Betrug oder "nur" Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)

1. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug oder "nur" Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)

Ich, 22 J., wurde vor kurzem im Media-Markt dabei erwischt CD-Keys fotografiert zu haben, welche zum Benutzen von diversen Computerspielen und auch sonstigen Programmen benötigt werden. Zwar habe ich sie nicht fotografiert und per MMS verschickt, aber habe sie zumindest abgeschrieben.
Jedenfalls wurde ich beim Verlassen des Media-Marktes gebeten mit ins Büro zu kommen. Dort zeigte man mir auch ein Videoband wodrauf zu sehen war, daß ich die Spiele in der Hand hatte. Aber meines Empfinden nach ist dieses Video nicht belastend genug, weil ich ja genauso auch den Taschenrechner meines Foto-Handys benutzt haben könnte. Außerdem meinte der Detektiv man könne es nachverfolgen ob ich zu der Zeit eine MMS bzw. SMS geschrieben habe was ich ihn ja glaube. Aber da ich ja nun nichts verschickt habe und die Notizen, während des Verhöres im Detektivbüro, in meinem Handy gelöscht habe kann man mich doch nicht belangen oder?
Ich habe mich bereits im Netz kundigt gemacht und bin der Meinung daß ich nur wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB )
strafbar gemacht werden kann weil ich ja die Verpackungsfolie der Spiele samt Preisetikett entfernt habe.
Und außerdem ein richtiger Diebstahl ist es doch auch nicht, wenn ich mir die Codes nur "anschaue" und sich das KOMPLETTE Spiel samt Code während des Verlassen des Media-Marktes noch dort in den Regalen befindet, oder?
Nun möchte ich gerne wissen was mir droht. Ich verdiene nicht schlecht (etwas über 1000 Euro netto). Und der Wert der Ware betrug 170 € (4 Spiele).
Ich habe mit 14 Jahren einmal etwas für 3 DM mal geklaut. Aber ansonsten ist meine Weste rein.

Kann es sein daß diese Sache bei der Staatsanwalschaft eingestellt wird wegen Mangel an Beweisen (wenn überhaupt ein Mangel auftritt, weil ja die beiden Dektektive und das Videomaterial als Zeugen dienen)?

Ach ja ... während ich verhört wurde wollten sie wissen ob ich Spiele illegal besitze (Spiele aus Internettauschbörsen gedownloadet) welche ich mit diesen Codes benutzen wollte. Das verneinte ich ausdrücklich, weil ich ja kein Geständnis machen wollte. In Wahrheit besitze ich aber solche Spiele und bin nun am Überlegen diese zu vernichten. Weil es könnte ja sein daß mir eine Hausdurchsuchung droht. Oder? Bin ich nur ein solch kleines Licht weil ja fast alle Menschen die ein PC haben Raubkopien besitzen?

Der Detektiv meinte auch ich müsse zu einer polizeilichen Vorladung. Ich weiß nicht wie ich mich dort verhalten soll.
Die komplette Wahrheit sagen und eine riesen Schadenersatzklage riskieren oder einfach alles illegale vernichten und noch halbwegs glimpflich davon kommen?

Ich weiß daß man mir hier keine widerrechtlichen Empfehlungen geben kann, was ich auch nicht beabsichtige aber ich hoffe man kann mich bei der Entscheidung meines küftigen Tuns positiv beeinflussen. Deswegen bin ich auch ins Detail gegangen was ja eigentlich nicht erwünscht ist. Aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus :)

PS: Es könnte den Eindruck machen, daß ich es nicht bereue das getan zu haben. Das kann ich mit Jein beantworten:
Nein = fast jeder (bin ich stark überzeugt von) hat illegale Software
Ja = ich bin mir bewußt daß auch ich als einzelne Person der Softwareindustrie schade und somit die Arbeitsplätze meiner Mitmenschen kaputt mache

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27 Antworten
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#1
 Von 
MalteRitter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dein künftiges tun positiv beeinflussen??

ich dachte eigentlich nach dem vorfall - und vorallem nach dem PS am schluss mit dem bereuen - würdest du dich in der zukunft von DIR aus ändern...

klar, niemand hat genug geld, um sich alles leisten zu können. aber das ist ja auch der sinn dabei zu lernen, mit dem geld umzugehen.

bin zwar kein rechts-experte, was dich an strafen zu erwarten hat, aber ich denke nicht, dass das sooo hart ausfallen wird. wenn du dich in zukunft wirklich ändern willst, und sowas unterlässt, würd ich die wahrheit sagen und dann auch dazu stehen, dass du das "mal" gemacht hast...



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"mfg

Joerg"

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#2
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

hat sich also doch noch einer erbarmt und mir ne antwort geschrieben .... DANKE ... hatte damit nicht mehr gerechnet

na ja .... ich weiß noch nicht wie ich mich nun demnächst (schriftl. oder persönl.) dazu äußern werde ..... nur eins weiß ich, auf irgendsolche Gedanken werde ich nicht mehr kommen

tschüss

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#3
 Von 
giulia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also peti-amur.....

erste lektion für das leben..wenn eine vorladung der polizei kommen sollte...du musst ist irgendwo rechtlich verankert- keine ahnung wo....zu deiner Person Angaben mache- sprich, name, geb.ort.gebdatum usw...zu der Sache selbst musst du überhaupt nichts sagen...ich weiß ja nicht wie gut deinen Nerven sind. Ein Polizist ist immer super nett und ein anderer ist immer ein A...- Fall nicht auf den Trick herein.

Nun zu dieser Sache....beim Verbindungsnachweis, kann man feststellen,ob du SMS oder MMS versendet hast, soweit zu dieser Sache...Ich weiß ja nicht was auf dem Band drauf ist, du hast es gesehen - es ist auf jeden Fall kein Kavaliersdelikt und Raubkopien zu haben sicherlich auch nicht....so sieht es das Gesetz.

Konsultiere einen Anwalt, wenn du eine Vorladung der Polizeit bekommen solltest..meistens agieren diese auch und hoffen, dass der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis machen. DU musst es abwägen, du hast das Band gesehen. Es reicht völlig aus, wenn du einen RA in Anspruch nimmst, wenn die Vorladung kommt. Und wenn er gut ist, dann wird er dir sagen, du sollst die Klappe halten.
Vernichte deine Raubkopien..du weißt schon, dass man gelöschte Daten auf der Festpaltte wieder sichtbar machen kann.

ach noch etwas für das Leben, wenn Betrug oder Urkundenfälschung, dann bitte mit Hirn und nicht wegen lächerliche 170 Euro in diesem Sinne

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

also daß ich bei einer Vorladung bzw. bei einen Anhörungsschreiben die wesentlichen Grunddaten meiner Person preisgeben muss ist mir schon klar ... hab ich ja in sämtlichen Gesetzestexten schon gelesen .... ist ja auch klar .... denn woher wollen die dann beim Verhör wissen ob ich auch die gleiche Person bin, die diesen ****** fabriziert hat ... na ja ....

das mit dem Nachweis wegen MMS bzw. SMS war mir auch von vornherein klar daß die das nachweisen können .... ist mir aber in diesem Fall mal sch***egal weil ich ja eh nicht gesimst oder ähnliches gemacht habe

Na ja ... vom Video hab ich nur ein Standbild gesehn ... sicherlich könnte der Detektiv behaupten da wär alles zu sehen auch wenn nur eine kleine unbedeutende Szene aufgenommen wäre ..... aber ich denke ich wäre naiv zu glauben daß ich da NUR in einem unbedenklichen Zeitpunkt aufgenommen worden bin

ich denke daß Raubkopien schon immer illegal waren und es auch sind und noch immer sein werden ist jeden klar ..... wenn nicht, dann an alle: RAUBKOPIEN SIND ILLEGAL!!!

der Hinweis mit den Anwalt ist zwar nett gemeint aber so wie du schon sagst drängt der mich höchstwahrscheinlich auch nur dazu die Wahrheit zu sagen .... na ja ... und dafür noch hohe Anwaltskosten zahlen was jeder andere vernünftige Mensch auch kann ..... ich nehme an du verstehst was ich meine ...... außerdem ist dann das Geld in der Geldstrafe besser aufgehoben (wenn man mir eine Geldstrafe erteilt)

ja .... das einzigste was ich nun nicht weiß ist ob ich gänzlich die Klappe halten soll oder "diplomatisch" ein Geständnis ablege ( << muss man jetzt nicht verstehen ... versteh ich selber ja noch nicht mal) oder einfach ein totales Geständnis mache :-/

