Hallo,
habe folgendes Problem:
Habe heute meine Anklageschrift vom Gericht erhalten in der mir vorgeworfen wird Betrug auf Ebay in 8 Fällen und 1x bei einem Versandhaus begonnen zu haben! Schaden ca. 6000€
Ich habe aber nicht vorsätzlich gehandelt ( auch wenn man es mir nicht glaubt ) wie im Anklageschreiben steht sondern ich wollte mir eine eigene Existens aufbauen und entsprechend mit Ware handeln! Leider ist aber alles schief gelaufen was nur ging! Ich musste mit dem Geld der Kunden Private Rechnungen zahlen und konnte dementsprechen die Ware nicht besorgen! Habe erst Ware bestellt nach dem das Geld vom Kunden einging!
Habe auch mittlerweile kleine Beträge zurück gezahlt aber es reicht nicht um komplett alles zu begleichen! In der Anklageschrift wird auch ein Punkt gegen mich geführt der überhaupt nicht zutrifft!
Nun meine Fragen:
Wann findet das Hauptverfahren statt?
Was für Strafe erwartet mich? ( zahle schon einen Strafbefehl in Raten ab zu 45 €, 90 Tagessätze zu 15€) (sonst keine Vorstrafen! )
Habe so ein schlechtes Gefühl und bereuauch absolut alles was passiert ist! Hab bei de rPolizei auch gesagt ich bin natürlich bereit den Schaden zu bezahlen sobald ich wieder richtig arbeite!
Helft mir bitte!
-- Editiert am 04.04.2009 16:35
Betrug in 9 Fällen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
Wann findet das Hauptverfahren statt?
Das wird Ihnen das Gericht zu gegebener Zeit noch mitteilen.
quote:
Was für Strafe erwartet mich? ( zahle schon einen Strafbefehl in Raten ab zu 45 €, 90 Tagessätze zu 15€)
Worum gings denn bei der Vorstrafe (Delikt?)?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Das war auch mal ein vergehen in dem Bereich! Aber da ging es um ca.90 €
Ist aber schon fast 2 Jahre her!
-- Editiert am 04.04.2009 17:56
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Irgendwie hatte ich das vermutet...
Dann wirds wohl eine noch höhere Geldstrafe geben oder vielleicht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Genaueres kann man nicht vorhersagen...
Die (zivilrechtliche) Schadenswiedergutmachung ist eine andere Frage. Die wird ohnehin fällig.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Ja, ich weiß! War dumm und nicht wieder gut zu machen! Aber mit einer Freiheitsstrafe muss ich nicht rechnen bzw. einer die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird?
Wohl eher nicht. Je mehr Schadenswiedergutmachung Sie vor dem Gerichtstermin durchführen, desto besser.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten