Betrug - erfährt mein Arbeitgeber von der Sache?

15. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
MiriHH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug - erfährt mein Arbeitgeber von der Sache?

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich vor ca. einem Monat eine Fahrkarte gefälscht um kostenlos S-Bahn zu fahren. Leider wurde dies nach nur wenigen Tagen gemerkt und meine Karte wurde mir abgenommen. Nun habe ich am Samstag einen Brief bekommen von der Bundespolizei, wo ich mich zum Vorfall äußern soll. Mir werden dabei 3 Delikte vorgeworfen und zwar

Betrug /§263 StGB
Erschleichen von Leistungen /§265 StGB
Urkundenfälschung -insgesamt- /§267 StGB

Ich will ja auch alles zugeben und habe dies auch bereuht. Doch was kann mich im schlimmsten und besten Falle für eine Straftat erwarten? Und erfährt mein Arbeitgeber von der Sache?
Wäre super wenn mir da einer meine Angst nehmen könnte.
Danke im vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Martin




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1395 Beiträge, 261x hilfreich)

Wie alt bist du denn?

Unabhängig davon, welche Straftat(en) hier zur Verurteilung kommen, wird - sofern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist - eine Geldstrafe zu erwarten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MiriHH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 23

habe bisher aber auch keine Straftaten bei mir in den Akten stehen. Habe vor 2 Wochen noch ein Polizeiliches Führungszeigniss beantragt was auch ohne Einträge war. Habe dies für meinen Arbeitgeber gebraucht.

Wie hoch würde die Geldstrafe in etwa ausfallen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34399 Beiträge, 17794x hilfreich)

Hi,

es gibt keine Tarife bei Gericht, insofern legt der Richter die Zahl der Tagessätze selbst fest. Die Höhe des Tagessatzes sollte einem Dreißigstel Ihres Einkommens entsprechen. Das sieht dann z. B. so aus: Es werden 20 Tagessätze zu 30 Euro verhängt, macht 600 Euro plus Gerichtskosten (wie gesagt, das ist nur ein Beispiel).

Gruß vom mümmel

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