Betrug nach 5 Jahren Verhandlung

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Unbekannt1956
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug nach 5 Jahren Verhandlung

Guten Tag ich bin angeklagt wegen betrug in 62 fallen davon 21 gewerbsmäßig.
Ich jabe in der Zeit 2015-2017 einige versandhauser sowie einen Vermieter betrogen

Der Gesamtschaden beläuft sich auf 30.000 Euro ca.

2017 kam. Eine Hausdurchsuchung und 2020 die Anklageschrift, 2022 dann die Vorladung zum. Termin.

Ich habe 2017 geheiratet zwei Kinder 9/3 Jahre alt.

2018 eine Ausbildung begonnen und dort seit 2020 übernommen, als Pflegekraft.
2018 auch in die Privatinsolvenz gegangen.

Ich befinde mich seit 2019 in Psychologischer Behandlung.
Aufgrund von Depression und borderline.

Ich habe alle Taten eingeräumt.
Zu den Gründen
Ich habe einen pflegebedürftigen Sohn aufgrund von Autismus und adhs, ich war mit der Situation überfordert, bin oft umgezogen da ich in den Raum der Taten auch mit Kokain zu tun hatte.
Ich wollte meinem. Kind dennoch ein schönes Leben bieten.

Das das mehr als falsch war weiß ich jetzt auch.
Eine Drogen Therapie habe ich auch gemacht, mit Hilfe einer Familienhilfe...

Ich weiß das es riesiger Bock Mist war, nun meine Frage da die Taten mittlerweile 5-7 Jahre zurück liegen, mit welcher Strafe kann ich rechnen?

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Unbekannt1956
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Über welchen Zeitraum sprechen wir voraussichtlich?

Wird berücksichtigt das die Taten sehr lange zurückliegen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

3, 4 Jahre - warum fragen Sie nicht Ihren Verteidiger? Angesichts der hohen Straferwartung müssen Sie doch einen Pflichtverteidiger haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Unbekannt1956
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich mir noch eine zweite Meinung holen wollte.
Ich werde von Herrn Werner Siebers vertreten, und dieser sagte , aber bereits 2017 , das er eine Bewährung realistisch für möglich hält

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Zur Verfahrensdauer: Auch eine Frage für den Anwalt. Grundsätzlich kann wegen langer Verfahrensdauer ein Teil der Strafe für verbüßt erklärt werden (sog. "Vollstreckungslösung"). Ob das Verfahren dafür lang genug war und wieviel Monate ggf. für verbüßt erklärt werden könnten, sind alles Fragen für Ihren Anwalt...

-- Editiert von muemmel am 01.08.2022 18:51

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Der Anwalt muss für Bewährung 2 Sachen hinbekommen
1. Die Strafe dürfte nicht über 2 Jahren liegen
2. Die Sozialprognose müsste entsprechend günstig sein
Für letzteres sieht es gar nicht mal so schlecht aus.
Und für ersteres gibt es auch durchaus realistische Aussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Unbekannt1956
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte heute meine Verhandlung vor dem schöffengericht.

Kam 1 Jahr und 10 Monate Aussetzung zur Bewährung.
Bewährungszeit sind 4 Jahre

Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben hier zu antworten

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Unbekannt1956):
Kam 1 Jahr und 10 Monate Aussetzung zur Bewährung.
Bewährungszeit sind 4 Jahre

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch.

Leider erfahren wir viel zu selten wie es ausgeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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