Betrug oder/und Pech gehabt

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
steveA
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug oder/und Pech gehabt

Hi,

ich hatte in Wien ein Gewerbe angemeldet und ein kleines Unternehmen eröffnet...mit einem Kumpel zusammen...er hatte mit mir zusammen alles gemacht und erstellt, und daher auch kopien meine Unterlagen erhalten. Das ganze lief nur auf mich...er hat für sich Wware bei einem Unternehmen bestellt, im Onlineshop...natürlich auf meinen Namen.
Im Endeffekt ist es so das ich jetzt auf fast 600,-€ sitze und das Inkassobüro an der Türe klopft...
welche Optionen habe ich hier? Ist das Tatbestandstechnisch Betrug bzw. Unterschriftenfälschung? Bzw. was macht hier Sinn zu Anzeige zu bringen??

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:45:02
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
steveA
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

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Naja,

die rechtslage in Deutschland und Österreich ist weitestgehend gleich und daher wollte ich mir mal eine Meinung und Einschätzung der Sachlage holen...

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:45:02
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
steveA
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

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Ok, etwas weniger Maulfaul...

er hat Ware gekauft, unter meinem Namen, meinem Gewerbeschein, meiner Emailadresse...hat sie erhalten und nicht bezahlt...die Forderung läuft logischerweise auf mich und liegt jetzt einem Inkassobüro vor das mir zum Glück entgegengekommen ist und Aufschub bis 02/2011 gewährt hat...ich weis nicht ob das schon den Tatbestand des Betrugs erfüllt...ist immerhin eine Menge Geld.
trotz mehrerer Gespräche und Versprechen seinerseits passiert einfach nichts...

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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:45:02
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
steveA
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

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stimmt, die Infos wären net schlecht gewesen, sorry bin saumüde...

rechtsform an sich keine...Handelsgewerbe im internet, ich war alleiniger Firmeninhaber und auch der alleinige offizielle Vertreter...kurz gesprochen, er war offiziell nirgends dabei...er hat mir einfach ein wenig unter die Arme gegriffen...der Grund für die bestellung, die Frage ist gut. Es gab keine order eines Kunden im Shop oder Mailaccount, ich weiss natürlich nicht was er geschrieben hat bzw. im Warenkorb beim Lieferanten bestellt man einfach, da gibts keine Begründung...aber es war im Endeffekt Eigenbedarf...das Zeug gammelt jetzt in seiner Wohnung rum.
Vom Lieferanten habe ich mir schon eine Kopie der Originalbestellung angefordert, dann habe ich wenigstens eine Aufstellung und kann anhand der uhrzeit und Datum hoffentlich beweisen dass ich arbeiten war oder so...das ganze war auf Nebenerwerb angemeldet.

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#7
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wir reden hier über die Rechtsform der "Einzelfirma", wenn ich das richtig verstanden habe, also keine Gesellschaft o.ä.

quote:
er hat Ware gekauft, unter meinem Namen, meinem Gewerbeschein, meiner Emailadresse...hat sie erhalten und nicht bezahlt...


Ist Betrug... Musst aber nachweisen können, dass du sie nicht bestellt hast. Wenn du das irgendie kannst würd ich ihn anzeigen...

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