Hallo liebe Forumteilnehmer, eine Bekannte von mir hat sich nach Abgabe der eidesstattl. Versicherung Geld geliehen und kann es nicht zurückzahlen. Der Gläubiger wusste davon nichts, erstattete Anzeige und es wurde gegen ihr ein EV wegen Eingehungsbetrug § 163 StGB
eingeleitet. Tja, nun habe ich auch noch einen Bekannten der hat Steuerschulden, Finanzamt hat schon gemahnt und versucht zu vollstrecken. Es ist aber noch kein Insolvenzantragsverfahren eröffnet worden – der hat sich nun auch – ohne den Gläubiger darüber zu informieren – Geld gepumpt und wird dieses wohl auch nicht zurückzahlen können. Ist das nun auch ein Betrug lt. $ 163 StGB und muss er nun auch Sanktionen fürchten, wenn dieses zur Anzeige gebracht wird ? Meiner Meinung ja, aber was meint ihr dazu. Ich konnte kein Urteil dazu finden .. .
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Betrug oder nicht Betrug ?
8. September 2006
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Frage vom 8. September 2006 | 18:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug oder nicht Betrug ?
#1
Antwort vom 8. September 2006 | 21:34
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1719x hilfreich)
der hat sich nun auch – ohne den Gläubiger darüber zu informieren – Geld gepumpt und wird dieses wohl auch nicht zurückzahlen können. Ist das nun auch ein Betrug lt. $ 163 StGB
Offenbar ja (allerdings nach §263 StGB
), denn auch er hat sich Geld geliehen im Wissen, es höchstwahrscheinlich nicht zurückzahlen zu können - Eingehungsbetrug.
#2
Antwort vom 9. September 2006 | 17:00
Von
Status: Unparteiischer (9872 Beiträge, 1437x hilfreich)
Ich schließe mich dem Beitrag von Mareike an.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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