Hallo,
Ich wurde zu einer Geldstrafe von ca 600€ verurteilt wg. Betrugs, und muss Wertersatz leisten in Höhe von 300€. Steht sowas im Führungszeugnis??
mfg
Betrug im Führungszeugnis?
13. März 2019
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Frage vom 13. März 2019 | 11:33
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 13. März 2019 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Es kommt auf die Anzahl der Tagessätze an und ob es ausser dieser Verurteilung noch eine weitere gibt.
#2
Antwort vom 13. März 2019 | 11:38
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatEs kommt auf die Anzahl der Tagessätze an und ob es ausser dieser Verurteilung noch eine weitere gibt. :
Hey,
Wenn ich mich nicht irre, war von Tagessätzen nie die Rede weder im Gericht noch in den Briefen.
Es gab damals noch eine weitere, allerdings wurde die Fallen gelassen, im gegenzug musste ich Sozialstunden machen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. März 2019 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Geldstrafen werden immer in Tagessätzen verhängt. Da musst Du noch mal ins Urteil schauen. Allerdings werden es bei 600,00 EUR wohl max. 60 Tagessätze sein. Die stehen nicht im Führungszeugnis. Vorausgesetzt das andere war tatsächlich eine Verfahrenseinstellung und nicht eine in Sozialstunden umgewandelte Geldstrafe.
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