Betrug im Führungszeugnis

25. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Winkenschürfel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug im Führungszeugnis

Hallo miteinander,

ich bitte euch einmal um euren Rat. Ich habe leider 2 Einträge in meinem Führungszeugnis (augestellt am 16.09.2011) und wollte einmal fragen, ob diese (noch) in meinem Führungszeugnis, welches ich kommende Woche beantragen will, noch enthalten werden.

Bitte lasst die Straftaten als solche unkommentiert. Ich bin alles andere als stolz auf das, was ich tat. Aber ich habe aus meinen Fehlern gelernt, habe die Kosten in den einzelnen Betrugsfällen beglichen und bin schlauer aus meiner früheren Dummheit geworden. Oben genanntes Führungszeugnis, welches ich demnächst beantragen muss, wird von meinem hoffentlich künftigen Arbeitgeber angefordert.

Das Führungszeugnis im August 2011 enthielt folgende Einträge:

1. Aktenzeichen XY
Rechtskräftig seit 12.0.2009
Datum der Tat 07.06.2008
Betrug in 3 Fällen
Angewendete Vorschriften: StGB § 263 Abs. 1 , § 53
75 Tagessätze zu je 40,00 Euro Geldstrafe

2. Aktenzeichen XZ
Rechtskräftig seit 14.04.2011
Datum der Tat 14.03.2010
Tatbezeichnung Betrug
Angewendete Vorschriften: StGB § 263 Abs. 1 , JGG § 1 , § 105
60 Tagessätze zu je 30,00 Euro Geldstrafe


So wie ich es verstanden habe, dürften beide Einträge in einem aktuellen Führungszeugnis nicht mehr enthalten sein, da bereits mehr als 3 Jahre vergangen sind. Oder täusche ich mich? Gelten denn die 3 Jahre ab den Rechtskräftigen Urteilen, oder erst ab der kompletten Begleichung der Schuld?Denn gerade bei dem 1. Eintrag war ich so ca. 2 Jahre lang damit "beschäftigt" es in Raten komplett zu begleichen. Und noch eine Verständnisfrage: Sind bei dem 1. Eintrag sozusagen 3 Straftaten unter einem Aktenzeichen zusammengefasst? Ich kann gerade nicht so recht nachvollziehen das dort nur ein Aktenzeichen angegeben ist, aber ein Betrug in 3 Fällen vorliegt.


Vielen Dank für eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>So wie ich es verstanden habe, dürften beide Einträge in einem aktuellen Führungszeugnis nicht mehr enthalten sein, da bereits mehr als 3 Jahre vergangen sind. <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Oder täusche ich mich? <hr size=1 noshade>

Nein.

quote:<hr size=1 noshade> Gelten denn die 3 Jahre ab den Rechtskräftigen Urteilen, oder erst ab der kompletten Begleichung der Schuld? <hr size=1 noshade>

Ab Urteil.

quote:<hr size=1 noshade>Und noch eine Verständnisfrage: Sind bei dem 1. Eintrag sozusagen 3 Straftaten unter einem Aktenzeichen zusammengefasst? <hr size=1 noshade>

Ja.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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