Betrug in 15 Fällen - 700€ Schaden

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go650437-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 15 Fällen - 700€ Schaden

Hallo

Es handelt sich um nicht verschickte Waren aus Privatverkäufen im Jahr 2021 (Juni-Juli). Insgesamt beläuft sich die Schadenssumme auf 700€.

Täter ist nicht vorbestraft, Alter 28.

Die Anzeige ist erst im November 2023, 2.5 Jahre später eingetrudelt.

A) Mit welchem Strafmaß ist realistisch zu rechnen - Gefängnis / Bewährung?

B) Es fehlt Akteneinsicht. Versucht die Polizei in solchen Fällen, alle Fälle aufzuklären oder wird nur in den Fällen ermittelt, in denen eine Anzeige durch Geschädigte erfolgte? Ist es ratsam, vollkommen geständig zu sein?

C) Spielt die lange Ermittlungsdauer dem Täter in die Karten? Täter ist seither unauffällig und befindet sich in einer beruflichen Fortbildung zur Aufnahme einer Freiberuflichkeit -> damals arbeitslos.

D) Ist es normal, dass Anzeigen erst so spät eintreffen? Die Justiz ist überlastet; aber das ist doch absurd.

LG


-- Editiert von User am 19. November 2023 10:14

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32414 Beiträge, 17077x hilfreich)

A) Ich würde eher mit einer höheren Geldstrafe rechnen.
B) Wie sollte denn nicht Angezeigtes "aufgeklärt" werden? Befragung der kompletten Bevölkerung? Was nicht mit angeklagt ist, interessiert nicht.
C) Eher nicht - lange Verfahren sind ja inzwischen Alltag.
D) Siehe C.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1216 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von go650437-82):
A) Mit welchem Strafmaß ist realistisch zu rechnen - Gefängnis / Bewährung?
Irgendetwas zwischen 153a Abs. 1 Nr. 1 StPO und 40 TS.

Zitat (von go650437-82):
Versucht die Polizei in solchen Fällen, alle Fälle aufzuklären oder wird nur in den Fällen ermittelt, in denen eine Anzeige durch Geschädigte erfolgte? Ist es ratsam, vollkommen geständig zu sein?
Bei einer entsprechend hohen Zahl an Geschädigten könnte auch eine Durchsuchung z.B. des zum Betrug genutzten Kontos zur Ermittlung weiterer Straftaten führen.

Zitat (von go650437-82):
C) Spielt die lange Ermittlungsdauer dem Täter in die Karten?
Lange Verfahrensdauern sind rglm. nicht unvorteilhaft für den Beschuldigten.

Zitat (von go650437-82):
D) Ist es normal, dass Anzeigen erst so spät eintreffen?
Wann Anzeigen "eintreffen", hängt nicht von der Justiz ab.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von go650437-82):
wird nur in den Fällen ermittelt, in denen eine Anzeige durch Geschädigte erfolgte?

Nö, es gibt auch die berühmten Zufallsfunde.
Und wenn der Verdacht auf weitere Straftaten besteht, darf auch ohne Anzeige ermittelt werden



Zitat (von go650437-82):
Ist es ratsam, vollkommen geständig zu sein?

Nicht nur das, sondern auch die "tätige Reue" macht sich gut.



Zitat (von go650437-82):
D) Ist es normal, dass Anzeigen erst so spät eintreffen?

Woher will man wissen wann die Anzeigen eingetroffen sind, wenn doch die Akteneinsicht fehlt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1216 Beiträge, 232x hilfreich)

Ach, nun verstehe ich..

Zitat (von Harry van Sell):
Woher will man wissen wann die Anzeigen eingetroffen sind, wenn doch die Akteneinsicht fehlt?
.. i.V.m. ..
Zitat (von go650437-82):
Die Anzeige ist erst im November 2023, 2.5 Jahre später eingetrudelt.
..so, dass man davon ausgeht, dass z.B. die Einladung zur Vernehmung o.ä. Aufschluss über das Eintreffen der Strafanzeige gibt. In dem Fall überlasse ich es selbstverständlich gerne @Harry van Sell darüber aufzuklären, warum eine Anzeige heutzutage erst nach mehreren Jahren zu ersten Ermittlungsmaßnahmen führt :wink:

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
In dem Fall überlasse ich es selbstverständlich gerne @Harry van Sell darüber aufzuklären, warum eine Anzeige heutzutage erst nach mehreren Jahren zu ersten Ermittlungsmaßnahmen führt

Dem verehrten Vorposter sei gedankt für das weiterreichen des Staffelstabes.


