Betrug in 7 Fällen

1. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 7 Fällen

Hallo zusammen,

ich habe in 6 Tagen einen Gerichtstermin, da mir in 7 Fällen Betrug vorgeworfen wird.

Vielleicht sollte ich noch als Hintergrundinformation erwähnen, das ich vor 2 Jahren auf Ebay
einige Artikel versteigert habe, insgesamt waren es ca. 30 Stück, ich habe von jedem Käufer
auch das Geld erhalten, einem Bekannten hatte ich beauftragt einen PC der auch ersteigert wurde zur Post zu bringen,
da ich dies zeitlich nicht schaffte. Er willigte ein und verschwand mit dem Guten Stück auf
Nimmer wiedersehen , ich hatte ungefähr 4 Tage Mühe und mir den Kopf zerbrochen, wie ich
Ihn erreiche, doch der Herr war wie vom Erdboden verschwunden. Ich wußte wirklich nicht
mehr weiter, in der zwischen Zeit wurde mir mein Telefonanschluß gesperrt, sodas ich auch
nicht mehr an meine Emails heran kam. Somit konnte ich 7 Auktionen nicht mehr Ordnungsgemäß beenden.
Bei den 7 Artikeln handelt es sich um einen PC, 4 Kameras und 2 PC Spiele. Die einzigste
Adresse die ich noch hatte, war von dem Herrn dem ich den PC verkauft hatte, ich schrieb
diesen an und er war selbstverständlich verärgert darüber, da ich zu dem Zeitpunkt in
einem finanziellen Debakel steckte und schon vom dem Ebayerlös eine Mietüberweisung tätigte konnte ich dem
Ersteigerer nicht einmal den vollen Betrag zurück überweisen. Ich bot ihm also eine Ratenvereinbarung an, auf die
er nicht einging, ich schrieb ihn noch 2 weitere male an, doch als antwort kam nur noch,
das er die Sache seinem Anwalt übergibt.
Ich weiß das ich verpflichtet bin denn Schaden den ich angerichtet habe wieder Gut zu machen
und dies Will ich auch, ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen,
aber sind immerhin waren im Gesamtwert von ca. 1700 € , zwei der Kameras die ich versteigert habe
liegen seit dem immernoch in Ihrer zum Versand fertig gemachten Pakete, aber ich glaube
wohl nicht das Sie noch jemand haben möchte, nach 2 Jahren Wartezeit.

Nun vielleicht könnt Ihr mir ein wenig Hilfestellung bieten,
soll ich mir noch einen Anwalt zur Unterstützung holen ? Was für eine Strafe wird auf mich zukommen ?

Für ein paar Ratschläge wäre ich wirklich dankbar, denn umso näher der Termin rückt umso
mulmiger wird mir, aus Schaam habe ich weder meiner Freundin noch Freunden davon erzählt.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn Ihre Angaben zuträfen (Achtung: Konjunktiv!), hätten Sie wohl nicht in Täuschungsabsicht gehandelt (da Sie die eingegangenen Verpflichtungen ja wohl erfüllen wollten...). Dies zu beweisen, erscheint mir aber schwierig. Denn - nehmen Sie es mir bitte nicht übel - Ihre Geschichte hört sich doch etwas konstruiert an, so dass zumindest ich meine Zweifel habe, ob sich Ihre Angaben und die Wahrheit wirklich decken... Und ich denke, dass das Gericht ähnliche Zweifel haben wird.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wollte niemanden Täuschen oder Betrügen und wenn mein handeln doch ein Betrug war, dann habe ich dies nicht beabsichtigt getan.

Wie beweise ich es dem Gericht? Ich habe noch Foto´s von meinem ehemaligen PC und ein paar Broschüren samt Seriennummer, 2 der Kameras sind immernoch in ihrer original Verpackung, die 2 Spiele habe ich nicht mehr aufgehoben weil diese mittlerweilen einen Wert von ca. 5 € haben.

Gruß Guido

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ich habe noch Foto´s von meinem ehemaligen PC und ein paar Broschüren samt Seriennummer, 2 der Kameras sind immernoch in ihrer original Verpackung"

Damit werden Sie dem Gericht kaum beweisen können, dass Sie nicht in Betrugsabsicht gehandelt haben - welchen Beweiswert sollen diese Fotos und Broschüren denn haben?

Und außerdem: selbst wenn Ihnen der Telefonanschluss gesperrt wurde - schon mal was von Internetcafes uä gehört? Dort hätte doch jederzeit die Möglichkeit bestanden, auf Ihren ebay-Account zuzugreifen und die Daten der Käufer abzurufen, um ihnen die Waren zuzusenden!

Wie gesagt: mE klingt Ihre Geschichte nicht wirklich überzeugend.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, da haben Sie recht. Ich dachte nur das das Gericht eventuell bezweifelt das ich diese Dinge jemals besessen habe. Einen Beweis das ich rechtens handeln wollte kann ich dann wohl nicht erbringen.

Ich hatte damals eine Software
benutzt um meine Emails abzurufen von der Telekom, die leider auch nicht mehr funktionierte dadurch das der Telefonanschluß gesperrt war.
Einige Zeit später wollte ich sogar von einem Freund aus
mich bei Ebay einloggen, aber Ebay hat mir das Passwort immer an diese Telekom Adresse geschickt.

Ich weiß selber das sich das alles sehr durcheinander anhört, weil eine Situation auf die andere folgte. Aber trotzdem sagt mir mein Kopf
das ich kein Betrüger bin, denn ich wollte niemanden absichtlich verletzen.

Deshalb habe ich auch wahnsinnige Angst vor der Verhandlung, ich bin als einzige Person nicht so redegewand wie ein hoch studierter Anwalt und kann mich sicherlich nicht so gut gegen die vorwürfe wehren.

Ausserdem habe ich ebenso Angst vor dem Strafmaß was mich erwartet, ich hatte noch nie etwas mit dem Gesetz zu tun und dann eventuell ins Gefängnis zu müssen löst schon richtig gehende Panik in mir aus.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Auf jeden Fall sollten Sie vor Gericht zu den Vorwürfen/Taten stehen, denn Ausflüchte (mangelnde Tateinsicht) wirken sich erfahrungsgemäß nicht sonderlich positiv auf das Strafmaß aus.

Mit den e-mails sehe ich es ebenso wie bob.vila, wenn man sich bemüht, gibt es einen Weg die mails abzurufen.

aber Ebay hat mir das Passwort immer an diese Telekom Adresse geschickt.

Ihr eBay Passwort hatten Sie also auch vergessen!?

Verzeihen Sie, aber eine solche Anhäufung "unglücklicher Umstände" wird Ihnen weder jemand hier im Forum glauben (was Ihnen natürl. egal sein kann), noch ein Gericht (was Ihnen nicht ganz so egal sein sollte - siehe Absatz 1)



-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich stehe doch auch zu dem was ich getan habe. Ich habe bisher nichts bestritten, ausser
dem Vorwurf das ich es vorsätzlich getan hätte, denn ich wollte niemandem absichtlich Schaden zu fügen.

Es ist mir ganz und garnicht egal ob man mir glaubt oder nicht. Denn wenn ich schon merke das man mir in einem Rechtsforum keinen glauben schenkt., wird es wohl verdammt schwer einen Richter von der Wahrheit zu überzeugen.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

...wird es wohl verdammt schwer einen Richter von der Wahrheit zu überzeugen.

Da ist was dran

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit was für Strafen muß man denn im Deutschen Rechtssystem rechnen ?
Auch wenn es spät ist, ist es sinnvoll sich einen Anwalt zu rate zu ziehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Ein Anwalt ist nie unsinnig, aber da die Verhandlung ja schon in 5 Tagen ist, würde ich für die 1. Instanz keinen mehr einschalten, sondern ggf. in der Berufungsinstanz.

Wenn Sie noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind, sollte es i.a.R. mit einer Gesamtgeldstrafe nach §§ 53 , 54 StGB abgehen. Über die Höhe kann man nichts sagen, da es zum einen auf Ihr Einkommen ankommt und zum anderen die Bildung einer Gesamtstrafe besonderen Regeln unterliegt

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn eine Berufungsinstanz ?

Also Vorbestraft bin ich nicht, hatte vor 5 Jahren ca. einmal eine Vorladung als Zeuge.
Mein Einkommen beträgt derzeit ca. 780€

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Wenn Du in der 1. Instanz (Amtsgericht) ein Urteil bekommst, daß Dir zu hoch erscheint, kannst Du das Rechtsmittel der "Berufung" einlegen. Dann gibt es eine neue Verhandlung in der 2. Instanz, vor dem Landgericht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Also Vorbestraft bin ich nicht, hatte vor 5 Jahren ca. einmal eine Vorladung als Zeuge."

Eine Zeugenaussage hat mit einer Vorstrafe nicht das Geringste zu tun - von daher brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen!

"Mein Einkommen beträgt derzeit ca. 780€"

Dann wird auch eine (evtl.) Geldstrafe entsprechend niedrig ausfallen - ein TS würde dann ca. € 25,00 entsprechen. Zur TS-Zahl läßt sich aber natürlich nichts genaues sagen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Guido29
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da ich gestern meine Verhandlung in oben genannter Sache hatte, möchte ich euch natürlich fairer Weise nicht das Urteil vorenthalten.

Es wurden 245 Tagessätze a 25 € angesetzt, dadurch das ich geständig war und nicht vorbestraft wurde die Strafe auf 90 Tagessätze festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Es wurden 245 Tagessätze a 25 € angesetzt

Wie? War das der Gesamtstrafenantrag der StA?

Oder die Summe der Einzelstrafen, aus der dann per Gesamtstrafenregelung 90 Ts gebildet wurden?

(Oder hast Du Dich vertippt ;) 2 X 45 TS)

Auf jeden Fall O.K., weil dadurch kein FZ-Eintrag.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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