in Sachen Wiederherstellung von Informationen auf Festplatten kann mir zum Glück keiner erzählen daß die alles sehen was jemals auf der Platte war oder auch die letzten 20(!) Beschreibungen wieder herstellen können .... denn überleg mal selbst ein Pit (ist ja sozusagen auf dem Datenträger die 1 und kein pit die 0) kann nur ein Zustand annehmen ... und zwar Existent oder nicht ..... und nicht 20 Zustände, denn wenn das so wäre dann würden wir keine binär-Datenspeicherung benutzen sondern was sehr weiterentwickelteres ..... und bis wir dahin sind bin ich ururururopa ..... EGAL ..... wie man nun ne Festplatte sozusagen hygienisch rein bekommt auch ohne die Festplatte auszubaun und Salzsäure rüberkippen zu müssen erzähl ich hier aber nicht ... würde mich ja nur ein weiteres mal strafbar damit machen .... und das will ich ja nicht mehr

Kurzum: das mit den Vernichten werde ich wohl aber trotzdem in Angriff nehmen auch wenn es mir schwer fällt

achso und getreu deinem Motto mit Hirn und so ..... das arbeite auch schon bei Summen unter 170 Euro .... jeden Tag im Supermarkt beim Einkauf (ohne Taschenrechner halt) ;-)

jedenfalls vielen dank für die antwort ..... auch wenn ich den eindruck habe daß deine Sichtweise nicht komplett objektiv ist bringst du bzw. ihr mich dazu daß einzugestehen ....

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Meine Meinung:

Preisetikett ist keine Urkunde.

§274 I 2 kommt auch nicht in Betracht, da §202 nicht greift.

Also frage ich mich, wo außer Sachbeschädigung (Verpackung aufgerissen) hier die Strafbarkeit liegen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm .... ein Preisetikett ist eine Urkunde weil es zu einem Rechtsgeschäft gehört ... denn das >Rechts<geschäft sagt ja aus daß es sich um ein juristischen Vorgang handelt bei dem nun mal das Preisetikett das Geschäft zahlungsmäßig bestimmt)

ok, recht hättest du wenn du mir sagen willst daß das alleinige entfernen des Preisetikettes NICHT Urkundenfälschung ist .... denn nur durch das entfernen begehe ich ja kein Betrug (zumindest in diesen speziellen Fall), weil ich ja kein Preisetikett mit einen niedrigeren Preis angeheftet habe .... ein fälschliches Rechtsgeschäft kann dadurch ja auch nicht geschehen .... ist doch so oder?

Was du mit §202 meinst und die Aussage, daß §274 nicht greift versteh ich allerdings nicht....

Die Strafbarkeit liegt darin daß ich das Spiel geöffnet habe um somit an eine Information zu kommen die eigentlich für den Käufer gedacht war .... also im übertragenen Sinne eine Art Verstoß gegen das "Post"geheimnisses ....... allerdings bin ich mir nicht im klaren ob das ALLEINIGE abschreiben des CDs-Keys einen Betrug komplett macht ... ich meine gehen wir mal davon aus ich hätte zu Hause keine Raubkopien ..... was kann ich schon mit CD-Keys anfangen (außer weiterverkaufen und das will ich mal in unserer Überlegung mal ausschließen)? ..... eigentlich doch nix ...... aber ich weiß es halt nicht ... und deswegen bin ich ja im diesen Forum um das rauszukriegen ....

aber trotzdem vielen Dank für dein Beitrag

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Äh.

Ich mag mich irren, Urkundsdelikte habe ich mehr oder weniger unterschlagen ;) aber ich erinnere mich an folgendes:

ein Presischild an sich ist keine Urkunde, sondern wird erst im Zusammenhang mit einer Ware zu einer "zusammengesetzten Urkunde". Dazu muss die Verbindung zwischen Ware und Schild aber hinreichend fest sein, was bei aufgeklebten Schildern oder lose angehängten Schildern regelmäßig nicht der Fall ist.

Oder habe ich jetzt mich und alle anderen vollständig verwirrt? Urkundsdeliktsgötter, wo seid ihr?



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"Plakatieren verboten! Hier könnte Ihre Werbung stehen... "

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#8
 Von 
giulia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hast recht, objektiv war das nicht...denkst du denn, dass ein richter objektiv sein wird? wenn du das denken solltest, dann hoffe ich für dich, dass du nie diese Erfahrung machen wirst...in diesem Sinne

gruß,
giulia

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

warum hoffst du das nicht für mich?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

So .... nun ist es soweit .... nach fast 3 Wochen habe ich eine "Vorladung zur Vernehmung" bekommen. Da steht drin: Verdacht des Betruges z.N. Media Markt ......
nun meine Frage:

Muss ich zu dieser Vernehmung erscheinen?
Würde ich es nur noch schlimmer machen wenn ich da nicht erscheine? Was könnte das für Konsequenzen haben?
Kann man mir nur empfehlen dahin zugehen auch wenn man es nicht muss?

ich habe in anderen Beiträgen mehrmals gelesen daß davon abgeraten wird da hin zu gehen weil man sich dann wohlmöglich dann um Kopf und Kragen redet ..... stattdessen wird dort ein empfohlen ein Rechtsanwalt oder so zu nehmen ..... aber anderer seits wird in manchen Beiträgen davon abgeraten weil die Rechtsanwälte eh nichts mehr bewirken können ..... nun meine abschließende Frage:

Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Danke im voraus für die Hilfe

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Hingehen, Angaben zur Person machen, ausdrücklich erklären, daß Du Dich zu den gemachten Vorwürfen vor der Polizei nicht äußern willst und für den Rest die Klappe halten. Die Polizei leitet ihre "Ermittlungsergebnisse" an die Staatsanwaltschaft weiter.
Nicht auf Versprechen hören, und wenn doch, dann nur bei schriftlicher Zusage inkl. Dienstnummer etc.
MfG,
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Polizisten dürfen einem nichts versprechen. (zumindest keine rechtlichtlichen Vorteil --> 136a StPO)

Versprechen könnte er Dir, daß er sich beim StA für Dich einsetzt etc., aber wie "Kobold" schon sagte: "Trau schau wem" :)

In Deinem Fall ist es wirkl. zieml. schwierig einen Rat zu geben.

Einerseits könntest Du hingehen, alles gestehen und bereuen, und Dir dadurch "+punkte" für eine milde Bestrafung sichern.

Andererseits könnte ein geschckter RA evtl. eine Freispruch erwirken (von wegen TB nicht erfüllt)

Aber mir geht's wie Hank ---> Urkundsdelikte sind nicht wirklich mein Fall.

Am besten machst Du es so, wie "kobold" es Dir geraten hat, und wartest dann ab.

Wenn ein überdurchschnittlich hoher Strafbefehl dabei rauskommt, kannst Du immer noch Rechtsmittel einlegen, dann evtl. mit Anwalt.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

rechtlichtlichen

re re rechtliches Restlicht oder so ;)

...soll natürlich rechtlichen heißen :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Kobold und Bob für eure Empfehlungen .... ich werd es wohl so machen wie ihr es sagt. Allerdings verstehe ich nicht was Bob damit meint -->

Andererseits könnte ein geschckter RA evtl. eine Freispruch erwirken (von wegen TB nicht erfüllt)

... soll TB Tatbestand heißen?? Und wenn ja warum soll dieser nicht erfüllt sein?

Und wenn es wirklich so ist, daß ich später immer noch Rechtsmittel einlegen kann dann hab ich ja "nix" zu verlieren, wenn ich jetzt erst mal Klappe halte.

Achso .... was wäre denn in meinem Fall eine angemessene Strafe?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Zimmer01
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Du weißt ja nicht was die Detektive der Polizei mitgeteilt haben. Aus meiner Erfahrung sind die Detektive nicht gerade die hellsten und geben zum Teil falsche Angaben der Polizei weiter.

Betrug kommt meines Erachtens überhaupt nicht in Frage: Zum Betrug gehört, dass Du Media Markt getäuscht haben musst und gleichzeitig bei denen hierdurch ein Irrtum erweckt hast.

Du hast Media Markt weder getäuscht noch hast Du dadurch bei denen einen Irrtum verursachst.

Wahrscheinlich haben die Detektive einfach der Polizei mitgeteilt, dass Du ein Preisschild abgemacht hast oder ähnliches. Dann läuft es meistens unter Betrug, wenn Du ein günstigeren Preis an der Kasse bezahlst.

Zur Polizei musst Du nicht hingehen, aber dann erfährst Du wenigstens, worum es überhaupt geht. Mache keine Aussage und versuche einen Freund mitzunehmen, der eventuell dabei sein darf.

Ich werde mich mal schlaumachen, was für ein Delikt bei Dir in Frage kommt, auf jeden Fall nicht ein Betrug.

Sachbeschädigung kommt auch nicht in Betracht, da es ja Zweckbestimmt war, irgendwann mal das Etikett zu entfernen. Also keine Substanuverletzung oder ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

hi brahsil,
na ja ... helle waren sie wirklich nicht (etliche Rechtschreibfehler auf dem Verhörbogen) ... aber egal ....
zumindest stand da explizit "CD-Keys fotografiert" drauf ..... also stand da schon drauf was sie weitergeben wollten

wie gesagt ... die Spiele sind komplett im Mediamarkt geblieben .... und ich habe auch keine falschen Etikette draufgeklebt und versucht die spiele zu kaufen .....

naja ... nen Freund nehme ich wohl nicht mit .... erstens ist es mir peinlich und zweitens kann der sinnvolleres währendessen machen.

Danke für das Schreiben.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anwaltsralf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe mir jetzt auch mal Gedanken über eine mögliche Strafbarkeit gemacht. Das einzige, das meines Erachtens nach hier in Frage kommt, ist Sachbeschädigung wegen dem Öffnen der Schachtel, bzw. evtl. Verletzung des Briefgeheimnisses, da es sich hier nicht zwangsläufig um "Briefe" im eigentlichen Sinne handeln muß. Letzteres ist aber auch nicht unproblematisch.

Diebstahl kommt mangels Zueignungsabsicht nicht in Betracht, Betrug schon mangels Täuschungshandlung.
Urkundenunterdrückung? Aus den genannten Gründen auch eher nicht.
Eine Strafbarkeit nach dem UrhG (§§ 106, 108b) fällt wohl auch eher aus, es sei denn, man betrachtet den CD-Key als selbständiges Werk, womit ich aber auch meine Probleme habe. Lasse mich da aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Sieht mir irgendwie ein wenig nach Gesetzeslücke aus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

> Was du mit §202 meinst und die Aussage, daß §274 nicht greift versteh ich allerdings nicht....

Die Ausgangsfrage war doch, ob §274 StGB (Urkundenunterdrückung) hier zutrifft.
Da das Preisschild in diesem Zusammenhang keine Urkunde ist, fällt §274 I weg, III sowieso, bliebe II.
Der bezieht sich aber auf §202a II StGB , und dort wiederum steht:

"Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden."

Das trifft hier weder für das Preisschild noch für die Seriennummer zu, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anwaltsralf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

habe eben noch mal kurz in § 202 StGB gesehen. Der Absatz 2 scheint mir hier zu passen.

§ 202 II

"Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat."

Passt irgendwie, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war eben bei der Vorladung und denke euch interessiert was mir der Polizeikommisar(?) gesagt hat:

Also aus seiner Sicht liegt hier keine Straftat vor. Höchstens ich wär in der Absicht gewesen eine Straftat zu begehen (also gebrannte Spiele mit Hilfe dieser CD-Keys zum laufen zu bringen). Aber er hatte auch daß Beispiel, wenn jemand 20 mal eine Bank fotografiert man auch denken könnte dieser wollte diese demnächst überfallen. Aber das wäre halt nur Spekulation. Nichts handfestes. Außerdem hat er sich bezüglich Urheberrecht informiert und bisher noch keinen straftatähnlichen Aspekt entdecken können. Das einzigste womit er rechnen könnte wäre ein zivilrechtliche Klage von MM. Die mit der Auflage verbunden wär Media Markt die Spiele zu bezahlen weil diese ja nicht mehr verkauft werden könnten (Anmerkung meiner einer: Was aber mal logisch gesehen Schwachsinn wär weil ich ja nichts von dem Spiel an sich beschädigt habe. Und geöffnete Musik-CDs werden ja auch noch im MM verkauft .... nur so als Beispiel)

... also auf dem Punkt gebracht: Er ist der Meinung das Verfahren wird nach § 170 StPO eingestellt.
Was die Staatsanwaltschaft nun aber wirklich entscheidet weiß ja keiner.
Sollte ich näheres erfahren werde ich es euch wissen lassen ob es sich hier wirklich um eine Gesetzeslücke handelt oder nicht.

PS: Achso ... ich habe natürlich euren Rat befolgt und keine Aussage gemacht ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
LO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"in Sachen Wiederherstellung von Informationen auf Festplatten kann mir zum Glück keiner erzählen daß die alles sehen was jemals auf der Platte war oder auch die letzten 20(!) Beschreibungen wieder herstellen können .... denn überleg mal selbst ein Pit (ist ja sozusagen auf dem Datenträger die 1 und kein pit die 0) kann nur ein Zustand annehmen ... und zwar Existent oder nicht ..... und nicht 20 Zustände, denn wenn das so wäre dann würden wir keine binär-Datenspeicherung benutzen sondern was sehr weiterentwickelteres ..... und bis wir dahin sind bin ich ururururopa ..... EGAL ..... wie man nun ne Festplatte sozusagen hygienisch rein bekommt auch ohne die Festplatte auszubaun und Salzsäure rüberkippen zu müssen erzähl ich hier aber nicht ... würde mich ja nur ein weiteres mal strafbar damit machen .... und das will ich ja nicht mehr"

(1) Die kleinste Speichereineit nennt sich Bit! (genau wie die Pilsmarke)

(2) Einfaches Löschen veranlaßt das Betriebssystem lediglich den Speicherplatz zum Wiederbeschreiben frei zu geben.

(3) Anhand von Auswertung der Restmagnetisierung kann mit technischem Aufwand bereits überschriebene Daten wieder hersgestellt werden.

(4) Um (3) unmöglich zu machen empfehlen Datenschützer das Speichermedium jeweils 3 mal mit "0"en und "1"sen komplett zu überschreiben.
Was soll an der Auskunft darüber illegal sein?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

bevor ich zu meinem schlusswort komme nehme ich nochmal bezug auf den letzten Beitrag:

(1) Die kleinste Speichereineit nennt sich Bit! (genau wie die Pilsmarke)

(2) Einfaches Löschen veranlaßt das Betriebssystem lediglich den Speicherplatz zum Wiederbeschreiben frei zu geben.

(3) Anhand von Auswertung der Restmagnetisierung kann mit technischem Aufwand bereits überschriebene Daten wieder hersgestellt werden.

(4) Um (3) unmöglich zu machen empfehlen Datenschützer das Speichermedium jeweils 3 mal mit "0"en und "1"sen komplett zu überschreiben.
Was soll an der Auskunft darüber illegal sein?


zu 1) .... 1 Bit ist die kleinste LOGISCHE Einheit .... 1 Pit bzw. 1 Land (jetzt mal bezogen auf den Datenträger CD) ist die kleinste PHYSIKALISCHE Einheit ...... hatte mich vielleicht etwas unüberlegt ausgedrückt

zu 2) klar .... einfaches löschen (in deinem beschriebenen Fall wäre das aber nur "Formatieren im Schnellformat") löscht Teile der Nullspur in welcher Informationen zum Inhalt der Festplatte abgespeichert werden (bei CDs auch "TOC" = "Table of Contens" genannt) ... die eigentlich Daten die auf der Platte selbst liegen gehen nicht verloren ... da hast du ja recht

zu 3) kann ich dir auch recht geben .... aber glaub mir .... ich würde die Festplatte mehrmals mit meinem hunderten von Urlaubsbildern voll packen und wieder löschen wenn es sein müsste ;)
Es gibt aber auch Programme für so etwas Partition Magic --> "sicheres Löschen"

zu 4) na ja ... hat sich ja mit 3tens schon erklärt

Ich wollte nur nochmal nen bissel klug*******rn und werde das nächste mal versuchen mich klarer und stichhaltiger auszudrücken :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

achso .... und warum das illegal wäre das hier preis zugeben?

