Betrug mit Onlineverkäufen

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Caralie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug mit Onlineverkäufen

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier ein paar ehrliche Meinungen zu meinem Fall erhalte. Vielen Dank schon einmal an jeden, der sich das hier durchliest :)

Gegen mich läuft ein Verfahren in (meines Wissens nach) 6 Fällen wegen Onlinebetrugs. Der Schaden dürfte sich auf ungefähr 3.000-3.500 Euro belaufen. Begangen habe ich diese Taten vor fast zwei Jahren aus Dummheit und Not. Ich lebe derzeit mit meinem Partner und meinem wenige Wochen alten Kind im europäischen Ausland.

Nun hat sich ein Polizeibeamter bei meiner Familie in Deutschland gemedet und ihr mitgeteilt, dass ich mich bis Ende der Woche telefonisch bei ihm melden soll. Dann könne man alles schnell über die Bühne bringen, wenn ich nach Deutschland komme, vor allem, da ich ja jetzt auch ein Kind hätte. Wenn ich mich bis Ende der Woche nicht gemeldet habe, würde er die Akten weiterleiten (habe keine Informationen dazu, was das bedeuten soll). Da er auch erzählt hat, dass ich mein ganzes Leben lang nicht mehr einreisen dürfe, wenn ich mich nicht stelle, weiß ich auch, dass er meiner Familie damit Angst machen wollte. Ein Haftbefehl liegt vor.

Ich möchte zurück nach Deutschland, da ich mich der Verantwortung stellen will, ich nachts nicht mehr schlafen kann und auch meine Familie sehr unter der Situation leidet. Außerdem will ich mein Kind seinen Großeltern vorstellen. Möglich wäre eine Reise erst in ungefähr drei Monaten, da ich ohne gültigen Ausweis für mich und einen Kinderreisepass nicht einreisen kann. Die Wartezeit für einen Termin beträgt 6-8 Wochen, die Ausstellung der Ausweise ebenfalls.

Mit welcher Strafe kann ich in Deutschland rechnen? Ich bin nicht vorbestraft, das war mein erstes Vergehen. Könnte hier eine Geldstrafe greifen oder möglicherweise schon eine Freiheitsstrafe? Solange ich nicht in Haft muss, wäre alles in Ordnung für mich.

Und hat jemand Erfahrung damit, wie ich mich gegenüber dem Ultimatum des Polizisten verhalten soll? Anrufen und sagen, dass es mein Plan ist, mich der Verantwortung zu stellen, ich allerdings aufgrund der Dokumente erst in drei Monaten einreisen werde? Oder einfach nichts tun und dann in drei Monaten nach Deutschland fliegen? Kann mir das weitere Nachteile einbringen? Mit dem Haftbefehl werden sie mich bei der Flughafenkontrolle wahrscheinlich so oder so mitnehmen.

Vielen Dank
Caralie

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Leider kann ich nur kurz antworten, aber dennoch vielleicht schon ein paar Informationen beisteuern.

1. Die Aussage sie könnten nie wieder einreisen ist Unsinn, denn Betrug unterliegt einer Verjährung (im Regelfall 5 Jahre) bei vorliegen einer Bewährungsunterbrechenden Handlung (Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens z.B.) läuft die Frist von neuem, darf aber das doppelte der gesetzlichen Verjährung nicht überschreiten (also nach 10 Jahren könnten sie wieder nach Deutschland kommen)

2. Mit weiterleiten der Akten meint der Polizeibeamte vermutlich, dass er die Akten dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten wird, dies ist im Ermittlungsverfahren normal. Ich gehe davon aus, dass er ihre Aussage im Rahmen ihrers Rechts auf rechtliches Gehör aufnehmen möchte.

3. Als vorsichtige Prognose: bei 6 Fällen des Betrugs und ihrer Ersttäterschaft halte ich eine Geldstrafe noch für möglich, eine Haftstrafe ohne Bewährung würde ich für ausgeschlossen halten.

Ob sie jetzt oder in drei Monaten einreisen, dürfte eigentlich egal sein, da der Haftbefehl ja vorliegt. Sie könnten sich einen Anwalt nehmen, der aus Deutschland heraus alles weitere für sie regelt. Natürlich können sie auch von ihrem Recht gebrauch machen und die Aussage bei der Polizei verweigern.

Sie sagten, sie hätten die Taten vor fast zwei Jahren begangen? Hat die Polizei denn so lange ermittelt oder ist die Anzeige erst später erfolgt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caralie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Zitat (von Hobbyjurist203):
Ob sie jetzt oder in drei Monaten einreisen, dürfte eigentlich egal sein, da der Haftbefehl ja vorliegt. Sie könnten sich einen Anwalt nehmen, der aus Deutschland heraus alles weitere für sie regelt. Natürlich können sie auch von ihrem Recht gebrauch machen und die Aussage bei der Polizei verweigern.


Lässt sich denn noch irgendetwas vermeiden, wenn ich mich melde, bevor die Akten zur zuständigen Staatsanwaltschaft gehen? Kann man da noch etwas regeln mit Ratenzahlung oder ähnlichem?
Ich möchte eben nur auch nicht, dass es mir zu meinem Nachteil ausgelegt wird und sich negativ auf das Urteil auswirkt, wenn ich mich bei dem Beamten nicht melde, uns es dann heißt, dass ich kein Interesse daran habe, mich meiner Strafe zu stellen.


Zitat (von Hobbyjurist203):
Sie sagten, sie hätten die Taten vor fast zwei Jahren begangen? Hat die Polizei denn so lange ermittelt oder ist die Anzeige erst später erfolgt?


Wie lange ermittelt wurde, weiß ich leider nicht, da ich den kompletten Zeitraum über im Ausland war und keine Briefe erhalten habe. Im September oder Oktober letzten Jahres dürfte der erste Kontakt erfolgt sein.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Akten werden ohnehin an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die Frage ist nur, ob mit oder ohne Einlassung von Dir. Der Haftbefehl ist in der Welt. Vielleicht den Schaden regulieren, außerdem einen Anwalt in Deutschland einschalten, den vorab bezahlen, damit man nicht das nächste Betrugsverfahren an der Backe hat.

wirdwerden

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#4
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Negativ kann ihnen ihr Schweigen nicht ausgelegt werden, allerdings fehlt dann natürlich ihre Aussage in den Akten, die zur Staatsanwaltschaft gehen.

Ob man schweigt oder nicht hängt natürlich auch immer vom konkreten Fall ab. Wenn Ihre Taten zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dann ist Schweigen vielleicht nicht unbedingt die beste Option, da man natürlich auch bei der Polizei ein Geständnis und eine Entschuldigung vorbringen sowie eine Wiedergutmachung des Schadens anbieten kann, dies ist für sie positiv zu Werten. Sofern sie noch Kontakt zu den Geschädigten aufnehmen können, ist es auch empfehlenswert, vor der Verhandlung bereits eine Rückzahlung zu vereinbaren.

Ich möchte dazu allerdings sagen, dass ich kein Jurist bin und würde ihnen raten, noch die Meinung der erfahrenen Mitglieder hier im Forum zu hören, die sich sicher noch dazu äußern werden. Viele hier haben auch beruflich Erfahrung im Strafrecht und können ihnen sicher etwas aus der Praxis raten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Gelöscht weil Doppelpost

-- Editiert von Hobbyjurist203 am 20.06.2018 16:46

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der einfachste Weg wäre, wenn Sie sich einen Anwalt in Deutschland nehmen, der Sie in der Sache vertritt. Dafür müssen Sie nicht selbst nach Deutschland kommen.

Der Anwalt könnte ggf. bewirken, dass die Sache im schriftlichen Wege (Strafbefehlsverfahren) erledigt wird. Dort kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Falls Ihnen jedoch gewerbsmäßiger Betrug angelastet wird (bei 6 Fällen ist das denkbar), wird es schon schwieriger. Ob sich die Staatsanwaltschaft dann noch auf ein Strafbefehlsverfahren einlässt (also eine Strafe von max. 1 Jahr zur Bewährung) ist fraglich. Dennoch könnte der Anwalt erst mal alles soweit erledigen, bis es evtl. zur Hauptverhandlung kommt. Das würde noch einige Monate dauern. Vor allem kann er ggf. erwirken, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, damit sie nicht die Zeit zwischen Einreise und Verhandlung in Untersuchungshaft verbringen (müssen)

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