Nun, erste Ermittlungsmaßnahmen kann (und wird) es wohl schon wesentlich früher gegeben haben (hoffe ich jedenfalls inständig), diese bleiben jedoch zweckmäßigerweise den Verdächtigen regelmäßig verborgen.

Zu der langen Dauer selber.
Mitunter ist es doch sehr mühsam und kleinteilig, notwendige Bewiese von den Opfern zu erlangen. Bei Rückmeldungen wie "E-Mails? Kontoauszüge? Nein das ist privat bzw. nein das ist Datenschutz", da möchte man den zuständigen Ermittlern es nicht verdenken, wenn sie den Drang verspüren recht regelmäßig das Fenster aufreißen und laut schreien zu wollen. Da dies des Berufstandes allerdings eher unziemlich wäre, verzichten sie in der Regel darauf (oder gehen in den Keller).

Bei solchen Erlebnissen ist es der Justiz auch nicht zu verwehren, wenn die Akte dann erst mal ganz hinten und ganz unten landet und die Wiedervorlageerinnerung das Maximum der voreinstellbaren Zeitspanne erreicht, insbesondere bei "Kleinkram".


Die chronisch unterbesetzte und von der Politik systematisch kaputtgesparte Justiz ist ja seit jeher redlich bemüht, die kargen Ressourcen für relevante, "echte" Straftaten zu priorisieren. Allerdings wird auch ein gewisser Prozentsatz an "Kleinkram" verfolgt - ein muss, damit dort kein allzu rechtsfreier Raum entsteht. Der restliche "Kleinkram" fällt durchaus mal hinten über - er wird eingestellt oder verjährt einfach. Auch beim Spagat mal das Ende erreicht und wo keine Ressourcen sind, können auch keine genutzt werden.

Irgendwann treiben dann jedoch auch die Leichen von irgendwo am Ende der Prioritätenliste wieder nach oben und werden abgefischt.


Und dann gibt es noch weitere Hürden im täglichen Leben - Politiker. Also genau die meist realitätsfernen Gestalten, welche die eigentlich notwendigen Ressourcen verwehren.

Die wünschen sich mitunter, dass bestimmte Sachen besonders häufig verfolgt werden - insbesondere, wenn sie selber davon betroffen sind.
Und wenn sie dich das besonders stark wünschen, dann sind die Ermittler durchaus genötigt, diese Wünsche zu erfüllen. Bei Politikern hilft das besonders stark wünschen in der Regel nämlich recht gut, im Gegensatz zum Normalsterblichen Bürger.


Nicht zu vergessen, das es noch diese zusammengeklempnerten Gesetze und Verordnungen gibt, die gut gemeint aber nicht gut gemacht sind.
Und wieder darf die Justiz dieses kollektive versagen Verantwortlicher ausbaden.


Und schon sind Monate oder gar Jahre ins Land gegangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1216 Beiträge, 232x hilfreich)

Also ich habe ja bis heute bei mir in der Forenübersicht diese - wie sich herausstellte - Märchengeschichte "Auto gestohlen, verunfallt, zurückgestellt" angepinnt. Stattdessen würde ich mir wünschen, dass so ein Beitrag wie der vorstehende mehr Beachtung findet. Danke dafür @Harry van Sell, Du triffst wieder ins Schwarze mit Worten, die ich nicht gefunden hätte, aber jeder verstehen kann! :respekt:

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Hinzu kommt ja noch ein weiteres Problem. Noch vor einigen Jahren ermittelte der Staatsanwalt ganz überwiegend in seinem Sprengel; die Täter waren also ortsansässig, Tatort und Wohnort lagen fast immer dicht beieinander. Die Akte wurde zur Zeugenvernehmung an eine Polizeistation geschickt, kam nach kurzer Zeit zurück und war entscheidungssreif. Heute in Zeiten des www sind gerade in Betrugsfällen die Opfer (wenn man Glück hat nur) bundesweit ansässig, die Akte geht also auf Reisen. In 15 Fällen können also durchaus 15 verschiedene Polizeidienststellen involviert sein, Zeugen sind verhindert, u.s.w. Diese Ermittlungen dauern deshalb eben länger.

wirdwerden

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