Man könnte mich ja vielleicht wegen Mithilfe gegen Softwarepiraterie anklagen (mal rein theoretisch gesehn). Weil ich hier verrate wie man Daten sicher löschen kann. Aber ich hatte ja nicht bedacht daß diese Infos auch total legal sein können, weil es ja jedem frei steht legale Daten endgültig zu vernichten. Also ist das jetzt auch klar :)


so .... da dies aber kein Computerforum ist sondern ein Rechtsforum werde ich nun auf das eigentliche Thema zurück kommen:

ich habe eben Post von der Staatsanwaltschaft bekommen in der, ich zitiere:

"Sehr geehrter Herr XXX,
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Absatz 2 der StPO eingestellt."

steht.

So ... nun noch meine abschließende Frage:

Da es sich offensichtlich um keine Straftat handelt, kann ich dann die Fangprämie vom Mediamarkt zurückverlangen und auf Streichung des Hausverbotes drängen?

Ich meine, ist das gesetzlich irgendwo niedergeschrieben, daß so ein ausgesprochenes Hausverbot in solchen Fällen nicht rechtlich wirksam wird?
Genauso mit der Fangprämie. Habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung?

ODER

kann ich sogar unter Umständen mit einer weiteren Klage vom Media Markt rechnen?
(zivilrechtlich?)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Einstellung nach § 170 StPO bedeutet nicht , daß keine Straftat vorliegt, sondern das keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besteht (aus welchen Gründen auch immer).

Daher m.E. keine Erstattung der Fangprämie, bzw. nur per Klage auf dem Zivilweg.

Das MM gegen Dich weiter ZivR vorgeht , glaube ich nicht.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Daher m.E. keine Erstattung der Fangprämie, bzw. nur per Klage auf dem Zivilweg.

<<< hm ... kann mit der Abkürzung "m.E." nichts anfangen ..... aber ansonsten verstehe ich das so, daß ich Rückerstattung einklagen muss. Richtig?

Lohnt sich das? (Kosten evtl. höher als die Fangprämie?)
Und ist die Geschichte nun endgültig vom Tisch oder müsste ich damit rechnen wenn ich MM zivilrechtlich verklage, das ganze neu aufgerollt wird?

Na ja ... und was ist nun mit dem Hausverbot?
Auf die 55 Euro Fangprämie könnte ich ja verzichten, aber das einjährige Hausverbot ist für mich schon ein einschneidende Einschränkung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

m.E. = meines Erachtens :)

Die Kosten einer Zivilklage trägt in der Regel die unterlegene Partei, also wenn Du gewinnst der MediaMarkt. (Das muß allerdings nicht so sein, das Gericht kann auch entscheiden, daß die Kosten geteilt werden.)

Das strafrechtliche Verfahren ist mit der Einstellung abgeschlossen (wenn MM nicht in Beschwerde geht --> nicht zu erwarten), und wird auch durch ein Zivilverfahren nicht erneut in Gang gesetzt.

Hausverbot:

Normalerweise werden lebenslängliche Hausverbote ausgesprochen. Du hast auch keine Möglichkeit, die Rücknahme des Hausverbots vor Gericht zu erstreiten, denn das Hausrecht liegt beim MediaMarkt. Wenn die jemanden nicht in ihrem Laden wollen, kann auch kein Richter sie dazu zwingen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob und euch anderen für diese echt gute Hilfe. Wenn ich überlege was ich an Anwaltskosten ausgegeben hätte ..... aber nein .... es gibt ja dieses wirklich lobenswerte Forum. *ein großes TOP an alle die hier mitwirken*

In meiner Angelegenheit werde ich jetzt ruhig verharren und mich glücklich schätzen, daß es so gekommen ist, wie es gekommen ist.
Hätte ja auch schlimmer kommen können (strengerer StA?).

Zum Glück hat mir Mediamarkt ein NUR 1-jähriges Hausverbot erteilt, womit ich mich ja nochmal glücklich schätzen kann. Denn wenn ich da von "lebenslang" lese ... ui ui ui

und nun nochmal an alle:
Vielleicht hat ja der ein oder andere meine kriminelle Idee interessant gefunden und meint er könne es ja auch mal probieren .... dem kann ich nur abraten ...... MACHT DAS NICHT NACH .... bloß weil ich Glück hatte heißt das nicht daß DU auch Glück hast .....

ES LOHNT SICH NICHT .... glaubs mir ;)

Ich hoffe ich werde dieses Forum nie mehr brauchen. Und wenn doch dann nur aus guter Erinnerung.

Tschüss @ all

PS: ich werde das Forum natürlich weiterempfehlen :)

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