Hallo miteinander,
ich bitte euch einmal um euren Rat. Ich habe leider 2 Einträge in meinem Führungszeugnis (augestellt am 16.09.2011) und wollte einmal fragen, ob diese (noch) in meinem Führungszeugnis, welches ich kommende Woche beantragen will, noch enthalten werden.
Bitte lasst die Straftaten als solche unkommentiert. Ich bin alles andere als stolz auf das, was ich tat. Aber ich habe aus meinen Fehlern gelernt, habe die Kosten in den einzelnen Betrugsfällen beglichen und bin schlauer aus meiner früheren Dummheit geworden. Oben genanntes Führungszeugnis, welches ich demnächst beantragen muss, wird von meinem hoffentlich künftigen Arbeitgeber angefordert.
Das Führungszeugnis im August 2011 enthielt folgende Einträge:
1. Aktenzeichen XY
Rechtskräftig seit 12.0.2009
Datum der Tat 07.06.2008
Betrug in 3 Fällen
Angewendete Vorschriften: StGB § 263 Abs. 1
, § 53
75 Tagessätze zu je 40,00 Euro Geldstrafe
2. Aktenzeichen XZ
Rechtskräftig seit 14.04.2011
Datum der Tat 14.03.2010
Tatbezeichnung Betrug
Angewendete Vorschriften: StGB § 263 Abs. 1
, JGG § 1
, § 105
60 Tagessätze zu je 30,00 Euro Geldstrafe
So wie ich es verstanden habe, dürften beide Einträge in einem aktuellen Führungszeugnis nicht mehr enthalten sein, da bereits mehr als 3 Jahre vergangen sind. Oder täusche ich mich? Gelten denn die 3 Jahre ab den Rechtskräftigen Urteilen, oder erst ab der kompletten Begleichung der Schuld?Denn gerade bei dem 1. Eintrag war ich so ca. 2 Jahre lang damit "beschäftigt" es in Raten komplett zu begleichen. Und noch eine Verständnisfrage: Sind bei dem 1. Eintrag sozusagen 3 Straftaten unter einem Aktenzeichen zusammengefasst? Ich kann gerade nicht so recht nachvollziehen das dort nur ein Aktenzeichen angegeben ist, aber ein Betrug in 3 Fällen vorliegt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
-----------------
""
Betrug im Führungszeugnis
25. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2015 | 20:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug im Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Februar 2015 | 23:14
Von
Status: Weiser (16510 Beiträge, 9299x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>So wie ich es verstanden habe, dürften beide Einträge in einem aktuellen Führungszeugnis nicht mehr enthalten sein, da bereits mehr als 3 Jahre vergangen sind. <hr size=1 noshade>
Ja.
quote:<hr size=1 noshade>Oder täusche ich mich? <hr size=1 noshade>
Nein.
quote:<hr size=1 noshade> Gelten denn die 3 Jahre ab den Rechtskräftigen Urteilen, oder erst ab der kompletten Begleichung der Schuld? <hr size=1 noshade>
Ab Urteil.
quote:<hr size=1 noshade>Und noch eine Verständnisfrage: Sind bei dem 1. Eintrag sozusagen 3 Straftaten unter einem Aktenzeichen zusammengefasst? <hr size=1 noshade>
Ja.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Und jetzt?
Schon
267.772
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten