Betrug... kann Spielsucht etwas mildern?

19. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
suesse24240
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug... kann Spielsucht etwas mildern?

Hallo,ich habe da mal eine frage....
mein freund wurde gestern verhaftet,jetz sitz er in u-halft...warum das weiß ich alles nicht so genug,denke aber mal das es mit um ebay Betrug geht!

und zwar ist er spielsüchtig und hat so wie ich mitbekommen habe sachen bei ebay verkauft die er nicht hatte,und das alles auf andere namen....er hat auch sachen auf anderen namen bestellt!

er hat aber bewährung von 1jahr 3monate!

mit was kann ich jetz rechnen?
was kommt alles auf mich drauf zu?
wir haben 2kinder zusamm!
kann diese spielsucht etwas mildert sein oder ist sowas egal??

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Spielsucht -kann- muss aber kein Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB sein, daher kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen welches in § 49 StGB dargelegt ist milden.

Für die Strafmilderung bis vermutlich ein Gutachten notwendig, dieses Gutachten sollte ein erfahrener Strafverteidiger beantragen. Der sich auch drum bemühen sollte den Haftbefehl gegen Auflagen ausser Vollzug setzten zu lassen.

Den Anwalt muss er zunächst auch nicht bezahlen da dieser nach § 140 StPO beizuordnen ist.

Sie sollten Sie aber nach einem vernünftigen und erfahrenen Strafverteidiger umsehen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
suesse24240
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann ich jetz bei anwälten anrufen und fragen ob sie ihn verteitigen?oder wie muss ich das machen?
sorry aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus!

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#3
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 103x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das ist ja sogar dreimal gepostet! Also ich schreibe meinen Senf aus dem anderen Thread jetzt hier nicht auch nochmal. Was soll das?

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#5
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

also ein bekannter von mir hat auch 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung und hat eine versuchte schwere Brandstiftung begangen. Hier war nicht mal HAFT in der Sprache.

Also eine Flucht/-gefahr, Verdunklungsgefahr, schwere Straftat sehe ich hier nicht gegeben.

Jedoch könnte die Person aufgrund der Wiederholungsgefahr in U-Haft sitzen.

Also die aufhebung des HB gegen Meldeauflagen sehe ich hier für angemessen.

Dazu mal noch eine Frage ist Spielsucht eine Krankheit die zur Unterbringung führen kann?

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#6
 Von 
suesse24240
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich da soeinfach bei einen anwalt anrufen und was muss ich den sagen?sorry aber kenn mich da überhaupt ne aus!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Also die aufhebung des HB gegen Meldeauflagen sehe ich hier für angemessen.
Aha. Kennen Sie die Akten? Es wurde ja noch nicht mal der Haftgrund mitgeteilt, geschweige denn die Anzahl der Fälle oder die Schadenshöhe.

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#9
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
suesse24240
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also soll ich da jetz am montag einen RA anrufen oder nicht?
wenn ja was soll ich denen da sagen??

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Hi,

ja, das müssen Sie schon selbst wissen. Es wird höchstwahrscheinlich zunächst mal Ihr Geld kosten...Wenn Sie trotzdem einen RA beauftragen, dann erzählen Sie ihm halt, daß Ihr Freund verhaftet wurde und Sie einen RA für ihn suchen.

Gruß vom mümmel

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