Betrug in 45 fällen

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 45 fällen

Ich habe großen Mist gebaut ://
Ich habe in verschiedenen Foren Kleidung verkauft das Geld kassiert, die ware jedoch nicht Versand. Es handelt sich um 45 fälle mit relativ kleinen Beträgen.
Die Gesamtsumme beträgt ca 1200 Euro.
Ich bin auch schon vorbestraft wegen ebay betrug ( damals nach jugendstrafrecht 50 arbeitsstunden)
Im erwachsenenstrafrecht stand ich noch nie vor Gericht.
Ich habe einen kleinen Sohn und möchte mein Leben und die kaufsucht in den Griff bekommen. Ich habe große Angst ins Gefängnis zu müssen. Aber kann ich überhaupt noch auf Bewährung hoffen?
Ich werde natürlich gestehen wenn Post von der Polizei kommt und versuchen so viel wie möglich zurück zu zahlen.
Ich bin 23 Jahre alt und weiss echt nicht weiter. Bei so vielen Fällen gibt es sicher keine Chance:/

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Bei so vielen Fällen gibt es sicher keine Chance Doch, gibt es, da die Schadenssumme überschaubar ist. Ich würde mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen.
damals nach jugendstrafrecht 50 arbeitsstunden Das wird am 24. Geburtstag gelöscht - wenn Sie Glück haben, hatten Sie bis dahin noch keine Verhandlung...
und versuchen so viel wie möglich zurück zu zahlen. Damit fangen Sie mal möglichst gleich an und nicht erst, wenn die Polizei Sie anschreibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Engelchen93 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#3
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

24 werde ich in einem Monat ja. Ich hoffe das ich mit Bewährung davon komme. Auch möchte ich mir psychologische Hilfe holen. Wie kann ich da am besten vorgehen?
Ja zurück zahlen werde ich so gut es auch nur geht und wenn ich Adressen von der Polizei bekomme auch direkt jedem eine Entschuldigung schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Engelchen93
#4

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

der Strafrahmen für einen Betrug reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Mit Blick auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und die von Ihnen benannte Schadenssumme ist hier nach meiner Erfahrung durchaus auch noch eine Geldstrafe oder eine Aussetzung einer möglichen Freiheitsstrafe zur Bewährung denkbar. Letzteres ist hier wohl der wahrscheinlichste Fall.

Natürlich ist die konkrete Strafe nicht vorherzusagen, da das Gericht grundsätzlich frei in seiner Entscheidung ist.

Ein frühzeitiges und umfassendes Geständnis sowie eine Wiedergutmachung des Schadens werden in jedem Falle zu Ihren Gunsten berücksichtigt.


Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort
Bewertung des Fragestellers
16. August 2017 | 19:28
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"Ich hätte noch gerne gewusst ob es nicht eher als gewerblicher betrug gesehen werden wird und wie dann die Chancen auf Bewährung stehen :("

#5
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es bei so vielen Fällen nicht schon gewerblicher betrug?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gewerbsmäßiger, nicht gewerblicher ... Ja, das liegt jedenfalls nahe (wobei es dafür nicht alleine auf die Anzahl der Fälle ankommt). In dem Fall würde es in jedem Fall eine Freiheitsstrafe (wahrscheinlich etwas mehr als 6 Monate) geben, die aber mit großer Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt wird.

Problem wird einfach sein, dass Du in Zukunft mit solchen Sachen aufhörst. Und leider zeigt die Erfahrung (gerade wenn ich was von "Kaufsucht" lese), dass die meisten (oder jedenfalls viele) nicht aufhören auf die "einfache Geldeinnahmemöglichkeit" zurückzugreifen, solange nicht wirklich was ernstliches passiert und der erste Schreck überwunden ist und vor Gericht "noch mal alles gut gegangen ist". Denn eine Bewährungsstrafe "spürt" man nicht (ausser ggf. mögliche dazu erteilten Auflagen) und viele denken: "Ach auch bei nächsten Mal wird es sicher noch mal gutgehen, war beim letzten Mal ja auch ganz easy". Irgendwann geht es aber nicht mehr gut. Dann ist längerfristig Knast angesagt und das Geheule regelmäßig groß. Und "irgendwann" kann bei Dir schon die nächste Straftat sein, die Du innerhalb der Bewährung begehst.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher so etwas nie wieder zu tun ich such mir lieber Hilfe.
6 Monate pro Fall:/ es sind ja 45 Fälle

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Engelchen93):
6 Monate pro Fall:/ es sind ja 45 Fälle

Nein das wäre die Mindeststrafe für den gesamten Fall, WENN man denn gewerbsmäßigen Betrug ausurteilen würde. Bei dieser Schadenssumme kann ich mir ein Urteil ohne Bewährung nicht vorstellen.


