Betrug in 9 Fällen

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
therock83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 9 Fällen

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe heute meine Anklageschrift vom Gericht erhalten in der mir vorgeworfen wird Betrug auf Ebay in 8 Fällen und 1x bei einem Versandhaus begonnen zu haben! Schaden ca. 6000€

Ich habe aber nicht vorsätzlich gehandelt ( auch wenn man es mir nicht glaubt ) wie im Anklageschreiben steht sondern ich wollte mir eine eigene Existens aufbauen und entsprechend mit Ware handeln! Leider ist aber alles schief gelaufen was nur ging! Ich musste mit dem Geld der Kunden Private Rechnungen zahlen und konnte dementsprechen die Ware nicht besorgen! Habe erst Ware bestellt nach dem das Geld vom Kunden einging!
Habe auch mittlerweile kleine Beträge zurück gezahlt aber es reicht nicht um komplett alles zu begleichen! In der Anklageschrift wird auch ein Punkt gegen mich geführt der überhaupt nicht zutrifft!

Nun meine Fragen:

Wann findet das Hauptverfahren statt?
Was für Strafe erwartet mich? ( zahle schon einen Strafbefehl in Raten ab zu 45 €, 90 Tagessätze zu 15€) (sonst keine Vorstrafen! )

Habe so ein schlechtes Gefühl und bereuauch absolut alles was passiert ist! Hab bei de rPolizei auch gesagt ich bin natürlich bereit den Schaden zu bezahlen sobald ich wieder richtig arbeite!

Helft mir bitte!

-- Editiert am 04.04.2009 16:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Wann findet das Hauptverfahren statt?


Das wird Ihnen das Gericht zu gegebener Zeit noch mitteilen.

quote:
Was für Strafe erwartet mich? ( zahle schon einen Strafbefehl in Raten ab zu 45 €, 90 Tagessätze zu 15€)


Worum gings denn bei der Vorstrafe (Delikt?)?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
therock83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war auch mal ein vergehen in dem Bereich! Aber da ging es um ca.90 €

Ist aber schon fast 2 Jahre her!

-- Editiert am 04.04.2009 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Irgendwie hatte ich das vermutet... :augenroll:

Dann wirds wohl eine noch höhere Geldstrafe geben oder vielleicht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Genaueres kann man nicht vorhersagen...
Die (zivilrechtliche) Schadenswiedergutmachung ist eine andere Frage. Die wird ohnehin fällig.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
therock83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich weiß! War dumm und nicht wieder gut zu machen! Aber mit einer Freiheitsstrafe muss ich nicht rechnen bzw. einer die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird?

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Wohl eher nicht. Je mehr Schadenswiedergutmachung Sie vor dem Gerichtstermin durchführen, desto besser.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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