Betrug "morgen Gerichtsverhandlung" Hilfe

12. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vag12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug "morgen Gerichtsverhandlung" Hilfe

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Ich habe Morgen eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht wegen Betruges in höhe von 50Euro.

Dazu muss ich sagen, das ich schon einmal auffällig war. Das Verfahren wurde aber eingestellt.
(Der schaden wurde damals sofort beglichen, und ich entschuldigte mich Persönlich bei der betroffenen Person)

Könnt ihr mir sagen womit ich nun zurechnen haben ??? Ich bekenne mich selbstverständlich schuldig, denn Lügen haben ja kurze Beine.

Die Verhandlung wird vor dem Jugendrichter geführt nach Jugendstrafrecht.

Bin dankbar für jede Antwort

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wahrscheinlich einige Sozialstunden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Vag12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und sonst wohl nichts ??? Klar ich muss die Gerichtskosten tragen, und ich denke auch mal das die Urteile von Stadt zu Stadt anders sind. Was wäre denn das höchstmaß ???

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Die Gerichtskosten mußt Du wahrscheinlich nicht tragen. In Jugendstrafsachen wird meist darauf verzichtet die Gerichtskosten dem Angeklagten auzuerlegen.

Wenn ich Dir das Höchstmaß für Betrug nenne, wird Dich das nicht großartig weiterbringen, da Du das niemals bekommen wirst. Das Höchstmaß sind 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Im Jugendrecht sind die Strafrahmen noch viel weiter "auslegungsfähig" als im Erwachsenenrecht. Deswegen kann man wirklich nicht vorhersagen, was Du bekommst. Wie schon gesagt, ich tippe auf Sozialstunden, aber vorherzusagen wie viele wäre reines Rätselraten. Da könntest Du auch irgendeinen online-Wahrsager fragen, der in seiner Glaskugel nachschaut.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Erstmal cool bleiben,wegen 50 Euro vor Gericht?

Bin selber schon mal betrogen worden(1998),Schaden ca 50.000DM. Also Strafanzeige gestellt,
Ermittlungsverfahren dauerte 2 1/2 Jahre,rausgekommen ist gar nix,Verfahren eingestellt,Strafe NULL.
Der Mann läuft heute(2004) immer noch frei rum....
So schauts aus,also mach Dir keinen Kopf....

Gruß Relax

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#5
 Von 
Vag12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe es hinter mir.
Das Verfahren wird eingestellt wenn ich die Auflagen erfülle.

Diese sehen wie folgt aus :
20 Sozialstunden ableisten "Was muss ich da machen ????"

MFG

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das kommt drauf an, wo Du die Stunden ableistet. Im Tierheim macht man in der Regel was anderes als im Krankenhaus.

Du kannst Dich selber um eine Stelle bemühen. Tierheim, Naturschutzbund usw. nachfragen. Muß halt eine "gemeinnützige Einrichtung" sein.

Prinzipiell sind es halt "Hilfsdienste", wie z.B. Rasenmähen, Essen verteilen, Keller entrümpeln usw.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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