Hallo Liebe Comunity,
ich habe eine Frage wie würde sich im folgenden Fall die Strafe belaufen?
Vorwurf, laut HD 11-fachen Betruges gemäß §§ 263 Abs. 1 53 StGB
24 Jahre, Männlich, keine Vorstrafen 1 Kind, steht im Arbeitsverhältnis mit netto einkommen von ca. 1.200€
bei der HD wurden Waren aus den Betrugsfällen beschlagnahmt, der HD wurde zugestimmt und die Waren freiwillig herausgegeben. Desweiteren würde ein Geständiss was bringen, Strafmilderung?
Der Sachschaden beläuft sich wohl auf ca. 10.000€ mit ca 35 Kreditkarten.
Wenn was dazu sagen könnte wäre sehr Freundlichen.
MfG
Deffeckt
Betrug in 11 Fällen Strafe?
28. Februar 2012
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Frage vom 28. Februar 2012 | 11:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 11 Fällen Strafe?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2012 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Es ist jetzt nicht so, daß man das einfach irgendwo nachschlägt - das Gericht hat da jede Menge Spielraum. Ich tippe mal auf eine sehr hohe Geldstrafe oder eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.
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#2
Antwort vom 28. Februar 2012 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Falls gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wird (was denkbar wäre), wäre die Mindeststrafe = 6 Monate Freiheitsstrafe.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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