Betrug nach Paragraf 263

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
AndyZ123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug nach Paragraf 263

Ich brauche dringend einen Rat. Und zwar habe ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten in dem ich des Betruges beschuldigt werde. Ich habe nämlich nicht zum 1.6.2018 der Agentur für Arbeit mitgeteilt , dass ich ab diesem Zeitpunkt eine neue Festanstellung erhalte. Und hab deshalb vom 1.6. Bis zum 3.6. Mir nicht zustehendes Arbeitslosengeld erhalten. Die ich aber (98,00eur) sofort zurück überwiesen habe. Nun soll ich 500 € an eine Einrichtung als Strafe überweisen oder es wird die öffentliche Anklage erhoben. Was kann ich eurer Meinung nach tun ? Gruß Andreas




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Nun soll ich 500 € an eine Einrichtung als Strafe überweisen oder es wird die öffentliche Anklage erhoben. Na, da müssen Sie sich doch bloß noch entscheiden. Tipp: I. d. R. wird es nicht billiger, wenn man sich für die Anklage plus Hauptverhandlung entscheidet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Vorteil dieser nun angebotenen Einstellung nach § 153a StPO ist weiterhin, dass sie nicht als Vorstrafe zählt. Bei einer Anklage und Verurteilung (ein Freispruch scheint ja ausgeschlossen zu sein) wäre es eine Vorstrafe.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von AndyZ123):
Die ich aber (98,00eur) sofort zurück überwiesen habe.
Das Geld ist nachweislich auch bei der Agentur angekommen? Wann war sofort und hat die Agentur dich aufgefordert?
WAS genau steht jetzt in dem StA-Brief?
Und welche Post hast du seit Juni 2018 noch von der Agentur erhalten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

WAS genau steht jetzt in dem StA-Brief? Das, was der TE mitgeteilt - was soll denn da noch genauer drinstehen? Der Betrug ist begangen und die Rückzahlung fällt dann schon unter "Nachtatverhalten"...

-- Editiert von muemmel am 19.05.2019 18:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Der Brief ist ein Angebot das Verfahren gegen eine Auflage zur Einstellung zu bringen. Lehnt der Beschuldigte dieses Angebot ab, entscheidet die Staatsanwaltschaft ob sie ohne Auflage einstellt, oder Anklage erhebt. Hier hat sie offenbar bereits angekündigt, für den Fall der Ablehnung des Angebots, Anklage zu erheben.

Ob und wann das Geld zurückgezahlt wurde ist relativ egal. Der Betrug war zu dem Zeitpunkt, wenn dann, schon vollendet.

Ansonsten müsste der TE den chronologischen Ablauf der ganzen Sache noch mal genauer schildern, insb. wann und ob überhaupt er selbst eine Meldung über die Arbeitsaufnahme an das Arbeitsamt geschickt hat. Ich vermute mal überhaupt nicht, sondern dass die ganze Geschichte durch die Anmeldung des AN durch den Arbeitgeber und einen entsprechenden Datenabgleich zwischen den Stellen/ Behörden herausgekommen ist.

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