Zitat (von Engelchen93):
Ich bin mir ziemlich sicher so etwas nie wieder zu tun ich such mir lieber Hilfe.

Das wirst Du müssen.

Wie Streetworker ausgeführt hat: Es gibt regelmäßig genau solche Fälle wo es einfach "immer wieder passiert". Von Mal zu Mal steigen die Strafen, und irgendwann kommt dann ein Urteil ohne Bewährung, ein Widerruf laufenden Bewährungen sowie die Ladung zum Strafantritt. Das ist dann der Punkt wo die (bei Kaufsucht meist weibliche) Klientel wie vor den Kopf geschlagen aufwacht und realisiert dass es diesmal wirklich kein Pardon gibt, das Kleinkind und die neue Beziehung unbeachtlich sind und es wirklich und endgültig ins Gefängnis geht.

Das solltest Du Dir und vor allem Deinem Kind ersparen. Und ohne externe Hilfe wird das nichts. Also schiebe das nicht auf die lange Bank sondern nutze den Moment und suche Dir jetzt Hilfe. In ein paar Tagen oder Wochen wird das nichts mehr.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nein das wäre die Mindeststrafe für den gesamten Fall,


6 Monate und 1 Woche, um genau zu sein :grins:

Zitat:
6 Monate pro Fall:/ es sind ja 45 Fälle


@Engelchen

So funktioniert das nicht. In dem Fall müßte man Dich ja 22,5 Jahre einsperren (bzw. 15 wg. der allg. Höchstfrist der zeitigen Freiheitsstrafe). Es wird eine tat- und schuldangemessene Gesamtstrafe gebildet. Aufgrund der relativ geringen Schadenssumme von 1.200 € wird die hier unterhalb von, bzw. max. 1 Jahr liegen. Also IMHO irgendwas zwischen 7 und 12 Monaten, wahrscheinlich näher an der 7 als an der 12.

Es bleibt auch noch abzuwarten, ob überhaupt gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wird. Der verlangt die Absicht sich eine lfd. Einnahmequelle "von einiger Dauer und einigem Umfang zu schaffen". Ob man eine durchschnittliche Schadenssumme von 26.66 € pro Fall als "einigen Umfang" ansehen kann, weiß ich grad nicht, würde es aber mal bezweifeln.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.08.2017 12:15

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Auch möchte ich mir psychologische Hilfe holen. Wie kann ich da am besten vorgehen? Zunächst mal zum Hausarzt gehen - irgendwer muß Sie schließlich zum Psychologen überweisen. Und dann halt einen Therapeuten suchen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe wirklich das ich wirklich noch Bewährung bekomme :/ habe auch Angst vorher schon in Untersuchungshaft zu müssen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

habe auch Angst vorher schon in Untersuchungshaft zu müssen Völliger Unsinn - hier ist weit und breit kein Haftgrund erkennbar.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich hoffe es habe gegoogelt und da stand das wiederholungsgefahr in solchen Fällen oft als Grund für eine Untersuchungshaft genannt wird

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ach, wissen Sie - wer sich unbedingt in Panik steigern will, findet natürlich immer einen Grund. Die bloße Tatsache, daß Sie noch frei herumlaufen, beweist ja, daß hier keine Wiederholungsgefahr gesehen wird, aber Sie finden bestimmt einen Weg, sich das Gegenteil einzureden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Kannst du dich mit den Käufern noch in Verbindung setzen? Vielleicht lassen sie sich auf eine Ratenzahlung ein. Und du musst dir dringend psychologsiche Hilfe holen, um deine Kaufsucht in den Griff zu bekommen. Oder weißt du, was der Auslöser deiner Sucht ist?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, nicht jedes lebhafte Kind hat ADHS, nicht jeder Dieb ist kleptoman, nicht jeder Betrüger ist kaufsüchtig. Das lockt doch keinen Richter hinter dem Ofen hervor.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
habe auch Angst vorher schon in Untersuchungshaft zu müssen


Alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern kommen nicht so schnell in U-Haft. Die müssen schon mehr anstellen. Zwar sind "Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich", aber in punkto U-Haft sieht das in der Praxis komplett anders aus.

