Betrug in mehreren Fällen!!

4. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)
Betrug in mehreren Fällen!!

Hallo habe da mal paar Fragen:

Habe gerade Post von der Jugendgerichtshilfe bekommen das demnächst eine Anklage vorm Jugendschöffengericht wegen mehrfachen Betrugs ansteht.

Zur Anklage: Habe im Zeitraum 2003/2004 mehrmals mit der Ec-Karte per Lastschrift bezahlt obwohl das Konto nicht gedeckt war und diverse Sachen bei Versandhäusern bestellt und nicht bezahlt. Hatte 2005 dann mal alle alten Inkassoschreiben usw. aussortiert und sie in Papiercontainer gesteckt.Nach ca. 2 Wochen kahm Post von der Polizei wegen mehrfachen Betrug. Die sagten das ein Aufmerksamer Bürger die Briefe zur Polizei gebracht hat.Und somit hat die Polizei mich Angezeigt. :-(

Vorstrafen: 2x Geringfügiger Diebstahl vor ca. 6 Jahren was alles Eingestellt ist.

1 x Unterschlagung in 3 Fällen vor 2 Jahren( bei E-Bay sachen verkauft und nicht hingeschickt und Geld behalten Schaden ca: 2000€ ).Strafe: 100 Arbeitsstunden und Geld zurückzahlen als Jugendstrafe.

jetzt meine Fragen:

Wie hoch ist das Strafmaß beim Jugendstrafrecht, womit kann ich Rechnen?

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Bin seid 3 Monaten Selbstständig habe Frau und Kind und wenn ich in Knast müsste wär ich echt am Arsch.Seid 2004 ist auch nix mehr vorgefallen und ich tue nach und nach meine Schulden bezahlen.

Bitte um schnelle Antwort.

MFG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage beim Jugendschöffengericht, wenn die Verhängung einer Jugendstrafe wahrscheinlich ist, in dem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen, denn aufgrund der recht einschlägigen Vorstrafe könnte auch eine Jugendstrafe ohne Bewährung möglich sein.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

War gerade bei der Jugendgerichtshilfe und habe die Klageschrift gelesen da ich diese bis jetzt nicht habe. Es handelt sich um Betrug in 12 Fällen. Die von der Jugendgerichtshilfe meint wo ich das so Erzählt habe das Sie denkt bzw. dem Gericht empfehlen tut Jugendstrafrecht anzuwenden und falls eine Verurteilung erfolgt dann Bewährung durch. Was soll ich da jetzt am besten machen?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

quote:
Bin seid 3 Monaten Selbstständig habe Frau und Kind


Das spricht nicht grade für Jugendstrafrecht. Wie alt waren Sie zum Tatzeitpunkt? Hatten Sie damals auch schon Familie? Wo und wie lebten Sie damals?



-- Editiert von justice005 am 04.10.2006 16:15:46

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#4
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja damals (die Fälle sind von 2003 - Anfang 2004) war ich gerade 18 und hatte Lehre abgebrochen, erste Eigene Wohnung usw. Halt eine schwirige Zeit.Familie hatte ich damals noch nicht.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Na dann spricht doch einiges für Jugendsstrafrecht.... ;)

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#6
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

ja das hoffe ich auch. Aber weiß jemand womit ich ca. zu rechnen habe?

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

das kann keiner vorhersagen. Aber wenn schon beim schöffengericht angeklagt wurde, dann dürfte ne Jugendstrafe (mit Bewährung) drohen.
Für die Bewährung spricht, daß Sie Ihr Leben ja mittlerweile wohl im Griff haben.

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#8
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

Sollte ich lieber nen Anwalt nehmen oder erstmal warten was die Verhandlung bringt und dann vieleicht in Berufung gehen?

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Ein Anwalt kann nicht schaden. Möglicherweise kommt sogar ein Pflichtverteidiger in Betracht.

Wie hoch war denn eigentlich der Schaden?

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Klingt so, als würde es auf eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe hinauslaufen, vielleicht mit geeigneten Auflagen. Die Schadenshöhe ist allerdings durchaus interessant. Auch spielt eine Rolle, ob Sie schon angefangen haben, den Schaden wieder gut zu machen oder ob Sie das nur machen, wenn es Ihnen das gericht als Bewährungsauflage aufgibt.

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#11
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Schaden beläuft sich auf ca: 4300 €. Eine Tilgung konnte noch nicht erfolgen da die ganzen Vollstreckungsbescheide usw. bei Gericht als Beweismittel liegen und ich z.Z. noch diverse Andere Sachen abbezahle.

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Für eine Schadenswiedergutmachung braucht man keine Vollstreckungspapiere, sondern nur Geld, einen Quittungsblock und etwas guten Willen.

Falls es sich um zivilrechtliche Vollstreckungsbescheide handelt, dann können Sie durch eine Schadenswiedergutmachung dem Geschädigten auch die Zwangsvollstreckung ersparen. Einer zwangsvollstreckung bedarf es nämlich nur, wenn man nicht freiwillig zahlt.

Aber wenn sie natürlich kein Geld haben, läßt sich auch nichts machen. Dann können Sie aber immernoch mit dem Geschädigten eine Ratenzahlung vereinbarung und raten zahlen. Das macht auch schon mal einen guten Eindruck.

Ansonsten bleibe ich bei dem , was schon gesagt würde. Anwalt macht Sinn, vielleicht ist auch ein Pflichtverteidiger drin, Wenn Ihr jetziges Leben in geordneten Bahnen läuft, müßte Bewährung möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

ja das ich die Bescheide nicht brauch ist mir auch klar. Aber wenigstens ein Aktenzeichen oder so. Hatte 5 Firmen angeschrieben und die konnten mit Namen und adresse nix anfangen und fragten nach einem Aktenzeichen welches ich nicht habe da ich keine Papiere habe :( . Danke erstmal für die ganzen Antworten. Hoffe echt das ne Bewährungsstrafe rauskommt.

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