Betrug in 8 Fällen welche Strafe??

21. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Diva09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 8 Fällen welche Strafe??

Hallo,

ich bin 24 jahre alt, nicht vorbestraft und habe gestern nun eine Anklageschrift vom Gericht bekommen.
Vorgeworfen wird mir Betrug in 8 Fällen, Gesamtsumme 3500 €.

Ware über Evay eingestellt, Geld wurde bezahlt aber Ware nicht geliefert.

Wenn es zu einer Verurteilung käme, mit was müsste ich dann im schlimmsten Falle rechnen??

Mache mir echt Gedanken, möchte nicht ins Gefängnis und ich kann leider nicht das gegenteil beweisen!

Vielen Dank für eure Antworten!



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hier ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. Die genau Höhe kann nicht vorhergesagt werden und hängt z.B. auch von Ihrem Einkommen ab.

Da Sie Ersttäterin sind, wird es kaum zu einer Haftstrafe kommen, schon gar nicht zu einer ohne Bewährung.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie können von WAS nicht das Gegenteil beweisen? In einem Strafverfahren muß Ihnen jede einzelne Tat nachgewiesen werden und nicht umgekehrt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stenglerr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sieht es bei Wiederholungstätern aus...die bis jetzt nur Geldstrafe bekommen haben..ist eine Haftstrafe...oder eine Bewährungsstrafe hierfür vorgesehen...?

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#4
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
wie sieht es bei Wiederholungstätern aus...die bis jetzt nur Geldstrafe bekommen haben..ist eine Haftstrafe...oder eine Bewährungsstrafe hierfür vorgesehen...?


Das ist schwer zu sagen. Meine Freundin , Mutter von 2 Kindern lebt in einer Beziehung mit dem Vater, wurde im Januar vorerst in 2 Fällen zu 5 Monaten Haft verurteilt leider ohne Bewährung . Berufung läuft. Nun stehen die anderen Fälle an , am 31.03. das dort wieder eine erneute Haftstrafe raus kommt ist vorherzusehen, da es der gleiche Richter ist wie im Januar ....

Sie hatte bis vor dieser 5 Monatigen Haftstrafe immer Geldstrafen gehabt , nun ist der Richter davon ausgegangen das eine Geldstrafe nicht mehr zieht somit aber eine Haftstrafe ! Leider bekam sie keine Bewährung !

Es spielt ja auch alles eine Rolle , wie das Umfeld, die Person selber, ob man davon ausgehen kann das eine Bewährung den jenigen so mit nimmt das er sein Leben ohne Straftaten fortsetzen kann etc etc etc.

Es spielen also viele Faktoren mit um ein gerechtes Urteil zu bekommen !



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#5
 Von 
carola1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer eine Meinung eines Betrügers in 2422 Fällen verurteilt lesen möchte, liest bitte jetzt.

Folgendes, Betrug wird schwerer bestraft als Totschlag, statistisch bewiesen.
Da es schon zu Geldstrafen gekommen ist, wird der Richter diesesmal keinen Spaß mehr verstehen, er wird sicherlich zu einem Urteil von mind. 1 Jahr ohne Bewährung kommen. :schock:
Ich habe in meiner Haftzeit viele Betrüger kommen und gehen sehen, und es gab auch welche die wegen einer Hose von Otto 3 monate bekommen haben... :bang:
Aber das hängt vom Richter ab, wie gesagt mit Betrug ist nicht zu spaßen und man kann nicht gerade auf ein mildes Urteil hoffen. :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Folgendes, Betrug wird schwerer bestraft als Totschlag, statistisch bewiesen.


Haben Sie dafür auch eine statistische Quelle? Oder meinen Sie jetzt die reine Anzahl an Verurteilungen? Dann mag das hinkommen, auch wenn "schwerer bestraft" dann die falsche Formulierung ist.

quote:
Da es schon zu Geldstrafen gekommen ist, wird der Richter diesesmal keinen Spaß mehr verstehen, er wird sicherlich zu einem Urteil von mind. 1 Jahr ohne Bewährung kommen.


Davon ist überhaupt nicht auszugehen. Der Fragesteller sprach von einer Vorverurteilung, nicht von mehreren. Bei einer 2. Verurteilung und in Anbetracht der Schadenshöhe ist keinesfalls mit einer Freiheitsstrafe ohne Bew. zu rechnen.

quote:
Ich habe in meiner Haftzeit viele Betrüger kommen und gehen sehen, und es gab auch welche die wegen einer Hose von Otto 3 monate bekommen haben...


Das mag sein, aber dann war es vermutlich die soundsovielte Verurteilung mit einschlägigen Vorstrafen, jedenfalls nicht die zweite. In Ihrem Fall (@carola) lag ja anscheinend Betrug in einer vierstelligen Anzahl Fällen vor.



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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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