreiche Antwort

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