Hallo,ich habe da mal eine frage....
mein freund wurde gestern verhaftet,jetz sitz er in u-halft...warum das weiß ich alles nicht so genug,denke aber mal das es mit um ebay Betrug
geht!
und zwar ist er spielsüchtig und hat so wie ich mitbekommen habe sachen bei ebay verkauft die er nicht hatte,und das alles auf andere namen....er hat auch sachen auf anderen namen bestellt!
er hat aber bewährung von 1jahr 3monate!
mit was kann ich jetz rechnen?
was kommt alles auf mich drauf zu?
wir haben 2kinder zusamm!
kann diese spielsucht etwas mildert sein oder ist sowas egal??
Betrug... kann Spielsucht etwas mildern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Spielsucht -kann- muss aber kein Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB
sein, daher kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen welches in § 49 StGB
dargelegt ist milden.
Für die Strafmilderung bis vermutlich ein Gutachten notwendig, dieses Gutachten sollte ein erfahrener Strafverteidiger beantragen. Der sich auch drum bemühen sollte den Haftbefehl gegen Auflagen ausser Vollzug setzten zu lassen.
Den Anwalt muss er zunächst auch nicht bezahlen da dieser nach § 140 StPO
beizuordnen ist.
Sie sollten Sie aber nach einem vernünftigen und erfahrenen Strafverteidiger umsehen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
also kann ich jetz bei anwälten anrufen und fragen ob sie ihn verteitigen?oder wie muss ich das machen?
sorry aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus!
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--- editiert vom Admin
Das ist ja sogar dreimal gepostet! Also ich schreibe meinen Senf aus dem anderen Thread jetzt hier nicht auch nochmal. Was soll das?
also ein bekannter von mir hat auch 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung und hat eine versuchte schwere Brandstiftung begangen. Hier war nicht mal HAFT in der Sprache.
Also eine Flucht/-gefahr, Verdunklungsgefahr, schwere Straftat sehe ich hier nicht gegeben.
Jedoch könnte die Person aufgrund der Wiederholungsgefahr in U-Haft sitzen.
Also die aufhebung des HB gegen Meldeauflagen sehe ich hier für angemessen.
Dazu mal noch eine Frage ist Spielsucht eine Krankheit die zur Unterbringung führen kann?
kann ich da soeinfach bei einen anwalt anrufen und was muss ich den sagen?sorry aber kenn mich da überhaupt ne aus!
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--- editiert vom Admin
Also die aufhebung des HB gegen Meldeauflagen sehe ich hier für angemessen.
Aha. Kennen Sie die Akten? Es wurde ja noch nicht mal der Haftgrund mitgeteilt, geschweige denn die Anzahl der Fälle oder die Schadenshöhe.
--- editiert vom Admin
also soll ich da jetz am montag einen RA anrufen oder nicht?
wenn ja was soll ich denen da sagen??
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Hi,
ja, das müssen Sie schon selbst wissen. Es wird höchstwahrscheinlich zunächst mal Ihr Geld kosten...Wenn Sie trotzdem einen RA beauftragen, dann erzählen Sie ihm halt, daß Ihr Freund verhaftet wurde und Sie einen RA für ihn suchen.
Gruß vom mümmel
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