Mümmel hat schon recht. Es bringt überhaupt nichts, sich selbst in Panik zu reden. Du wirst Bewährung bekommen.
Und auch "wirdwerden" hat Recht. Es ist nicht gleich eine "Kaufsucht" (im strafrechtlich relevanten medizinischen Sinn), wenn man Straftaten begeht um sich Dinge zu leisten, die man sich von seinem Einkommen nicht leisten kann. Bei einer Kaufsucht würde man eher Dinge bestellen und nicht bezahlen, anstatt Dinge anzubieten und nicht zu verschicken, weil eben der Kauf als solcher die Sucht befriedigt.

Dein "Job" bei der ganzen Sache ist den "Ach, war doch gar nicht so schlimm-Effekt" im Nachhinein zu vermeiden (was ich oben schon schrieb). Ich kenne Dich zwar nicht persönlich und bin auch kein Freund von Ferndiagnosen übers Internet, aber in 20 Berufsjahren im Bereich Strafrecht und der Arbeit mit Straftäter(n)/-innen sammelt man etwas Erfahrung und Muster wiederholen sich. Ich habe schon sehr viele junge Frauen "wie Dich" vor dem Schreibtisch sitzen gehabt.

Zitat:
"Ich muss ganz sicher ins Gefängnis, Ohgottegott, was wird aus meinem Kind, wie sag ich's meinen Eltern usw".


Wenn die Gerichtsverhandlung dann vorbei ist:

Zitat:
"Oh das war ja ein netter Richter, das war ja gar nicht so schlimm, von einer Strafe ohne Bewährung war ja nicht mal im Ansatz die Rede, und 1 mal im Monat zum Bewährungshelfer zu gehen ist ja auch nicht weiter schlimm. Eigentlich ist ja gar nichts passiert."


Und dann tritt sehr oft der genannte Effekt ein, der -ich habe auch nach 20 Jahren noch keine wirklich durchschlagende Erklärung dafür gefunden- in der Hauptsache Frauen betrifft, die in Sachen Betrug unterwegs sind. Nämlich die Annahme, dass das immer so weiter gehen kann und der Richter auch nächstes Mal wieder Verständnis haben wird, und die Versandhäuser ja versichert sind und man dem Kind ja nicht die Mutter nehmen wird usw. usw. Wenn es dann bei der nächsten Tat tatsächlich nochmal Bewährung gibt (was ja durchaus möglich ist) verstärkt sich dieser Effekt noch ums 100fache.

Zitat:
"Jetzt habe ich sogar in der Bewährungszeit 10 Straftaten mit 5000 EUR Schaden begangen und muss trotzdem nicht ins Gefängnis. Hey, das ist ja easy. Naja, da kann ich ja noch mal so einen kleinen Betrug für 100 EUR versuchen. Wenn der rauskommt, wird ja sicher wieder nichts weltbewegendes passieren, wenn schon bei 10 Taten und 5000 EUR nichts passiert ist"


Und genau das ist der Trugschluss. Und sehr oft geht es dann weiter, bis das Gericht sich sagt:

Zitat:
"So, der Frau können wir nicht anders beikommen als sie jetzt einzusperren, denn alle Bewährungen hat sie nicht ernst genommen, sich nicht zu Warnung dienen lassen".


Problem ist dann nur, dass sich bis dahin oft schon mehrere Jahre Haft auf Bewährung angesammelt haben und man plötzlich incl. der neuen Strafe 4 Jahre Knast oder mehr vor der Nase hat.

Und dann ist -wie oben schon gesagt- das Geschrei und Geheule regelmäßig groß und auch das Unverständnis. Dann kommen näml. Sätze wie:

Zitat:
Ich habe jede Menge Taten mit zigtausend Euro Schaden begangen und "nie ist was passiert" und jetzt soll ich wegen nem Parfüm für 79,90 EUR für 4 Jahre ins Gefängnis


Da tritt dann die Fehlwahrnehmung offen zu Tage. Es ist eben nicht "nie ist was passiert" , sondern es ist jedesmal was passiert, man hat es nur nicht gespürt und falls doch, hat es nicht sonderlich wehgetan. Es waren Chancen, die man nicht genutzt hat. Und am Ende ist man überrascht, dass man für einen kleinen Auslöser die "große Wirkung" verpasst bekommt.

Ich kann Dir nur herzlichst raten alles dafür zu tun, nicht in diese Spirale zu geraten. Denn sonst wirst Du -auch wenn es vielleicht noch 1-2 Jahre dauert- für mehrere Jahre hinter Gittern verschwinden und Dein Kind wird ggf. in eine Pflegefamilie kommen, falls Mutter/Kind Vollzug nicht mehr in Frage kommt. Und selbst wenn:... ist das für das Kind auch nicht sonderlich toll.

7x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ach, Du hast mir so aus der Seele geschrieben. Wir haben doch die eine Gruppe von Straftätern, die meinen, es sei viiiiiel zu hart, sie jetzt in den Knast zu schicken. Und die andere Gruppe, die meint, wären sie eher rein gekommen, hätten sie nicht weiter gemacht. Das ist doch das Problem. Ob Staatsanwaltschaften und Gerichte da das richtige Mittelmaß finden, das kann man nicht wissen.

Nur ich sehe in den Jahrzehnten doch gewisse Trends. Streetworker wird mir zustimmen. Es sind immer die anderen. Vor Jahrzehnten waren es die Erziehungsdefizite (unfähige Eltern), die Auslöser für die spätere Kriminalität waren. Dann waren es die falschen Freunde, die böse Schule, Drogenabhängigkeit (unverschuldet) u.s.w. Im Augenblick sind wir in einer Phase, in welcher jede Hemmungslosigkeit als Sucht definiert wird. Nicht von den Fachleuten, aber von den Tätern. Und eben hier in Ferndiagnose.

Natürlich kommt eine Mutter mit einem Kleinkind nicht so schnell in U-Haft. Einfach, weil z.B. auch die Fluchtgefahr geringer ist. So wie ein deutscher Staatsangehöriger mit Familie hier nicht so schnell inhaftiert wird wie z.B. ein US-Bürger, der zwar hier arbeitet, seit Jahrzehnten, aber eben eine ID-Card als Ausweis hat. Das muss man einfach sehen.

Ich sag es immer wieder. Leben in Ordnung bringen, die eigenen "Dummheiten" als das einsortieren, was sie sind, nämlich kriminelle Handlungen. Sich mit den Opfern auseinander setzen, die gibt es nämlich, Schaden wieder gut machen. Dann muss man auch ein Kind nicht als Feigenblatt mißbrauchen. Und das Jugendamt wird auch nicht an der Erziehungsfähigkeit zweifeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

...und die "Depressionen", die allenthalben als Auslöser herangezogen werden, die stehen mindestens genauso hoch im Kurs wie die Kaufsucht...

Und ringen den Richtern das gleiche herzhafte Gähnen ab.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ fb ....-2: Natürlich, wie konnte ich die Depression nur vergessen. Auch da gilt: nicht jede Traurigkeit ist eine Depression, die Spätherbstdepression ist ein "normales" Erscheinungsbild, so die Ärzte, die eigentlich jeder Mensch im Leben mal hat, vielleicht auch in jedem Herbst. Trotzdem ist man gut beraten, auch in diesen Phasen straffrei zu bleiben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein kleiner Nachtrag.
Ich habe immer noch nichts von polizei oder Staatsanwaltschaft gehört.
Ist das normal?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Hast du es denn eilig? Ernsthaft : es sind ein paar Fälle, die sorgsam ermittelt werden müssen. Ein Richter wird dich nur dann für etwas verurteilen, wenn die Tat bewiesen ist.
Hat der Staatsanwalt, Probleme bei einzelnen Taten, weil sich der Betroffene nicht meldet oder es zu wenig eindeutige Beweise gibt, dauert es halt etwas.
Dieser wird natürlich alles daran setzen, dass du für jede Tat auch verurteilt wirst bzw es ein angemessenes Urteil gibt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Engelchen93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich finde es nur seltsam ich habe ja noch nicht einmal eine vorladung bei der Polizei bekommen zur beschuldigtenvernehmung. Würde die sache gerne hinter mich bringen :/ meint ihr ich soll zur Polizei mich selbst anzeigen bzw auf die sache aufmerksam machen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Bei einer solchen Anzahl von Fällen ist die Akte wahrscheinlich auf Reisen durch die gesamte BRD, das kann dauern. Ist doch klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Du hast vor über 2 Monaten geschrieben, dass du deine Kaufsucht in den Griff kriegen willst.
Was hast du dahingehend getan?
Du hast keine neuen Einkäufe getätigt?

Die Antworten zählen, die dann beizeiten vor Gericht gegeben werden.
In ein paar Monaten einfach zu beteuern, man wolle sich ändern, das reicht dann eher nicht.....


-- Editiert von altona01 am 21.10.2017 17:19

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

...und dann auch noch ein paar weitere Einkäufe als "Beleg für die Kaufsucht" anzuführen, würd auch nicht funktionieren. Dafür müsste dann schon das Gutachten eines Facharztes her.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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